Ja (meiner Meinung nach schon).
Unberechtigtes Parkknöllchen
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Wie kommst Du darauf?
Ab dem Schild gilt auf der rechten Seite (also dort wo die gelbe Markierung ist) ein zeitlich unbefristetes eingeschränktes Halteverbot d.h. halten bis zu 3 Minuten ja, parken nie.
Also ist die Knolle völlig ok.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Wie kommst Du darauf?Ich denke viele Haben ein Problem die Pfeile richtig zu deuten

"Durch einen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil im Schild wird das Ende des Haltverbots markiert"
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Ich würde auch sagen, daß außerhalb der angegeben Zeiten das Halteverbot nicht gilt. Das eingeschränkte, untere Schild gilt nur für den Bereich in die andere Richtung. ist also vollkommen irrelevant.
Also: Do Nacht eigentlich kein Verbot.Aber das andere Schild an der Ecke scheint keine zeitliche Beschränkung zu haben. Ich schätze das dürfte das Problem sein.
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Das Schild an der Ecke sagt aber nur, dass das absolute Halteverbot, das nur zu bestimmten Zeiten gilt, an der Stelle zuende ist. Meiner Meinung nach ist hinter der Einfahrt bis zum Schild an der Ecke das Parken von Mo-Fr 7-15, 18-5, Sa 7-11, 14-24 und den ganzen Sonntag gestattet.
Somit ist das Parken auch Donnerstag um 22:50 gestattet. Die sollen ihren Schilderwald entwirren und fertig!

Pfeil nach rechts heißt doch immer "bis hier" und Pfeil nach links "ab hier", jedenfalls wenn die Schilder auf der rechten Straßenseite stehen! (nicht dass nachher wieder der berechtigte Hinweis kommt, dass es auf der linken Seite in Einbahnstraßen umgekehrt ist! ;))
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Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
Das Schild an der Ecke sagt aber nur, dass das absolute Halteverbot, das nur zu bestimmten Zeiten gilt, an der Stelle zuende ist. Meiner Meinung nach ist hinter der Einfahrt bis zum Schild an der Ecke das Parken von Mo-Fr 7-15, 18-5, Sa 7-11, 14-24 und den ganzen Sonntag gestattet.Somit ist das Parken auch Donnerstag um 22:50 gestattet. Die sollen ihren Schilderwald entwirren und fertig!

Pfeil nach rechts heißt doch immer "bis hier" und Pfeil nach links "ab hier", jedenfalls wenn die Schilder auf der rechten Straßenseite stehen! (nicht dass nachher wieder der berechtigte Hinweis kommt, dass es auf der linken Seite in Einbahnstraßen umgekehrt ist! ;))
Ist es wirklich so, daß "Beendigungsschilder" ohne die Einschränkung aufgestellt werden? In einer Einbahnstraße macht da sja irgendwie Sinn, aber wenn ich aus der anderen Richtung komme....
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Zitat
Original geschrieben von einjoe
Ist es wirklich so, daß "Beendigungsschilder" ohne die Einschränkung aufgestellt werden? In einer Einbahnstraße macht da sja irgendwie Sinn, aber wenn ich aus der anderen Richtung komme....Zugegeben, dass dort keien zeitliche Einschränkung am Beendigungsschild ist, irritiert etwas. Sollte etwa am Anfang der Straße ein Schild ohne zeitliche Einschränkung als Beginnschild sein, kommen wir da ins Schleudern. Dann würde aber zwischendurch die zeitliche Einschränkung keinen Sinn machen.
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Am Anfang der Straße ist ein Schild, welches den Beginn des eingeschränkten Haltverbots ohne zeitliche Einschränkung signalisert . Dieses wird durch das untere Schild auf meinem Bild beendet.
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