was hätte ihm das denn gebracht? rechtlich hätte er die dinger wieder an die firma abdrücken müssen, da meiner ansicht kein rechtsgrund zur erlangung des eigentums bestand.
klar hätter er die dann gehabt, und die firma hätte bestimmt auch nix mehr gemacht aber wir beleuchten ja hier das bgb *g*
Auftrag nach Auftragsbestätigung zu meinen Ungunsten geändert - Rechtens?
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Immer sachte mit den jungen Pferden, ein solches Verhalten muss sich die Fa. nun mal an die eigene Jacke hängen, da ist nichts mit Vertreten ohne Vertretungsmacht.
Wäre ja noch schöner wenn eine Fa. jeden Arbeitsfehler auf den Angestellten abwälzen würde weil er den Fehler ohne Vertretungsmacht gemacht hat.
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was meist du warum es betriebsversicherungen (D&O und Co.) gibt? rein theoretisch müsste jemand der nicht im rahmen seiner vertretungsmacht handelt dafür grade stehe.
was aus kulanz oder durch arbeitsrechtliche vertäge etc... bestimmt wurde ist die zweite geschichte.mal ein extremes beispiel:
wenn ein verkäufer in einem autohaus nen 20TEUR wagen für 10 verkauft, meinste net das der chefe sich das geld wieder holt?
btw: sorry wenn das zu forsch rüberkam *g*
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Differenziere mal zwischen Außen- und Innenverhältnis. Ob der Vertretene den Vertreter in Regreß nehmen kann und will, ist für das Außenverhältnis völlig unbedeutend.
Eine Überschreitung, ein Mißbrauch der Vertreungsmacht geht grds. zu Lasten des Vertretenen, solange kein Fall der Evidenz oder gar der Kollusion gegeben ist.
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außen und innenverhältnis is klar noch ma ne sache, die ich jetzt aber net erwähnt hätte. das aber ein mißbrauch der VM gegen den Vertretenen wirkt is mir neu. wobei ich von kollision und Evidenz kein plan hab.
hatt diese semester zivilrecht in ner vorlesung und genau so einen fall hatten wir da auch problematisiert. also mit willenerklärung eines angestellen über seine VM hinaus...
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Zitat
Original geschrieben von Bluewaver
außen und innenverhältnis is klar noch ma ne sache, die ich jetzt aber net erwähnt hätte. das aber ein mißbrauch der VM gegen den Vertretenen wirkt is mir neu.Das kannst du dir relativ leicht herleiten: Immer wenn du im Rechtsverkehr einen Dritten (hier den Stellvertreter) einsetzt, um für dich Rechte zu begründen oder Pflichten zu erfüllen, wird dir regelmäßig dessen Fehlverhalten zugerechnet (vgl. nur § 278 BGB). Wenn du diese Rechte selbst begründen bzw. Pflichten selbst erfüllen würdest, könntne dir ebenfalls Fehler unterlaufen. Würde man nun eine Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter verneinen, stündest du unverdiensterweise besser, als würdest du selbst handeln.
Die Grenze bilden wie immer deliktisches Handeln des Dritten bzw. fehlendes Verkehrsschutzbedürfnis.
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mhh linkt logisch, nur denke ich ja das kein wirksames vertreten nach §164 i.v.m. §177 bestanden hat, da der vertreter ja nicht im rahmen seiner vertretungsmacht gehandelt hat.
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Zitat
Original geschrieben von Bluewaver
mhh linkt logisch, nur denke ich ja das kein wirksames vertreten nach §164 i.v.m. §177 bestanden hat, da der vertreter ja nicht im rahmen seiner vertretungsmacht gehandelt hat.Wieso?
Glaubst du der Telefontante wird für jedes einzelne Ticket gesondert Vollmacht erteilt?
Sie hat im Rahmen des Arbeitsvertrages Vollmacht zur Annahme von Kundenangeboten unter der Weisung erteilt bekommen, sich dabei an die vorgegebenen Verkaufspreise zu halten. Es liegt aber gerade nicht ein beschränkte Vollmachtserteilung vor, etwa zwei Starlight Express Karten bei Vorliegen der Bonusvoraussetzungen für nicht weniger als 2 x Verkaufspreis abzgl. 22€ zu verkaufen.
Die Dame hat also mit Vollmacht, aber unter (unbewußtem) Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Anweisung gehandelt.
Und: Was würde § 166 I für einen Sinn machen, wenn man es lösen würde wie du?
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Ich hatte mich an den Verein per Mail gewandt.
Da ich die Beschwerdemail auch in meinem Blog veröffentlicht hatte (und dies vom Empfänger bemerkt wurde) bekam ich eine relativ lustige Antwort und zwei Sektgutscheine für die Vorstellung
Die sind wohl nicht 22 Euro wert, aber dennoch in Ordnung.SiemensmasterXXX
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