ZitatOriginal geschrieben von Brice
Falls du bisher bei deinen Eltern gemeldet warst, melde Düsseldorf als Erst- und die Anschrift deiner Eltern als Zweitwohnsitz an. Dann müssen die Autos nicht umgemeldet werden :). Freut zwar die Zulassungsstelle in Düsseldorf nicht besonders, können sie aber nicht ändern. Kostenmäßig ist es eh am günstigsten.
Brice
Ich befürchte diese Rechtslage ist überholt. Zunächst müssten die Autos nur dann nicht umgeldet werden, wenn der regelmäßige Standort beim Zweitwohnsitz liegt, was für dein Auto zumindest fraglich ist.
Ich denke aber, durch die neue FZV vom 1.3.07 (die insoweit die Regelungen der STVZO ersetzt) müsstest du die Autos ohnehin ummelden, da dort nur noch eine Anmeldung des KFZ am Hauptwohnsitz vorgesehen ist. (§6 I i.V.m. § 46 II ).
Zur Mitteilung der Änderung bist du nach § 13 I Nr. 1 verpflichtet.
Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 12 .
Es stellt sich natürlich die Frage, ob alle bisher am Zweitwohnsitz angemeldeten Fahrzeuge umgemeldet werden müss(t)en und ob, sollte dies nicht der Fall sein, für am bisherigen Erstwohnsitz - der zum neuen Zweitwohnsitz wird - gemeldete Fahrzeuge etwas anderes gilt, aber da bin ich überfragt ![]()
edit:
Bereits erfolgt Zulassungen am Zweitwohnsitz behalten wohl ihre Gültigkeit, aber ich fürchte mit der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes wird für dich auch eine Ummeldung (beider Fahrzeuge) erforderlich.