Rechtliche Frage zu Abizeitung & Adobe Indesign

  • Hi,
    ich habe zwei rechtliche Fragen.


    1. Gilt eine Abizeitung als kommerziell bzw. was ist die Definition von kommerziell?
    In der 30-Tage-Testversion von Indesign steht, dass die Nutzung nur für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt ist, darf ich es nun für die Abizeitung nutzen?


    2. Wenn eine zeitlich begrenzte Testversion abgelaufen ist, wäre es rein rechtlich erlaubt diese zu entfernen und neu zu installieren?
    Man darf ja z.B. die Software nach Ablauf der Dauer auf einem anderen PC installieren, also müsste es doch auch gehen, dass man sie auf dem selben wieder installiert, oder? Diverse Registry Einträge usw sollten sich entfernen lassen..


    Danke und Grüße

  • Diese Zeitung wird sicherlich nicht zum Preis von 0 EUR abgegeben und beinhaltet doch garantiert Werbung/Anzeigen. Somit ist kommerziell gegeben.

  • Die Zeitung wird etwas kosten und es werden auch Werbeanzeigen geschaltet.
    => kommerziell?

  • Ich würde schon sagen. Auch wenn am Ende kein Gewinn erwirtschaftet wird und die Sache auf 0 rausläuft.

  • naja da es sich doch um ein druck-medium handelt, frage ich mich, wie überhaupt jemand feststellen soll, mit welcher software die abizeitung gestaltet worden sein soll...


    auch wenn dir das (vielleicht) nicht weiterhilft.


    /edit: definition von kommerz

  • Zitat

    Als „kommerziell“ bezeichnet man Unternehmungen jeglicher Art, deren Motivation und Zweck die direkte oder indirekte wirtschaftliche Gewinnerzielung ist.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommerziell


    Nach der Definition wäre es wiederum keine kommerzielle Tätigkeit.
    Rausfinden womit das Ganze erstellt wurde, kann man wohl nicht, aber das war ja auch nicht meine Frage.


    Kann mir jemand zu 2. etwas sagen?


    Danke

  • du kannst mal versuchen, zu deinstallieren und anschließend wieder zu installieren - aber meiner erfahrung nach hilft das nichts (auch nicht mit regsitry-bearbeitung), außer du spielst direkt auch wieder windows neu auf.


    so ist das auch nicht gedacht und nicht erlaubt, schließlich sollst du die version einmalig testen und bei gefallen kaufen.

  • richtig.
    Sehe ich auch so beides nein
    es ist kommerziell und es ist eine 30 Tage Testversion. Wird irgendwo in den Lizenzen sicher auch stehen


    Guß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Vielleicht denkt ihr auch mal über Alternativen nach. Indesign ist ein schon recht mächtiges Profi-Werkzeug, welches nicht ohne Grund über 1000 Euro kostet. Braucht ihr sowas wirklich für eine Abizeitung und habt ihr Leute, die sich mit dem Programm auskennen?

  • Adobe selbst schreibt auf der Homepage über die Student-Edition:


    Zitat

    Mit der Adobe® Creative Suite 2 Premium sind der Experimentierfreude keine Grenzen gesetzt. Studierende lernen den Umgang mit Standardwerkzeugen, die auch führende Kreativprofis verwenden. Berichte, Websites, Schülerzeitungen, Anzeigen, Poster, Präsentationen u. Ä. lassen sich mit der Suite effizienter umsetzen und verwalten. Die Creative Suite Premium vereint die neuen Vollversionen von Adobe Photoshop® CS2, Illustrator® CS2, InDesign® CS2, GoLive® CS2 und Acrobat® 7.0 Professional mit dem Designprozess-Manager Version Cue® CS2 und dem Datei-Browser Adobe Bridge.


    Vorallem mit der Testversion wäre ich da aber trotzdem vorsichtig. Wenn ihr unbedingt InDesign verwenden wollt: Fragt doch mal bei Adobe an, ob sie der Nutzung (evtl. Anzeige als Gegenleistung :D) zustimmen.

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