Gewerbe angemeldet - Und nun?

  • Hallo,


    m.E. hättest Du bereits vor Gewerbeanmeldung Rat bei einem Steuerberater oder Anwalt suchen sollen. Der kann Dir die richtige Rechtsform etc. empfehlen und auch in Sachen Steuern/Abgaben u.ä. weiterhelfen.


    viel Erfolg wünsche ich Dir bei Deiner Unternehmung.....


    :top:

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

  • Hallo,


    also ich denke ein wenig Ahnung von Buchführung, Bilanzierung und Steuerrecht sollte man schon haben. Du mußt z.B. wissen wo Deine Steuerfreigrenze liegt und wieviel Du noch Absetzten mußt um darunter zu kommen, über welche Zeit eine Sache abgesetzt werden muß, etc.


    Ausserdem mußt Du nach HGB (was Du Dir kaufen solltest) eine Bilanz, Inventar und eine Gewinn/Verlust Rechnung aufstellen. Das sollte man schon odentlich machen um sich keinen Ärger mit dem Finanzamt einzuhandeln.


    Ich hatte auch relativ wenig Ahnung als ich fvor 3 Jahren angefangen habe, dann mußte ich allerdings diese lästigen BWL Vorlesungen besuchen was sich im Nachhinein als sehr hilfreich herraus gestellt hat.


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Oder aber ich meld das Gewerbe auch noch für Handel mit Möbeln an, dann könnte ich die Anschaffung auch als Ausstellungsstück für den Verkauf deklarieren und somit quasi als Lagerbestand. Meint ihr, das geht?


    Theoretish geht das schon. Allerdings darfst Du kein Gewerbe für Elektronik, Gemüse und Möbel anmelden. Du kannst natürlich 3 Gewerbe anmelden, wenn der Steuerprüfer kommt solltest Du dann allerdings auch nicht gerade auf dem Sessel welcher sich im "Lagerbestand" befindet, sitzen..


    Im übrigen kann ich nur noch mal sagen: Es lohnt sich nicht ein Gewerbe zu eröffnen nur um seine Möbel, etc absetzen zu können. Ausserdem muß für jedes Gewerbe eine "Gewinnerzielungs Absicht" vorliegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von heiner

    Theoretish geht das schon. Allerdings darfst Du kein Gewerbe für Elektronik, Gemüse und Möbel anmelden. Du kannst natürlich 3 Gewerbe anmelden, wenn der Steuerprüfer kommt solltest Du dann allerdings auch nicht gerade auf dem Sessel welcher sich im "Lagerbestand" befindet, sitzen..


    Egal wie viele Gewerbescheine ich habe, beim Einzelunternehmen braucht am Ende ja nur eine einzige Abrechnung dem Finanzamt vorgelegt werden, insofern...


    Mir ist da aber noch eine andere Möglichkeit eingefallen, wie ich die Sache unter 410 EUR bekommen kann, dabei würde ich aber auf die Vorsteuer-Erstattung verzichten, da ich das Teil dann gebraucht von jemand anders kaufen würde, in zwei Teilen. Wobei ich mir noch überlegen muss, wie das mit der Aufteilung aussieht, denn alle Artikel einer EInzelquittung müssen ja selbstständig nutzbar sein. Wie wäre dass denn z.B. bei einer Ablageschale, die unter dem Schreibtisch montiert wird? Wäre die auch selbständig nutzbar???


    BTW: Ich habe im Internet, auch bei steuerweb.de keine Angaben zu einem Investionsfreibetrag finden können. So was gibt es doch auch, oder? Gilt der insgesamt oder nur für die Anschaffungen über 410 EUR und wenn er insgesamt gilt: Darf ich dann auch nur soviele Sachen unter 410 EUR anschaffen, dass der Betrag nicht überschritten wird.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich ja auch höherwertige Produkte, die zu meinem Gewerbe zählen (z.B. Computer) vollständig absetzen wenn ich sie (auch bei eigener Verwendung) innerhalb eines Jahres wieder veräußer.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Die zuständige IHK vor Ort bietet i.d.R. auch Kurse/Beratungen/Broschüren zum Thema Existenzgründung an.
    Link zur Liste aller IHKs


    Die meldet sich aber eh bald bei Dir (wenn auch auch anderen Gründen :rolleyes: :( )
    (SCNR)

    Zwar weiss ich viel, doch möcht' ich alles wissen...

  • Die Kurse der IHK kann man aber in Bezug auf Fragen als Kleinunternehmer meist vergessen. Die Kurse in Bezug auf Steuerrecht sind meist für Unternehmer gedacht, die richtig bilanzieren müssen und Angestellte haben und die anderen Einführungskurse behandeln meist nur Marketing-Strategien und Erstellung eines Businnes-Plans/Konzeptes und das meist auch nur für klassische Geschäftsfelder.


    Die 51 EUR Jahresgebühr, wenn man nicht unter dem Umsatzminium bleibt, sind übrigens gut angelegt, denn die IHK bietet eine sehr gute Beratung bei allen Fragen, die aufkommen können, z.B. zu AGB, Namensrecht, Gründungsformalitäten, ...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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