Kindergeld bis wievielen Jahren

  • Hallo Leute habe folgende Frage, bin Dezember 27 geworden und bin noch Student, und seitdem kriege ich kein Kindergeld mehr.
    Ist das so richtige weil ich noch November 2006 ein Formular gekriegt hatte wo ich Immatrikulationsschein und andere Sachen abgeben musste. Ich dachte immer im 27 Lebensjahr kriegt man auch noch Kindergeld.


    Vielen Dank


    Ciao

  • das ist richtig so. man bekommt bis 27 kindergeld, solange man nicht aktiv im berufsleben steht.

  • Hi,


    heisst das also, dass es seine Richtigkeit hat, das ich kein Kindergeld mehr bekomme oder müsste ich noch ein Jahr bekommen?


    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Mehmetinho
    Hi,


    heisst das also, dass es seine Richtigkeit hat, das ich kein Kindergeld mehr bekomme


    Ja! Du bist 27, also werden die Kindergeldzahlungen eingestellt.

    Gruß, lazybee

  • Zitat

    Original geschrieben von Mehmetinho
    Hi,


    heisst das also, dass es seine Richtigkeit hat, das ich kein Kindergeld mehr bekomme oder müsste ich noch ein Jahr bekommen?


    Danke


    Das hat seine Richtigkeit. Denn seit Dezember bist Du ja älter als 27 ;)


    Wenn Du 27 geworden bist, befindest Du Dich anschließend im 28. Lebensjahr :D

  • ...warst du beim bund/zivi? diese zeit sollte eigentlich noch mit angerechnet werden...?!

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Nicht ganz!


    Wenn du Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hast, kann du dir die Zeit auch nach dem 27. Lebensjahr auszahlen lassen, also entsprechend der Dauer deines Dienstes.

  • In Zukunft gibt es das Kindergeld nur noch bis längstens 25 Jahre.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Für ein Kind wird über das 27. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.


    Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Ausbildung oder in einer Zeit zwischen zwei Ausbildungen Kindergeld gezahlt, wenn sie


    * den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
    * sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
    * eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes.


    Das gleiche gilt für ein arbeitsloses Kind, das insoweit über das 21. Lebensjahr hinaus berücksichtigt wird.


    Beispiel (Verlängerung über das 27. Lebensjahr hinaus)
    Ein Kind vollendet am 15. Mai 2005 sein 27. Lebensjahr. Damit besteht ab Juni 2005 grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Das Kind befindet sich aber noch im Studium und es hat bereits 1998 seinen zehnmonatigen Grundwehrdienst geleistet. Während dieser Zeit wurde kein Kindergeld gezahlt.
    Kindergeldanspruch besteht daher auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Anspruch verlängert sich genau um zehn Monate, also bis einschließlich März 2006; natürlich nur, solange sich das Kind auch weiterhin in Ausbildung befindet.


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