ZitatOriginal geschrieben von grambler
Zitat: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Zitat Ende
hm, ich würde das so verstehen das ich Geräte die mir mobile Blitzer verraten bzw. diese stören nicht mitführen darf aber ein reines Verzeichnis der stationären Blitzer? Ich könnte mir das ja ausdrucken und wie ein Telefonbuch mitnehmen da könnte ja auch keiner was dazu sagen.
Das Zitat befriedigt mich nicht richtig, gibt es Urteile?
Grüße