Rechtsfrage: Paypal - Anwalzkanzlei beauftragt

  • flatie
    Auf irgendwelche Schreiben von irgendwelchen Leuten (Kanzleien, Inkasse, Gläubiger etc). MUSS man nie antworten - warum auch.


    ABER: auf schreiben von Behörden, Gerichten etc. ist ein Widerspruchsschreiben zu 90% nie fehl am Platze. Die sind im Zweifel bei Widerspruch zu einer nochmaligen Sachüberprüfung verpflichtet - Private sicher nicht.


    Von einem Schreiben mit näherer Einlassung zur Sachfrage würde der Gegenseite in diesem Fall evtl. noch Munition liefern können (Paketbeleg verloren ...).

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  • Re: Rechtsfrage: Paypal - Anwalzkanzlei beauftragt




    Da mach dir mal gar keine Sorgen!


    Da geht es um dein polizeiliches Führungszeugnis bzw. inwiefern du strafrechtlich belangt worden bist.


    Erst wenn ein richterliches Urteil wegen bspw. Betruges gegen dich vorliegen würde, dann stünde das in deinem Führungzeugnis, aber soweit wird es ja in deinem Falle nicht kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Also abwarten, Dein Kostenrisiko ist auch gering, denn selbst, wenn der unwahrscheinliche Fall der Klage eintritt, kommen nur die geringen Gerichtsgebühren dazu, das wäre mir den Spass wert.

    Und die Kosten für den Anwalt des Klägers.

    ...

  • Dafür würde man in der Klageerwiederung zumindest Teilwiderspruch gegen einen Teil der schon vorgerichtlich angesetzten Inkassokosten einlegen. Die dürfen vom Kläger nicht angesetzt werden, weil er ja hinterher geklagt hat und das Inkassoverfahren trotz erkennbarer Zahlungsunwilligkeit des Beklagten nur der Kostenerhöhung dient und damit hinfällig ist. Natürlich muss das richtig geschrieben werden, den Textbaustein hab ich jetzt aber nicht auswendig im Kopf (muss man sich ja nicht alles merken...)
    Zusammengefasst als Summe ist das Ergebnis dann mit den neuen Anwaltskosten vor Gericht (Streitwert/GO...) in etwa dasselbe, wie bei der aussergerichtlichen Einigung. Die Jungs vom Inkassobüro wissen schon, wie sie so oder so zu ihrem gewünschten Betrag kommen.


    Aber, wie gesagt, im Fall Paypal ist es noch zu keiner Klage gekommen, weil Paypal immer vorher aufgegeben hat und in vergleichbaren Fällen wird die Klage in der Regel abgewiesen, wenn der Beklagte sich nicht noch blöder als das klagende Inkassobüro anstellt (was auch immer mal wieder vorkommt).

  • Es ist als PP Verkäufer ultrawichtig, Ware versichert zu versenden und den Nachweis aufzuheben, denn sonst könnte PP bei gerichtlicher Geltendmachung Recht bekommen.

    Hostel 2 ist Brutal ;
    3 Stunden Helene Fischer ist menschenverachtend!

  • Das ist Unsinn. Zum einen ist die gesetzliche Stellung von PP hier in D mehr als fragwürdig, insbes. auch deren AGBs. Zum zweiten kann ich natürlich jederzeit wahlweise auch einen unversicherten Versand anbieten, und wenn sich der Käufer darauf einlässt, dann ist das sein Problem.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist Unsinn. Zum einen ist die gesetzliche Stellung von PP hier in D mehr als fragwürdig, insbes. auch deren AGBs. Zum zweiten kann ich natürlich jederzeit wahlweise auch einen unversicherten Versand anbieten, und wenn sich der Käufer darauf einlässt, dann ist das sein Problem.



    Hast ja Recht.
    Aber die Versicherung von PP greift nur bei vers. Versand.
    Als Ebayer sollte man immer versichert versenden, das erspart rote Punkte und anderen Ärger.

    Hostel 2 ist Brutal ;
    3 Stunden Helene Fischer ist menschenverachtend!

  • Zitat

    Original geschrieben von masteruser
    Aber die Versicherung von PP greift nur bei vers. Versand.


    Ja. Und? Was juckt mich das als VERKäufer? :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wenn der Käufer unversicherten Versand will, trägt er auch das Risiko.


    Und eine Bezahlung per Paypal mache ich auch schon länger nicht mehr.


    Bin mal gespannt, wann deren AGB das erste Mal vor Gericht zerlegt werden.

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  • Mittlerweile habe ich einen Anruf von KSP bekommen. Habe die etwas verwirte Dame am Telefon darauf hingewießen das Sie mir bitte ein Anschreiben schicken soll aber außer drei normalen Briefen kam bis jetzt nicht.


    Gestern kam wieder ein Brief in dem mir mit einer 5-Tage Frist gedroht haben. Sollte ich nicht zahlen könnte das ganze nicht Ausergerichtlich geregelt werden.


    Naja, ich werds einfach weiterhin ignorieren.

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