Wer kennt sich mit dem Umtausch-/Rückgaberecht aus:
Meine Schwiegermutter hat drei Jeans vor Ort gekauft. Am nächsten Tag wollte Sie
zwei Jeans zurückgeben, da die nicht gut saßen.
Die völlig unverschämte und unfreundliche "Verkäuferin" belehrte Sie, daß Sie nicht zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet sind. Nach langem hin und her und nach tel. Rücksprache mit dem Chef wurde für eine Hose der Preis erstattet, für die andere
gab es nur eine Gutschrift.
Ist das so richtig? Nach meinem Rechtsempfinden sollte bei Rückgabe einwandfreier Ware (bei uns am nächsten Tag) der volle Kaufpreis erstattet werden.
Vielen, vielen Dank... Andreas