Vom Streifenwagen genötigt schneller zu fahren

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Also ein 81jähriger[small]*[/small], der auf der Stadtbahn 120 fährt (heißt das nicht Stadtautobahn?), ist schon was ganz dolles! :eek: :D



    [small]*Kleiner Blick ins Profil ...[/small]


    Der ist aber jetzt auch nur witzig, wenn Strupo nicht wirklich 81 ist. :cool: :D

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Edit: 23 nicht 81, gebe ungern mein Alter in einem Profil an. Schützt woanders aber auch vor Werbemails etc. .



    Genauere Schilderung!


    Ich fuhr auf der mittleren von 3 Fahrspuren, rechts sowie links waren ebenfalls Fahrzeuge. Verkehrsbedingt konnte ich weder auf die rechte noch linke Spur. Stückchen weiter, auf der rechten, war allerdings eine Lücke. Dort wollte aber die Polizei hin (Autobahnzufahrt) , da die Polizei schon am "drängeln" war gab ich Gas, die stationäre Blitzanlage war mir bekannt (Pendler) fand es jedoch nicht korrekt da plötzlich auf 80 wieder herab zu bremsen, hatte immerhin einen Verfolger.


    Der Fahrer der linken Spur zog dann weiter nach links und ich konnte auch ein Stückchen rüber. Blitz! Polizei zog vorbei und fuhr auf die Bahn.


    Stadtbahn, denn es ist kein Schild angebracht, was eine Stadtautobahn ausschildert. Ist aber ein Ausläufer sowie Zubringer von 2 Bahnen.
    Es gibt keinen Standstreifen. Das ganze passierte auf etwa 400m.



    --


  • 80 waren immerhin erlaubt. Das Fahrzeug der Autobahnpolizei war auch sehr spät zu sehen, fuhr also auch mit ordentlichem Tempo. Ich mag ungern die Autobahnpolizei dafür anzeigen mich genötigt zu haben.


    Einsatzort war eine Autobahn, dort starben 2 Menschen bei einem Unfall und der Verkehr musste natürlich auch schnell gesichert werden.


    Es war eine gerade Straße in meinem Fall.
    Und natürlich ist man gewillt Platz zu schaffen, dies ging nur durch +40km/h.
    Oder durch abdrängen des linken Verkehrs und dafür ist mir mein Leon FR zu schade für.

  • Wieder mal urkomisch zu lesen wie einige sich das Recht hinzubiegen versuchen.


    Da wird behauptet man dürfe bei rot zeigender LSA nicht in den Kreuzungsbereich einfahren, um Platz zu schaffen, weil das gegen die StVO verstoße. Aber im gleichen Nebensatz wird gesagt, man solle auf eine Verkehrsinsel oder auf den Gehsteig fahren...und das soll nun auf einmal laut StVO erlaubt sein?!


    Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung oder wie heißt es so schön?!


    Strupo hatte hier durchaus einen Rechtfertigungsgrund für das Begehen einer solchen Verkehrsordnungswidrigkeit und ich möchte den Sachbearbeiter der Verkehrsbehörde sehen, der wegen sowas einen Bußgeldbescheid ausstellt...es ist eben alles eine Frage der Begründung.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Du schreibts Stückchen weiter war eine Lücke, damit ist die Situation eigentlich klar.
    Du hast diese Lücke nicht blockiert sie war vor dir. Du warst auf der mittleren Spur. Deine Aufgabe wäre gewesen soweit mie möglich nach rechts zu fahrren, die der Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur ganz nach links. Dies ist die Rettungsgasse so steht es in der stvo und so lernt man es in der Fahrschule. Sicher es ist bitter, weil du helfen wolltest ich würde mich auch ärgern, aber es ist wohl so und nicht zu ändern dir wird nichts übrig bleiben als zu zahlen und den Lappen für die Zeit abzugeben. Vielleicht schilderst du der Polizei die Situation und vielleicht lassen sie dann mit sich reden. Das wäre sehr fair und manchmal funktioniert das wirklich


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Du schreibts Stückchen weiter war eine Lücke, damit ist die Situation eigentlich klar.
    Du hast diese Lücke nicht blockiert sie war vor dir. Du warst auf der mittleren Spur. Deine Aufgabe wäre gewesen soweit mie möglich nach rechts zu fahrren, die der Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur ganz nach links. Dies ist die Rettungsgasse so steht es in der stvo und so lernt man es in der Fahrschule. Sicher es ist bitter, weil du helfen wolltest ich würde mich auch ärgern, aber es ist wohl so und nicht zu ändern dir wird nichts übrig bleiben als zu zahlen und den Lappen für die Zeit abzugeben. Vielleicht schilderst du der Polizei die Situation und vielleicht lassen sie dann mit sich reden. Das wäre sehr fair und manchmal funktioniert das wirklich


    Gruß Tim


    Wäre ich rechts in die Lücke wäre die Polizei nicht mehr auf die Autobahn gekommen. Oder ich hätte den übrigen Verkehr abbremsen müssen. Bissel zu gefährlich.


