juristischer "Tip" bezüglich Ausfallentschädigung gesucht

  • Hallo, da hier ja doch manche Mitglieder wesentlich mehr Kompetenz in Sachen Recht und Jura haben, frage ich hier einfach einmal, ob jemand mir (meiner Freundin) helfen kann:


    Meine Freundin hat ein Wellness- und Kosmetikstudio in Kooperation mit einer Zahnarztpraxis, welche im selben Studio Zahnbleichungen und dergleichen durchführt. Hauptmieter ist die zahnarztpraxis und meine Freunding mietet einen großen Anteil (ca. 75% der Gesamzfläche) als Untermieterin. Anfang Dezember gab es einen Wasserschaden im Raum der Zahnärzte. Die Zahnärzte können seitdem nicht mehr in den Räumlichkeiten tätig werden, was jedoch nicht deren erwerb blockiert, da die eigentliche Praxis mit denselben Möglichkeiten nur ca. 200m Luftlinie entfernt ist.
    Der Wasserschaden liegt am gebäude selbst und es sickerte Wasser von den darüberliegenden Stockwerken hinein, über die Wand und die Decke. Räume meiner freundin wurden nicht (!) betroffen. Natürlich sind jetzt Reparaturarbeiten fällig. Ein Aufstemmen der Mauern innerhalb des Studios ist nicht nötig, allerdings wird neues Laminat verlegt werden müssen, der Stuhl ausgebaut und natürlich Malerarbeiten. Diese Arbeiten an sich bringen etwas Lärm, aber erhebliche Unruhe und natürlich auch Dreck mit sich. Stemmarbeiten werden aber in den beiden darüber liegenden Stockwerken nötig sein und aus Erfahrung wissen wir bereits, dass dies wiederum im ganzen Haus zu hören sein wird um mal nicht zu sagen, den Aufenthalt fast unerträglich macht. Wie schon geschrieben handelt res sich um ein Kosmetik- und Wellnessinstitut und ganz sicher kann jeder nachvollziehen, dass an einen normalen Arbeitsablauf während dieser Zeit wohl kaum zu denken ist. das würde nur den verlust von kunden nach sich ziehen. Es stellt sich also die Frage, kann meine Freundin Schadenersatz bekommen und wenn ja von wem? Und natürlich wie errechnet sich dieser?
    Vielen Dank für Hilfe schon einmal im Voraus.
    Grüße
    Quasselstrippe

  • Ganz ehrlich?


    Bei so einer komplizierten Konstellation würde ich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt nicht scheuen. Lass die mal 150 oder 250 Euro kosten (die auch noch absetzbar sind) - aber dann hast Du was Vernünftiges an der Hand, was Dir auch eine Entscheidung ermöglicht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sebastian hat schon Recht, außerdem grenzt die erwartete Beantwortung schon an einen Verstoß gegen das Rechtberatungsgesetz und im Übrigen wäre sie mit den gemachten Angaben auch rechtlich nicht zweifelsfrei möglich.


    Es würde mich mal interessieren, wer hat den Wasserschaden wo durch verursacht? Grundsätzlich haftet der Verursacher nämlich für durch seine Handlung verursachte Schäden und ggf. Mangelfolgeschäden usw.. Dein Fall ist aber kein einfacher (privater) Schadensfall bzw. Mietrechtsfall, da es hier um einen Gewerbemietvertrag geht. Hier gelten die allseits bekannten "Vermieter = böser Kapitalist"-Regeln des verbraucher-/mieterfreundlichen BGBs in aller Regel nicht. Es kommt vor allem auf die vertragliche Gestaltung (Untermietvertrag der Freundin mit Zahnarztpraxis) an.

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