Unberechtigtes Parkknöllchen

  • EC Karte glaube ich auch eher weniger.


    Du brauchst ne Geldkarte (normal auf der EC Karte, muss aber freigeschalten sein) und natürlich ausreichend Guthaben.


    Kann man bei manchen Banken online, am Geldautomat oder auch an Terminals speziell dafür, z.B. an Bahnhöfen aufladen.


    Ist in meinen Augen eine tolle Erfindung die komischerweise kaum jemand nutzt. Ich persönlich hab fast nie Kleingeld dabei weil ich entweder mit Kredit-/ EC-Karte oder wenn es eben um Kleinbeträge geht mit Geldkarte zahle.

  • Hm, ich war mir ziemlich sicher, dass da das normale EC-Zeichen drauf war.


    Hier steht auch: "An vielen Parkscheinautomaten in [Berlin-]Mitte kann aber auch mit der EC-Karte bezahlt werden."


    Wäre ja blöd, wenn man dazu erst die Geldkarten-Funktion freischalten lassen müsste. (Ich habe diese iimho bisher noch nie benötigt und möchte dies aus Sicherheitsgründen eigentlich auch nicht.)
    Aber ich werde mal beim nächsten Automaten konkret darauf achten! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    (Ich habe diese iimho bisher noch nie benötigt und möchte dies aus Sicherheitsgründen eigentlich auch nicht.)


    Naja, ist halt so sicher wie Bargeld. Daher einfach 20 Euro aufladen und für´s Parken, den Bus oder sonstige Kleinigkeiten nutzen. Mache ich seit Jahren so, denn mir geht es auch so, dass gerne mal das Kleingeld fehlt.

  • Ich habe am Samstag eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen, Höhe 15 Euro.


    Grund: Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg.
    Zeuge: Der Leiter des hiesigen Ordnungsamtes, Herr Mustermann
    Tatzeit:Am Sonntag Abend, den 29.08.10!


    Davon ab, dass ich die Ordnungswidrigkeit bestreite, da noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen neben das Fahrzeug passte, stellt sich mir die Frage, ob sich der Leiter des Ordnungsamtes jederzeit im Dienst befindet und dann Knöllchen ausstellen darf?


    Weiß das jemand?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Davon ab, dass ich die Ordnungswidrigkeit bestreite, da noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen neben das Fahrzeug passte,


    Spielt keine Rolle. Es geht nicht darum, was noch dazwischen passt, sondern das Du dort nicht stehen durftest.


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    stellt sich mir die Frage, ob sich der Leiter des Ordnungsamtes jederzeit im Dienst befindet und dann Knöllchen ausstellen darf?


    Ab gesehen davon, das es keine Rolle spielt; woran willst Du festmachen, ob er "im Dienst" war, oder nicht? Wegen Samstag? Du glaubst gar nicht, wie viele Behörden mittlerweile immer "im Dienst" sind.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Spielt keine Rolle. Es geht nicht darum, was noch dazwischen passt, sondern das Du dort nicht stehen durftest.


    Es stand dort kein Verbotsschild!


    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ab gesehen davon, das es keine Rolle spielt; woran willst Du festmachen, ob er "im Dienst" war, oder nicht? Wegen Samstag? Du glaubst gar nicht, wie viele Behörden mittlerweile immer "im Dienst" sind.


    Entscheidend ist, was für mich eine Rolle spielt! ;)


    Es war Sonntag! Glaube gehört in die Kirche, mich interessieren Fakten!
    Er ist keine Politesse und geht nicht Streife, dafür hat er Mitarbeiter.


    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    samstag ein knöllchen für einen verstoß am sonntag?


    Sonntag, 29.08.10 - Samstag 04.09.10!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Eine Anzeige wegen Falschparken kann jeder Stellen. Auch ein Rentner am Fenster darf das. Beim Knöllchen hast Du nur den "Vorteil" daß Du das Teil sofort am Auto hast. Andernfalls kommt es eben später per Post. Berechtigt ist es aber in jedem Fall.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Eine Anzeige wegen Falschparken kann jeder Stellen. Auch ein Rentner am Fenster darf das. Beim Knöllchen hast Du nur den "Vorteil" daß Du das Teil sofort am Auto hast. Andernfalls kommt es eben später per Post. Berechtigt ist es aber in jedem Fall.


    Am Auto war ja kein Knöllchen. Die Nachbarn dürften mich auch nicht angezeigt haben, da ich sie alle persönlich kenne, ich habe gegenüber meines Elternhauses geparkt. Wo übrigens seit zig Jahren geparkt wird und bis dato noch niemand ein Knöllchen kassiert haben dürfte! Deswegen beschäftige ich mich mit der Sache.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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