Gewerbe angemeldet - Und nun?

  • Hi,


    ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet und bin der absolute Volldepp in diesen Dingen.


    Es geht um Messe und Promotiontätigkeiten sowie Kommunikations-, EDV- und Internetdienstleistungen.


    Wenn ich jetzt jemandem eine Rechnung schreiben will, darf ich auch MwSt. berechnen?
    Muß ich diese Berechtigung beim Finanzamt anmelden?


    Wie bekommt das Finanzamt dann die MwSt.? Muß ich sie sofort nach Erhalt des Geldes überweisen oder vierteljährlich oder wie?


    Was ist die sog. Statusfeststellung beim Finanzamt?


    Fragen über Frage. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Stephan

  • Hi,
    glueckwunsch erstmal. Bin auch seit meinem 18. Gesellschafter einer GbR. Mein Tipp: Versuch erst gar nicht da alleine rumzuwurschteln. Schnapp dir direkt nen Steuerberater + Anwalt, die dir dann deine AGBs, Rechnungen usw alles schreiben, bzw. deine vorhandenen checken. Damit bist du immer auf der sicheren Seite und du musst dir um nichts Gedanken machen. Vielleicht haben Verwandte oder Bekannte von dir ja eine Firma und koennen dir einen guten Steuerberater oder Anwalt empfehlen...


    Viel Spass und Erfolg.


    c ya
    n3o

  • Hallo,


    ich habe vor 3 Jahren auch ein Gewerbe angemeldet. Genau wie du ging es mir um Internet und allgemeine EDV Leistungen.
    Nach kurzer Zeit hab ich dann gemerkt, dass es mir nahezu unmöglich ist über diesen Weg nebenher einigermassen was zu verdienen. Dafür ist das EDV Gewerbe zu hart, die Gewinnspannen so extrem niedrig.


    Ich werde mein Gewerbe zum Jahresende abmelden, ohne jemals einen Cent darüber verdient zu haben.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Re: Gewerbe angemeldet - Und nun?


    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Wenn ich jetzt jemandem eine Rechnung schreiben will, darf ich auch MwSt. berechnen?
    Muß ich diese Berechtigung beim Finanzamt anmelden?


    Wie bekommt das Finanzamt dann die MwSt.? Muß ich sie sofort nach Erhalt des Geldes überweisen oder vierteljährlich oder wie?


    Du musst dich für die Umsatzsteuer beim Finanzamt sozusagen "anmelden". Bis zu einem gewissen Umsatz musst du nämlich keine MwSt. ausweisen, kannst dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.


    Je nach Umsatz kann die Abrechnung jährlich, vierteljährlich oder monatlich verlangt werden. Wenn du nicht riesige Umsätze hast, wird es wohl auf vierteljährlich rauslaufen. Du musst dann eine "Voranmeldung" ausfüllen und entweder etwas ans Finanzamt zahlen, oder du bekommst (bei höheren Vorsteuerbeträgen) etwas zurück.


    Diese ganzen Infos bekommst du aber auch kostenfrei beim Finanzamt. Keine Angst, die beißen dort nur ganz selten ;).

  • Re: Gewerbe angemeldet - Und nun?


    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet und bin der absolute Volldepp in diesen Dingen.


    Vielleicht bin ich ja etwas zu konservativ, aber obige Aussage gibt mir schon irgendwo zu denken... :rolleyes: :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zum Thema eine andere Frage:


    Wie sieht es eigentlich beim Kleingewerbe mit den Abschreibungen für Betriebsmittel (Büroeinrichtung, Computer, etc.) aus.


    Normalerweise kann man die im ersten Jahr ja nur zu einem Teil absetzen (wie hoch ist dieser Teil eigentlich?) zzgl. 20% bei Existenzgründungen.


    Unter einem Preis von 410 EUR gilt das aber nicht. Was ist denn jetzt, wenn ich mir eine Büroeinrichtung in 4 Teilen kaufe und jede Rechnung unter 410 EUR ist? Ist das dann OK für die jährliche Abschreibung.


    Und wie sieht es beim Kleingewerbe, wo ja nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht wird, aus mit Abschreibungen von Sachen die teurer ware. Darf ich eine Büroeinrichtung für 1500 EUR als Ausgabe vom Gewinn abziehen oder darf ich nur xx % vom Gewinn abziehen und muss für den Rest Einkommenssteuer (Einzelunternehmer) zahlen, obwohl das Geld für Betriebsmittel ausgegeben wurde.


    Frage über Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen, bei Google bin ich nicht fündig geworden.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Danke. Demnach habe ich keine Möglichkeit, die Abschreibung in irgendeiner Form zu umgehen. D.h. ich muss für 12/13-tel des Kaufpreises der Einrichtung Einkommenssteuer zahlen, da Möbel 13 Jahre Abschreibungszeit haben :( .


    Oder aber ich meld das Gewerbe auch noch für Handel mit Möbeln an, dann könnte ich die Anschaffung auch als Ausstellungsstück für den Verkauf deklarieren und somit quasi als Lagerbestand. Meint ihr, das geht?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: Re: Gewerbe angemeldet - Und nun?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Du musst dich für die Umsatzsteuer beim Finanzamt sozusagen "anmelden". Bis zu einem gewissen Umsatz musst du nämlich keine MwSt. ausweisen, kannst dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.


    Aber auch wenn du weniger Umsatz hasst, kannst du die Umsatzsteuer freiwillig abführen und kannst sie dann auch ausweisen. Sowas ist empfelenswert wenn du nicht nur Privatkunden willst sondern auch im business to business mitspielen möchtest.

  • Hallo !


    Ich Denke ,da Du ja wie gesagt keine Ahnung hast , das es für Dich am einfachsten ist , das Du Dir einen guten Steuerberater suchst !


    Kostet zwar direkt Geld aber so hast du alles Sicher unter Dach und Fach !


    Übrigens ,bei Rechnungserstellung darfst Du auch jetzt schon die Mehrwertsteuer Berechnen !


    Viel glück mit Deiner Firma :top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

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