o2 Online Handy defekt - Keiner verantwortlich?

  • man hört so was von 100€ Gebühren für


    SOT --- Sonderaustausch ??
    DOA --- Dead on arrival ??
    und bei Gewährleistungsfälle die keine sind

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Warum sollen wir als freier Fachhandel Garantiefälle umsonst bearbeiten die online abgeschlossen wurden? Was hat der freie Handel davon? Arbeit umsonst machen die uns nix angeht? Sicher, hab' ja sonst nix zu tun den lieben langen Tag, kein Problem! :D
    Wie gesagt, nicht immer nur die Rosinen rauspicken :o
    Die Medaille hat immer zwei Seiten!



    Hab ich gesagt das ich meine Verträge Online abgeschlossen hab?
    Nein hab ich nicht, sondern ich hab lediglich gefragt, was daran mehr Arbeit ist ;)


    Ist doch egal wie der Vertrag abgeschlossen wurde, der Shop bekommt doch trotzdem Kohle vom Hersteller wenn er was repariert.


    Sonst könnte der Shop ja auch zum Kunden sagen
    -- > sie haben den Vertrag nicht in unserem Shop gemacht, also gibt von uns auch keine Hilfe.

    enjoy the little things ....

  • Zitat

    Original geschrieben von sway-67
    Ist doch egal wie der Vertrag abgeschlossen wurde, der Shop bekommt doch trotzdem Kohle vom Hersteller wenn er was repariert.


    Sonst könnte der Shop ja auch zum Kunden sagen
    -- > sie haben den Vertrag nicht in unserem Shop gemacht, also gibt von uns auch keine Hilfe.


    Das kommt ganz drauf an...


    Vodafone-Partnershops z.B. bekommen eine Provision von VF für Service, o2-Partnershops bekommen dafür gar nix. Wir halten es deswegen auch damit das der Kunde der den Vertrag nicht bei uns abgeschlossen hat entweder dafür zahlt oder er muss eben zum Händler gehen wo er den Vertrag abgeschlossen hat. Wie oft haben wir Kunden die den Vertrag bei MM abschließen aber wegen Service zu uns kommen weil das Gerät bei MM eingeschickt wird und wochenlang unterwegs ist ?


    stonecold: ich kenne auch VF Shops die das so handhaben, was aber den Hintergrund hat das es Kunden gibt die sich eben mal sagen: ich hab keinen Bock auf das Gerät also laß ich es doch einfach mal wandeln und nehm was anderes. Unabhängig davon ob das Gerät wirklich defekt ist oder nicht. Die Shops die ich kenne und die das so handhaben nehmen das allerdings als Kaution. Sollte das Gerät wirklich defekt sein und die Wandlung ist von VF akzeptiert gibts das Geld natürlich zurück. Weil wenn VF die Wandlung nicht annimmt hat der Händler das alte Gerät an der Backe, weil der Kunde hat ja schon das Neue... und das betrifft nur Wandlungen, für DOA kann ja der Kunde nix... ob das aber eine "generelle Handhabe" von VF ist weiß ich nicht, ich war der Meinung das da die Shops von selbst drauf gekommen sind...

  • sway-67
    Ist doch egal wie der Vertrag abgeschlossen wurde, der Shop bekommt doch trotzdem Kohle vom Hersteller wenn er was repariert.


    Hä? Wir haben noch NIE (nie und nimmer) was vom Hersteller bekommen wenn es was zu reparieren gibt!
    Wo bitte hast Du denn diese Information her?
    Wenn dem so wäre, dann wäre es mir sch.....egal wo der Kunde sein Gerät gekauft hat, das ist ja wohl sonnenklar!

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Gewährleistung heißt nicht Garantie, Garantie hat der Kunde 6 Monate, danach ist der Kunde in der Beweispflicht und zu beweisen daß der Fehler von Anfang an da war ist nicht so einfach wie Du glaubst!


    Richtig erklärt, nur ist es genau anders herum. Gewährleistung wird vom Händler bei Neuware gesetzlich für 24 Monate gewährt, die übrigens nicht nicht per AGB gekürzt werden können (Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit iSd § 305 ff BGB). Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Endkunden. Das ist etwa in einigen Staaten der USA wichtiger als bei uns, weil es dort meines Wissens keine einheitliche Regelungen zur gesetzlichen Gewährleistung gibt. Bei uns ist aber die Garantiefrist meistens kürzer als die Gewährleistungsfrist, so daß man sich meist sowieso an den Händler hält.