    Werde, wenn sich das nicht per Telefon mit der Stadt klären lässt, einen Anwalt hinzuziehen. Die Polizei muss die Sonderrechte sicherlich auch nachweisen können.

  • Welche Sonderrechte. Blaulichtfahrten werden dokumentiert!
    Somit sind die Sonderrechte sicher!
    Die lassen nichts anbrennen. wieso den Verkehr abbbremsen wenn du ganz auf die rechte seite deiner spur fährst un der links von dir ganz nach links fährt passt ein Streifenwagen durch und so steht es in der stvo.
    Deshalb anrufen und ganz ruhig mit ihnen reden. Lässt sich vielleicht was machen. Zumindest das Fahrverbot kölnnten sie dir erlassen du wolltest wirklich nur helfen


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Also erstmal halblang. In der StVO heißt es, dass unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist. Wie wird dort nicht erwähnt, basta. Natürlich gilt weiterhin §1 StVO:
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Da hier ja gerne etwas verdreht wird, alles etwas ausführlicher:
    Es war die Rede von einer Haltelinie auf einer rot-zeigenden Lichtzeichenanlage überfahren. Nicht von darüber brettern, wie mancher es hier erwähnt. In einem solchen Fall hat man gleich mehrere gute Grundlagen für eine Rechtfertigung:
    - Das Fahrtenbuch des Fahrzeugs welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat.
    - Die Einsatzdokumentation der zuständigen Leitstelle, welche das Fahrzeug alarmiert hat bzw. über die Fahrt informiert wurde (gesamte Dokumentation wie Einsatztagebuch, Aufzeichnung von Funk- und Telefongesprächen etc.)
    - Die beiden (!) Fotos der Blitzanlage, die ja nicht nur das eigene Fahrzeug zeigen, sondern einen größeren Bereich in dem sich andere Autofahrer auch nicht wie üblich an einer Ampel verhalten.


    Und wem das alles noch zu riskant ist, der informiert die zuständige Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle über den Vorfall. Mehr kann man doch gar nicht wollen.


    Zu dem hier vorliegenden Fall, ich verstehe nicht, warum du nicht gleich die Polizei informiert hast! Das spart einem im Zweifelsfall eine Menge Ärger weil Fahrtstrecken etc. noch im Gedächtnis vorhanden sind und es immer besser aussieht in solchen Fällen, wenn man sich vorher darum gekümmert hat und nicht evtl. im Nachhinein einen Rechtfertigungsgrund sucht. Nichtsdestotrotz würde ich wohl versuchen, dagegen Widerspruch einzulegen und es entsprechend zu begründen. Dazu würde ich mir noch weitere Infos bei der zuständigen Autobahnpolizei holen, von denen im Zweifelsfall auch der Streifenwagen kam. Eine Geschwindigkeitsübertretung an sich sollte kein Problem darstellen, in einer einspurigen Baustelle würde ich ähnlich handeln, um eben nach dem §38 StVO sofort (!) freie Bahn zu schaffen. Ob es dabei in der Rechtsprechung irgendwelche Beispiele gibt, dass man beispielsweise gewisse Grenzen für Geschwindigkeitsübertretungen festgelegt hat, kann ich dir nicht sagen. Darüber sollte ein Jurist der sich mit entsprechenden Fällen auseinandersetzt mehr sagen können. Ggf. könnte ich dir aber einen kompetenten Ansprechpartner nennen.


    Mal ganz allgemein zu dem Thema, man glaubt gar nicht, wie dämlich sich Autofahrer in diesem Zusammenhang verhalten können. Da wird auf Landstraßen schon von weitem gesehen, dass sich ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal nähert und es wird langsam weiter gerollt um genau in einer unübersichtlichen Kurve stehen zu bleiben. Genauso treten die Leute ohne Grund dermaßen auf die Bremse, dass man seine Not hat, nicht selbst noch Autos von der Straße zu schießen. Also Leute, in der StVO steht freie Bahn schaffen, dass kann durchaus bedeuten, auch einfach mal ein wenig Gas zu geben (und ist in gar nicht so wenigen Fällen eine gute Alternative!). Das bedeutet nicht, dass ich zum Rasen aufrufe, sondern dass man einfach etwas mehr nachdenkt und dann tritt man eben kurz auf's Gas um in einer Parkbucht dem heran nahenden Fahrzeug platz zu machen...

  • Persönlich würde ich sagen das es bei Stop-and-Go Verkehr natürlich selbstverständlich ist ne Gasse zu bilden, aber bei fliessenden Verkehr kann man eigentlich nicht viel für ein Einsatzfahrzeug machen, Verkehrsregeln dafür zu brechen ist auch nicht die Lösung. Wenn es jetzt ein Rettungsfahrzeug ist werden die eher dankbar sein, aber bei einem Polizeifahrzeug weis man nie so genau.

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