Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Der Ahnungslose bist Du hier (sonst würdest Du ja nicht ständig solche dämlichen Fragen stellen :confused: )


    Aber zu Deiner Ahnungslosigkeit & Unfähigkeit kann man halt noch Unhöflichkeit addieren. Das Bild, was Du hier abgibst, ist dann zumindest stimmig.


    Ja, ist ok. Und jetzt geh bitte spielen, ok? Danke!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall


    Ich vermute wegen deiner Frage fast, dass diese Küche nicht vom Vermieter stammt und du schlicht keinen Bock auf die Entsorgung hast.
    Ich weiß garnicht, wo das Problem mit der Küche eigentlich ist. Sperrmüll kostet nix und wenn du keinen Bock aufs schleppen hast, dann setz ne Anzeige, das du die Küche kostenlos verschenkst-irgendwer wird die schon abholen, wenn du sie nicht hast verkommen lassen und man das Fett nur noch mit dem Sandstrahler abbekommt.


    Hey, macht mal meinen Blauen nicht so an. Es geht hier außerdem um meine Wohnung. Und dass wir keinen Bock haben, die Küche zu entsorgen, da gebe ich gerne zu, dass genau das der Punkt ist.
    Und nicht weil der Speermüll hier pro Teil zwischen einem und fünf Euro kostet, sondern weil ich ein spontanes Jobangebot bekommen habe und kaum noch Zeit haben werde, die Küche zu zerkloppen und wegzuhauen. Dass sie ein Fall für den Speermüll ist, ist nämlich leider auch klar...


    BigBlue hat den Thread eröffnet, um sich zu erkundigen. Wenn wir rein rechtlich verpflichtet wären, irgendwas zu machen, dann machen wir das selbstverständlich. Es will sich also niemand irgendwo rauswinden oder so...


    Und kurz zum Übergabeprotokoll: Damals war ich froh, dass ich so schnell wsa gefunden hatte und aus meiner Horror-WG rauskam. Dass der Vermieter so ist wie er ist, das hat sich erst mit der Zeit rausgestellt. Das heisst, bis auf ein "Hallo" hier im Hausflur und ein "Sie sind also der Nachmieter. Aha okay" am Telefon habe ich noch nie was von ihm gehört. Gut, dass ein Übergabeprotokoll auch sinnvoll ist, das weiss ich jetzt. Fakt ist aber, dass es keines gibt.

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Ob unrenoviert oder renoviert angemietet wurde ist für sich genommen völlig egal. Es geht darum, welche Vereinbarung für den Auszug getroffen wurde. Du musst also gucken, was im Mietvertrag hinsichtlich einer Kündigung und dergleichen drinsteht.


    Also, der Mietvertrag beinhaltet bzw. der Schönheitsreparaturen wie erwartet die folgende, nichtige Klausel:


    Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren und Fenster sowie Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette 3 Jahre, bei allen übrigen Räumen 5 Jahre.


    Dies stellt genau die Form von starrer Fristvorgabe dar, die der BGH kassiert hat, es ist somit klar, dass keine Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Das war wie gesagt auch gar nicht die Frage.


    Bzgl. des Auszugs heißt es:


    Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen nach §15 (das war das Obige) seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.


    Dies wäre zumindest bzgl. der 3-Jahresfrist der Fall, da der Mietvertrag seit Mai 2004 läuft. Da die Klausel bzgl. der Schönheitsreparaturen jedoch nichtig ist und sich bzgl. des Auszugs genau darauf berufen wird, sind m.E. auch zum Auszug keine Schönheitsreparaturen fällig.


    Es heißt weiter:


    Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in sauberem, besenreinen Zustand zu übergeben und etwaige Löcher in den Wänden sind fachgerecht auszubessern. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.g. Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt wurden, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt.


    Wie ist dieser Abschnitt zu bewerten?


    Weiter:


    Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, soweit nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unerlässlich war. Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadenersatz.


    Hier liegt IMHO klar auf der Hand, dass Bohrlöcher (die natürlich vorhanden sind) nicht ausgebessert werden müssen, da das Bohren von Löchern und Aufhängen von Gegenständen an Nägeln und Schrauben natürlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache gehört.


    Weiter hinten heißt es dann noch unter "Beendigung des Mietverhältnisses":


    Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle Gegenstände im Mietbereich, soweit sie von ihm eingebracht worden sind.