    Fast schon skandalös finde ich wie manche Elektrodiscounter versuchen jegliche Haftung von sich zu weisen. In einem Fall ist mir sogar mal gesagt worden, es sei "Gesetz", daß der Hersteller hafte. Nachdem ich kurz vor dem ersten Juristischen Staatsexamen stehe, ist mir darauf der Kragen geplatzt und ich habe mein Gesetzbuch heruasgeholt und ihm einen Vortrag zum Thema "Gewährleistungsrecht für Dummies" gehalten. Da gab es übrigens einige Kunden, die recht interessiert zugehört haben :-)

  • [QUOTE] Original geschrieben von dg2mst
    Richtig erklärt, nur ist es genau anders herum. Gewährleistung wird vom Händler bei Neuware gesetzlich für 24 Monate gewährt, die übrigens nicht nicht per AGB gekürzt werden können (Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit iSd § 305 ff BGB). Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Endkunden.


    Wieso genau anders herum?
    2 Jahre Gewährleistung, das erste halbe Jahr ist Garantie, sag ich doch! Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht, danach der Endkunde!
    Wollte neulich ne Jacke reklamieren (Reissverschluss defekt nach 8 Monaten)!Ich ins Geschäft rein, Kassenzettel dabei und zur Kasse hin! Als sie das Datum des Kassenzettels las meinte sie, daß ich in der Beweispflicht stehen würde da die Garantie von 6 Monaten abgelaufen sei! :mad:

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Wieso genau anders herum?
    2 Jahre Gewährleistung, das erste halbe Jahr ist Garantie, sag ich doch!


    Ja und das ist falsch.


    Gewährleistung ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Ein Händler (nicht der Hersteller) muß 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware geben. Gewährleistung betrifft im Übrigen nur Mängel die bereits bei Übergabe der Ware angelegt waren (also von Anfang an im Gerät schlummern und halt irgendwann auftreten). Im ersten halben Jahr der Gewährleistung liegt die Beweispflicht beim Händler, das bedeutet er muß beweisen dass der Fehler nicht von Anfang an da war. Nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht bei dir und du musst beweisen können, dass der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat (Was meist recht schwierig ist)


    Es ist aber nach wie vor Gewährleistung


    Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Die Garantie kann der hersteller so gut (oder schlecht) gestalten wie er will da es eine Zusatzleistung ist.


    Zitat

    Als sie das Datum des Kassenzettels las meinte sie, daß ich in der Beweispflicht stehen würde da die Garantie von 6 Monaten abgelaufen sei! :mad:


    Ja und die meisten Menschen die ich kenne verwechseln Garantie und Gewährleistung dauernd. Deshalb heißt es trotzdem Gewährleistung.

  • [QUOTE] Original geschrieben von koewe
    Wieso genau anders herum?


    Weil die Gewährleistung des Händlers auch dann Gewährleistung bleibt, wenn die Beweislastumkehr zugunsten des Kunden greift. Garantie ist technisch ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Hersteller und Dir, an dem der Händler gar nicht beteiligt ist.


    edit: Da war wohl jemand schneller ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    sway-67
    Ist doch egal wie der Vertrag abgeschlossen wurde, der Shop bekommt doch trotzdem Kohle vom Hersteller wenn er was repariert.


    Hä? Wir haben noch NIE (nie und nimmer) was vom Hersteller bekommen wenn es was zu reparieren gibt!
    Wo bitte hast Du denn diese Information her?
    Wenn dem so wäre, dann wäre es mir sch.....egal wo der Kunde sein Gerät gekauft hat, das ist ja wohl sonnenklar!


    So wurde mir das in dem Shop erklärt wo ich immer hingehen.
    Und ich hab mein Vertrag bei denen nie abgeschlossen, weil sie den Provider nicht führen.


    Dennoch reparieren sie ohen irgend eine Pauschale meine Geräte.


    Dann hat er wohl etwas ... erzählt. Na egal.
    War ja anfangs lediglich nur eine Frage und nix weiter ;)

    enjoy the little things ....

  • Wir jedenfalls schicken beim dritten Auftreten des gleichen Fehlers das Gerät ein und Bitten um Wandlung.
    Allerdings müssen die Reparaturen über uns abgewickelt worden sein.
    Die wird dann nach entsprechender Prüfung seitens unserer Zentrale genehmigt oder abgelehnt.
    Einfluss kann ich da drauf so gut wie keinen nehmen.

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