Simyo: Guthaben auszahlen lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von rannseier
    Verfall des Guthaben.

    Da gab es IMHO nur ein Urteil gegen o2 und Vodafone. T-Mobile und E-Plus haben es soweit ich weiß "freiwillig" aufgrund der beiden anderen Urteile umgesetzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Little.Alien
    Darüber könnte man jetzt lange diskutieren :D .


    Meine persönliche Meinung ist, dass beim Kauf von Guthaben ein 1:1 Tausch eines Wertes stattfindet und ich Simyo diesen Wert zur Verfügung stelle, falls ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme.
    Sollte ich nun die Dienste von Simyo doch nicht nutzen wollen oder ich breche die Nutzung ab, steht mir eigentlich ein Umtausch des Guthabens in €€€ zu.



    sehe ich auch so!

    Handy: N82 titanium warm

  • Ich habe jetzt auch das Problem und habe auch das o.g. Schreiben per Mail erhalten. Was soll ich jetzt tun?
    Die Karte ist noch aktiv, muß ich warten bis Sie deaktiviert ist und dann noch einmal das Restguthaben einfordern oder gibt es eine gesetzliche Grundlage, welche ich anführen könnte?

  • Also ich kann nur sagen, dass ich es geschafft habe zu kündigen und mir das Guthaben ausgezahlt wurde...
    (Deaktivierung durch Kündigung ohne Portierung, wohlgemerkt!)
    Das war allerdings nicht ganz einfach!
    Und nicht nur für mich nicht!


    Wie hier auch zu lesen ist:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3519968#post3519968


    Ob Mark oder Tine mittlerweile ihre versprochene Antwort zum Thema lieferten, weiß ich allerdings nicht.
    Die endlosen Diskussionen über die eigenwillige Deutung der AGB durch simyo zieht sich hier über einige Seiten.
    Das beginnt irgendwo im Dezember und streckt sich bis März.


    Ich hoffe, das hilft dir trotzdem und ich wünsche dir viel Geduld und Erfolg!

  • Zitat

    Original geschrieben von hptorro
    Ich habe jetzt auch das Problem und habe auch das o.g. Schreiben per Mail erhalten. Was soll ich jetzt tun?
    Die Karte ist noch aktiv, muß ich warten bis Sie deaktiviert ist und dann noch einmal das Restguthaben einfordern oder gibt es eine gesetzliche Grundlage, welche ich anführen könnte?


    Hallo!


    Darf ich fragen, ob du die SIM-Karte mit eingeschickt hast oder ob du sie zurückbehalten hast? Per Post oder per Fax oder per Email gekündigt? wäre wirklich nett wenn du ein paar Details nennen könntest!


    Die SIM-Karte ist laut AGB vorbehaltenes Eigentum des Providers.


    Daran ist nichts "eigenwillig" oder "ungewöhnlich".
    Ungewöhnlich sind nur feine Unterschiede in der Handhabung. Die meisten Provider wollen nämlich am liebsten keine Personalkapazitäten für das Öffnen von Briefen mit Müll (= ausgebrauchte SIM-Karten) bereitstellen. Simyo sieht sich nicht verpflichtet, Leute detailreich aufzuklären wie sie effizient kündigen können, für einen Discounter ohne Vertragsbindung grenzt sowas auch an wirtschaftliche Selbstschädigung...


    Ich möchte mal einen Vergleich ziehen.


    Wenn du bei Sixt ein Auto mietest und am nächsten Tag zurückbringst, wird dich der Mensch am Counter bestimmt schief ansehen wenn du den Schlüssel nicht abgeben willst......

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Das Problem ist, dass simyo die Rückgabe der SIM auf einem dafür vorgesehenen Formular verlangt.


    Um dieses Formular zu erhalten, muss man dieses unter Bezugnahme auf eine Kündigung bei Simyos Kundenbetreuung anfordern.


    Die Kundenbetreuung antwortet dann aber, dass man bei simyo keine Laufzeit hat, sondern man einfach abwarten soll, bis das Aktivitätszeitfenster abgelaufen ist, und man in dieser Zeit ja problemlos das Guthaben vertelefonieren könne.
    Das Guthaben könne ansonsten erst ausgezahlt werden, wenn die Karte deaktiviert wurde.
    Und richtig: Deaktiviert wird die Karte ja erst, wenn das Aktivitätszeitfenster abgelaufen ist, weshalb man eine Simyo-Prepaid-Karte nicht kündigen müsse...


    So verhält sich simyo.


    Da es in der AGB anders steht, wie in dem verlinkten Thread mehrfach hervorgehoben, rechtfertigt solche Vorgehensweise nicht.


