Hi,
ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet und bin der absolute Volldepp in diesen Dingen.
Es geht um Messe und Promotiontätigkeiten sowie Kommunikations-, EDV- und Internetdienstleistungen.
Wenn ich jetzt jemandem eine Rechnung schreiben will, darf ich auch MwSt. berechnen?
Muß ich diese Berechtigung beim Finanzamt anmelden?
Wie bekommt das Finanzamt dann die MwSt.? Muß ich sie sofort nach Erhalt des Geldes überweisen oder vierteljährlich oder wie?
Was ist die sog. Statusfeststellung beim Finanzamt?
Fragen über Frage. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Stephan