Polizeiliche Anmeldung -> KFZ-Angelegenheiten

  • Zitat

    Original geschrieben von Brice
    Falls du bisher bei deinen Eltern gemeldet warst, melde Düsseldorf als Erst- und die Anschrift deiner Eltern als Zweitwohnsitz an. Dann müssen die Autos nicht umgemeldet werden :). Freut zwar die Zulassungsstelle in Düsseldorf nicht besonders, können sie aber nicht ändern. Kostenmäßig ist es eh am günstigsten.


    Brice


    Ich befürchte diese Rechtslage ist überholt. Zunächst müssten die Autos nur dann nicht umgeldet werden, wenn der regelmäßige Standort beim Zweitwohnsitz liegt, was für dein Auto zumindest fraglich ist.


    Ich denke aber, durch die neue FZV vom 1.3.07 (die insoweit die Regelungen der STVZO ersetzt) müsstest du die Autos ohnehin ummelden, da dort nur noch eine Anmeldung des KFZ am Hauptwohnsitz vorgesehen ist. (§6 I i.V.m. § 46 II ).
    Zur Mitteilung der Änderung bist du nach § 13 I Nr. 1 verpflichtet.


    Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 12 .


    Es stellt sich natürlich die Frage, ob alle bisher am Zweitwohnsitz angemeldeten Fahrzeuge umgemeldet werden müss(t)en und ob, sollte dies nicht der Fall sein, für am bisherigen Erstwohnsitz - der zum neuen Zweitwohnsitz wird - gemeldete Fahrzeuge etwas anderes gilt, aber da bin ich überfragt :D


    edit:
    Bereits erfolgt Zulassungen am Zweitwohnsitz behalten wohl ihre Gültigkeit, aber ich fürchte mit der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes wird für dich auch eine Ummeldung (beider Fahrzeuge) erforderlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie

    Ich denke aber, durch die neue FZV vom 1.3.07 (die insoweit die Regelungen der STVZO ersetzt) ......


    Wieder was dazu gelernt :)


    Brice


    der genau 10 Jahre die in Niedersachsen zugelassenen Fahrzeuge nie auf den Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz umgemeldet hat

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie
    Zunächst müssten die Autos nur dann nicht umgeldet werden, wenn der regelmäßige Standort beim Zweitwohnsitz liegt...


    Das ist aber ja dann auch überholte Rechtslage, oder? § 6 I FZV ist da ja eigentlich eindeutig. Oder gibt's dann irgendwie noch eine Lücke mit § 6 IV 1. FZV o.ä.?


    Bislang war es ja recht problemlos möglich, dass Mike Müller aus München sein Fahrzeug statt in M lieber in MI mit dem Kennzeichen MI KE 123 angemeldet hat. Das geht nun also nicht mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Das ist aber ja dann auch überholte Rechtslage, oder? § 6 I FZV ist da ja eigentlich eindeutig.


    Ja, das meinte ich, vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass auch nach alter Rechtslage das Auto nur dann nicht umgemeldet werden musste, wenn sein hauptsächlicher Standort am Zweitwohnsitz liegt.


    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Bislang war es ja recht problemlos möglich, dass Mike Müller aus München sein Fahrzeug statt in M lieber in MI mit dem Kennzeichen MI KE 123 angemeldet hat. Das geht nun also nicht mehr?


    Nein, das sollte seit 1.3.07 nicht mehr möglich sein.

  • Zitat

    das Auto nur dann nicht umgemeldet werden musste, wenn sein hauptsächlicher Standort am Zweitwohnsitz liegt.


    Sieht sehr kompliziert aus, weißt jemand, wie man so was nachweist? Meine Mutter fährt mein Auto und ich fahre ihr Auto (eigentumsmäßig).

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  • Zitat

    Original geschrieben von skuti
    Sieht sehr kompliziert aus, weißt jemand, wie man so was nachweist? Meine Mutter fährt mein Auto und ich fahre ihr Auto (eigentumsmäßig).



    Um das nochmal klarzustellen:
    Es ist neuerdings ganz einfach: Das Auto muss dort angemeldet sein, wo der Hauptwohnsitz liegt.
    Die Möglichkeit der Anmeldung am Zweitwohnsitz ist weggefallen, damit gibt es auch nichts mehr zu beweisen.


    Wenn du die Autos nicht ummelden willst müsstest du deinen Hauptwohnsitz (=Lebensmittelpunkt) in Sachsen belassen und in Düsseldorf nur eine Zweitwohnung anmelden. Dazu musst du bei der Anmeldung beim Bürgeramt kurz begründen, warum dein Lebensmittelpunkt in Sachsen bleibt (Familie, Freunde, Arbeit, etc.) und das du dich dort auch regelmäßig aufhältst.

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie
    Wenn du die Autos nicht ummelden willst müsstest du deinen Hauptwohnsitz (=Lebensmittelpunkt) in Sachsen belassen und in Düsseldorf nur eine Zweitwohnung anmelden. Dazu musst du bei der Anmeldung beim Bürgeramt kurz begründen, warum dein Lebensmittelpunkt in Sachsen bleibt (Familie, Freunde, Arbeit, etc.) und das du dich dort auch regelmäßig aufhältst.


    Und prüfen, ob Düsseldorf nicht eine Zweitwohnungsabgabe erhebt. Ansonsten rechnet es sich nicht :rolleyes:


    Brice

  • Zitat

    Es ist neuerdings ganz einfach: Das Auto muss dort angemeldet sein, wo der Hauptwohnsitz liegt.


    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Meinst Du, den Haupwohnsitz des Besitzers oder des Versicherungsnehmers? Das Auto meiner Mutter wird in Sachsen bleiben (ich bin der Besitzer) und ihr Auto geht nach D'Dorf (sie ist die Besitzerin). Versicherung für beide Autos läuft über mich, halt :(

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