    Dass Simyo die SIM haben möchte, steht auf einem anderen Blatt, obwohl es andere Anbieter nicht verlangen, deren Eigentum die SIM-Karte ja auch ist.

  • Bibsurfer, dein Hinweis auf die Formularnotwendigkeit zeigt deutlich den Punkt, wo man von Simyo "auf den Kreisverkehr" geschickt wird .... danke dafür.


    Ich hatte bei Mobilcom ein ganz ähnliches Problem.


    Der "Hinhalte-Brief" mit dem Inhalt dass eine Kündigung nicht nötig sei, hat mich genauso ereilt, nahezu wortgleich wie der bei Simyo, und obwohl ich anderen hier schon Tipps gegeben hatte und dachte das kann mir nichts anhaben, fiel mir auch erst mal die Kinnlade herunter. Vor allem weil MC auch noch offenließ, wie lange die Karte noch aktiv ist ... ein Jahr oder unbegrenzt? Sie schrieben mir nur "je nach Aufladung", aber die Aufladehistorie konnte ich nicht rekonstruieren.


    Leicht scheinheilig wurde mir eine "kostenpflichtige Sperre" angeboten.


    Wenn sich die Leute das Eigentum daran vorbehalten, muss es eine Möglichkeit geben ihnen das Eigentum zurückzugeben. Schlimmstenfalls kommen sie in Gläubigerverzug. Also schrieb ich denen , unter Bezug auf mein erstes Schreiben dessen Erhalt sie ja mittelbar bestätigt hatten:


    "Nachdem ich am (Datum) wirksam gekündigt hatte, befindet sich noch eine SIM-Karte bei mir in meinem Besitz, die sich laut AGB in Ihrem Eigentum befindet.
    Bitte teilen Sie mir bis zum (Datum/Fristende) mit, wie ich mit Ihrem Eigentum verfahren soll".


    Ich bot dem Provider an, die Karte 14 Tage zur Abholung an meinem Wohnort bereitzuhalten, sie an die Adresse der Geschäftsleitung einzusenden oder sie der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen (T-Punkt.)


    Darauf kam ein zwischen 'schmallippig' und 'kleinlaut' chargierendes Schreiben, worin ich um die dritte Alternative gebeten wurde.


    Ich denke, dass unter den gegebenen Umständen die "formlose" Einsendung der SIM - Karte ohne Formular mit Begleitschreiben absolut ausreichend ist, zumal auch in den AGB keine Formvorschriften (mit Semmelbrösel paniert..) für die Rücksendung enthalten sind.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Leider wissen einige TT-User zu berichten, dass es u.U. nicht ausreicht, die SIM-Karten formlos zurückzuschicken.


    Sie wurden auf das Formular verwiesen, nachdem sie diese bereits an den Eigentümer übersandt hatten.


    Auf dem Formular wird die Sim-Karte auf einen dafür vorgesehenen Platz aufgeklebt, ebenso wie Vor- und Rückseite des Personalausweises.
    Das ist natürlich schwierig, wenn man die Karte nicht mehr besitzt, sondern diese schon bei Simyo in irgend einem Eimer liegt....


    Wie gesagt, gibt es in besagtem Thread einige haarsträubende Erfahrungsberichte, und Tine und Mark, die von Simyo mit dabei sind, sind uns bis heute die erklärung schuldig geblieben, wie man einen Simyo-Vertrag kündigen und sich sein Guthaben auszahlen lassen kann, wenn man nicht vor hat, seine Nummer zu portieren.
    Wie gesagt, das Problem ist, dass keine Deaktivierung erfolgt, wenn man seinen Kündigungswunsch äußert, es sei denn man möchte die Nummer wegziehen, wofür simyo eben nebenbei ja auch 25€ kassiert.


    Wo nichts deaktiviert wird, zahlt simyo auch kein Guthaben aus. Ergo braucht man auch das Formular nicht....


    Der Kreisverkehr bei Simyo beginnt also nicht erst mit dem Formular, sondern mit der Auslegung, dass sich Kündigungen für Simyo ohne Portierung nicht lohnen!

  • Oh mein Gott, wenn ich das lese bekomme ich ja Angst.


    Meine Simyo Karte wurde heute deaktiviert - was ich ja auch so wollte.


    Ist mein Guthaben was noch drauf war jetzt etwa futsch oder wird es auf das Bankkonto des Sim Team Chefs ausgezahlt?

    Bin der Mann für alle Fragen in Sachen Telekommunikation in der Familie - aber das reicht schon, man hat sein tun :-)

  • Wenn deine Karte deaktiviert ist, zahlt simyo auch problemlos das Guthaben aus.


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