Wie bereits erwähnt, ich sehe den Schrieb "Wir liefern die bestellte Ware in xx Wochen" als Annahme des Kundenangebots, so dass, vorausgesetzt es sollte nicht vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugegangen sein (ein Stornovermerk in einem für den 08/15-Kunden nicht einsehbaren Kundenkonto reicht dafür gewiß nicht aus) ein wirksamer Kaufvertrag über eine A640 zu 129€ (abzgl. Gutscheinwert) zustandegekommen ist und NM bei schuldhafter Nichtlieferung dem Käufer auf das Erfüllungsinteresse (A640 neu) haftet.
Ggf. steht NM ein Anfechtungsgrund wegen Erklärungsirrtums oder Übermittlungsirrtums zu, welchen NM aber unverzüglich nach Kenntnis dem Käufer erklären muss. Daher werde ich mich bis in 3 Wochen NICHT bei NM rühren. Sollte danach eine Anfechtung erfolgen wäre diese in jedem Falle verfristet.
Die entgegenstehenden AGB ändern daran nichts, selbst wenn sie eine doppelte Schriftformklausel enthalten sollten. Immerhin wurde und schriftlich die Annahme erklärt und nicht nur mündlich...
EDIT: Ich habe das Schreiben nur telefonisch mitgeteil bekommen. Wenn da natürlich ein Vorbehalt drinsteht, dass noch kein KV zustande kommen soll, stellt sich die Lage anders dar. Leider geht auch mein Fax nicht, evtl. kann jemand das Schreiben mal geschwärzt online stellen?

