Umtauschrecht - Rechtshilfe ?

  • Wer kennt sich mit dem Umtausch-/Rückgaberecht aus:


    Meine Schwiegermutter hat drei Jeans vor Ort gekauft. Am nächsten Tag wollte Sie
    zwei Jeans zurückgeben, da die nicht gut saßen.


    Die völlig unverschämte und unfreundliche "Verkäuferin" belehrte Sie, daß Sie nicht zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet sind. Nach langem hin und her und nach tel. Rücksprache mit dem Chef wurde für eine Hose der Preis erstattet, für die andere
    gab es nur eine Gutschrift.


    Ist das so richtig? Nach meinem Rechtsempfinden sollte bei Rückgabe einwandfreier Ware (bei uns am nächsten Tag) der volle Kaufpreis erstattet werden.


    Vielen, vielen Dank... Andreas

  • Du hast KEINEN Rechtsanspruch auf Rückgabe!

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Re: Umtauschrecht - Rechtshilfe ?


    Zitat

    Original geschrieben von randyandy
    Ist das so richtig?


    Ja :rolleyes:

    iPhone X 256GB

  • Ein Rückgaberecht besteht nur nach dem Fernabsatzgesetz, dh bei Bestellungen aus Katalogen oder aus dem Internet, wo der Kunde nicht die Möglichkeit hat -wie im -Ladengeschäft- die Artikel zu testen/anzusehen vor dem Kauf.


    Umtauschrecht gibt es gar nicht, -manche Firmen gewähren das zwar, -ist aber freiwillig und auf Kulanzbasis

  • Nur der Vollständigkeit halber, es gibt seit 2002 kein Fernabsatzgesetz mehr. Dieses wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung in das BGB integriert. Ändert an der Sache an sich aber nichts.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Re: Umtauschrecht - Rechtshilfe ?


    Zitat

    Original geschrieben von randyandy
    Die völlig unverschämte und unfreundliche "Verkäuferin" belehrte Sie, daß Sie nicht zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet sind.


    und hatte damit Recht. Du schließt einen Kaufvertrag ab, und der kann nicht so einfach Rückgängig gemacht werden. Der Verkäufer ist zu nichts verpflichtet, weder Rückerstattung des Kaufpreises noch Gutschrift oder Umtausch in andere Ware. Dabei ist es vollkommen egal wie lange der Kauf her ist, auch direkt nach dem du an der Kasse bezahlt hast ist das nicht verpflichtend.
    Viele händler gewären jedoch ein Umtauschrecht, dies ist aber vollkommen freiwillig. Ob dabei dann das Geld zurückgezahlt, oder ein Gutschein erstellt wird kann der Händler somit selbst bestimmen.
    Bewirbt der Händler allerdings ein Umtauschrecht, so muss er es auch (zu den angegebenen Bedingungen) gewähren.

  • Es ist wohl schon (fast) alles gesagt worden... ;)
    Du hast allerdings natürlich ein Umtauschrecht, sollte die Ware fehlerhaft sein!
    Dies gilt ebenfalls für bereits reduzierte Kleidung! (Außer es wurde explizit auf die Fehler und daraus resultierendes Nicht-Umtauschrecht hingewiesen!)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Du hast allerdings natürlich ein Umtauschrecht, sollte die Ware fehlerhaft sein!


    Erst einmal Nachbesserung. Ordnung muss sein. ;)

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Erst einmal Nachbesserung. Ordnung muss sein. ;)


    Verdammt... :D
    Aber du hast natürlich Recht! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Erst einmal Nachbesserung. Ordnung muss sein. ;)


    Steht wo?


    Laut §439 BGB (1) "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Als für mich hört sich das so an als könne ich es mir aussuchen, Reparatur oder Neuware.


    Trialer

    Rentenretter

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