kann man als bürger eine dienstleistung in rechnung stellen

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    wenn man aufgefordert wird etwas abzugeben da man es quasi nicht besitzen darf, man aber behauptet das man es aus eigener befriediegung aus zerstört hätte denn es war eh ungültig, beweise für die vernichtung gibt es nicht denn einen beweis war mir das nicht wert. dann muessen die einem doch erstmal beweisen das man es nicht vernichtet hat oder ?


    Ausweispapiere verbleiben im Eigentum der BRD. Wenn du sie schuldhaft zerstörst, kann es also teuer werdne.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ausweispapiere verbleiben im Eigentum der BRD. Wenn du sie schuldhaft zerstörst, kann es also teuer werdne.



    ich schaue grad hier stgb aber find dazu nicht den abschnitt


    http://www.datenschutz-berlin.…v/szprecht/stgb/index.htm



    Verlust, Zerstörung, Diebstahl eines Ausweises
    Das Abhandenkommmen eines Ausweises durch Verlieren, Zerstörung oder Diebstahl, gilt als Verlust und muss der Polizei gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust angezeigt wurden, werden annuliert. Danach kann ein neuer Pass beantragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.


    steht nix da von zerstörung
    § 275
    § 276
    § 281



    der € ist sicherlich auch eigentum irgendwoher und kann zerstört werden von dem einzelnen nach lust und laune

    sorry fuer die feehla



  • Wie wäre es mit § 303 StGB. Überdies könntest du auch aus deliktischer Haftung nach BGB belangt werden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Da Du nicht mit der Absicht handelst, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, kannst Du keine Dienstleistung in Rechnung stellen. Du bist aber theoretisch berechtigt, Ersatz für Dir entstandene Aufwendungen einzufordern (Porto, Materialkosten, ggf. Zeitaufwand). Ich möchte aber einerseits mal die Vermutung in den Raum werfen, daß Behörden ein irgendwo festgeschriebenes Recht darauf haben, daß man ihre Anliegen unentgeltlich beantwortet.


    Andererseits würde mich ernsthaft interessieren, ob Du Dir bei solchen Dingen nicht ein bisschen lächerlich vorkommst? Mit 24 Jahren sollte man eigentlich reif genug sein, um zu wissen, daß "die" immer am längeren Hebel sitzen - und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern!


    Wenn Du es Dir mit den Deutschen Behörden verdirbst, heißt das in letzter Konsequenz, daß Du im extremsten Fall künftig einen weiten Bogen um Deutschland machen musst.


    Solltest Du Dich in deinem Zielland (egal welches) den dortigen Behörden gegenüber genauso elefantös verhalten, dann möchte ich mal behaupten, daß die bei Weitem nicht so zimperlich mit Dir umgehen werden wie die Behörden hierzulande.


    Ich jedenfalls wünsche Dir viel Glück im Ausland.


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie wäre es mit § 303 StGB. Überdies könntest du auch aus deliktischer Haftung nach BGB belangt werden.


    naturlich ist wieder auslegungssache, der staat dreht sich eh alles wie er will,


    steht da bis zu 2 jahren freiheitsstrafe haha. und das ist ja der extremfall, da muss man schon mutwillig ein größeres ziel zerstören wie z.b. einen ganzen bahnhof

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen


    Solltest Du Dich in deinem Zielland (egal welches) den dortigen Behörden gegenüber genauso elefantös verhalten, dann möchte ich mal behaupten, daß die bei Weitem nicht so zimperlich mit Dir umgehen werden wie die Behörden hierzulande.


    NoTeen


    garantiert nicht, und lächerlich komm ich mir auch nicht vor. als doppelter staatsbürger müsste ich wahrscheinlich nichmal einen großen bogen ums land machen denk ich. ausserdem müssten die mich dann im land finden, kontrollieren dann müsste denen erst auffallen das man nicht im lande sein darf, und dann wird man wahrscheinlich noch auf steuer staatskosten aus dem lande befördert


    es geht darum das ich keien bock auf die behören mehr habe das die wegen jeder kleinigkeit stressen,meine geschichte kann keiner nachvollziehen und ist sowieso zu harmlos,


    und nur wegen 2kmh und 3meter hab ich so nen stress, keine lust mehr, hab eh schon einen job im ausland

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    naturlich ist wieder auslegungssache, der staat dreht sich eh alles wie er will,


    steht da bis zu 2 jahren freiheitsstrafe haha. und das ist ja der extremfall, da muss man schon mutwillig ein größeres ziel zerstören wie z.b. einen ganzen bahnhof


    Was ist daran bitte Auslegungssache? Der Tatbestand ist sonnenklar erfüllt. Wenn dir dein Nachbar seinen Dackelclubrudelführerausweis für die Dauer des Faschings zur Verfügung stellt, und du ihn in deinem Übermut verbrennst, was würdest du dann sagen?


    Zu deiner Frage wegeb der Zerstörung von Geld:


    Du wirst anders als bei Ausweisdokumenten Eigentümer der Münzen und der Geldscheine. Dass diese Zahlungsmittel im Eigentum der Ausgabestelle verbleiben ist ein verbeitetere Rechtsirrtum.


    Kraft Eigentümerstellung kannst du mit den Münzen oder Scheinen gem. § 903 BGB grds. auch machen was du willst. Du kannst dir also vor dem Verlassen der BRD gerne noch mit einem 500€-Schein den Hintern abputzen und ihn dann genüßlich hinunterspülen. Deine Vernunft gleich hinterher.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • denn 500er schick ich sicher nicht mit



    Eine wesentliche Rolle bei der Höhe des Strafausmaßes im Falle einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung spielt der dabei entstandene Schaden bzw. die Kosten für die Schadensbeseitigung.


    gibt es ja in dem fall wohl nicht. also haette ich nichtmal kosten zu erwarten, dazu kommt noch das der gegenstand nicht reproduziert werden muss.


    mein fall ist so komplex und einzigartig das sich die deutschen behörten ihre zähne ausbeissen darum gehts grad.

    sorry fuer die feehla


  • Dann nimm doch die trial & error Methode. Wenn dein Fall so komplex und einzigartig ist, können wir dir hier sicherlich auch nicht weiterhelfen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ... und ihn dann genüßlich hinunterspülen. Deine Vernunft gleich hinterher.


    Das ist äusserst fraglich.
    Du unterstellst implizit, dass nämliche vorhanden ist :D

    maulfaule gruesse .....


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