    Da die besagte Küche bereits beim Einzug vorhanden war, ist diese gemäß dieser Klausel vom Mieter nicht zu beseitigen. Wobei sich hier noch einmal die Frage stellt, wer bzgl. der Frage, ob die Küche beim Einzug schon da war oder nicht, in der Beweispflicht ist.


    Zitat

    Bei der Küche ist es auch egal, ob bei Einzug in der Wohnung oder nicht. Es geht darum, in wessen Besitz sie sich befindet. Wenn die nie Teil der vermieteten Wohnung war, dann ist davon auszugehen, dass der Vermieter sie dort nicht eingebracht hat, sonder wahrscheinlich einer der vormaligen Mieter... Du kannst ja auch nicht deinen nicht mehr benötigten Hausstand in der Wohnung belassen, nur weil dieser nirgends im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vermerkt wurde.


    Nein, das nicht. Nur müsste ich dann als Vermieter von meinem Mieter natürlich verlangen, dass er sein Zeug rausräumt. Was ja wohl ganz klar NICHT sein kann, ist, dass der Vormieter seine Möbel in der Wohnung lässt (was im vorliegenden Falle übrigens durchaus mündlich zwischen Vor- und aktuellem Mieter so abgestimmt war; der Vermieter hatte mit dieser Absprache allerdings nichts zu tun), der Vermieter sich nicht um die Entsorgung kümmert und dann stattdessen der aktuelle Mieter die Möbel des Vormieters beseitigen muss. Es ist doch in diesem Fall völlig klar, dass die Küche, auch wenn im Mietvertrag nicht erwähnt, Teil der Mietsache ist, oder nicht?


    Nur um nochmal klarzustellen, worum es hier geht: Es geht hier überhaupt nicht darum, in bester Mietnomadenmanier dem Vermieter eine Bruchbude zu überlassen. Diese Wohnung wurde wie bereits erwähnt einfach immer von Mieter zu Mieter (in diesem Fall Student zu Student) weitergegeben. Die Küche hat am Anfang mal irgendein Mieter (gar nicht mal der Vormieter, sondern ein noch früherer) eingebaut, und die ist halt immer dringeblieben. Der Vermieter hat sich bisher bei keinem Mieterwechsel darum gekümmert, dass der Vormieter (die alle denselben Mietvertrag hatten) irgendwelche Renovierungen beim Auszug vornahm. Bisher fand sich halt immer direkt ein Nachmieter, und der hat sich halt mit dem Vormieter irgendwie geeinigt; meist so, dass der Nachmieter froh war, eine Küche zu haben, und dafür die notwendigsten Renovierungsarbeiten beim Einzug selbst durchgeführt hat. Dem Vermieter war all dies bisher völlig schnuppe, er hat sich also auch bei den Vormietern nie darum gekümmert, dass diese die Wohnung beim Auszug in einem dem Mietvertrag entsprechenden Zustand hinterließen (inwieweit der Mietvertrag in diesen Punkten nichtig ist, sei mal dahingestellt).


    Mir gehts halt nun nur darum, dass das, was der Vermieter in den letzten Jahren hat schleifen lassen, nun nicht ausgerechnet am derzeitigen Mieter hängenbleibt. Wenn ich eine Wohnung beim Einzug ohne Anerkennung einer Rechtspflicht selbst renoviert habe, weil der Vormieter und der Vermieter es nicht getan hat, dann renoviere ich beim Auszug sicherlich nicht nochmal, und zwar nicht nur deswegen nicht, weil die entspr. Klauseln im Mietvertrag nichtig sind, sondern auch aus Prinzip. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi,


    mmh, also so wie das für mich klingt, nach gesundem Menschenverstand ;) Da diese Küche von Mieter zu Mieter übergeben wurde und der Vermieter davon nichts wusste, ist die Küche dein Problem. Du hast die Küche, IMHO, quasi vom Vormieter gekauft und in der Wohnung aufgestellt, damit ist das Ding dein Bier. Du hättest vom Vormieter ja verlangen können, die Küche rauszumachen.


    So sehe ich das. Zumal Du bei einem Rechtsstreit immer die Frage der Beweislast hast. Andererseits würde Dich da ja der Vermieter verklagen und er müsste das beweisen.


    Gibt es in diesem Fall nicht die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen und dem die Küche zu überlassen?


    bs

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    mmh, also so wie das für mich klingt, nach gesundem Menschenverstand ;) Da diese Küche von Mieter zu Mieter übergeben wurde und der Vermieter davon nichts wusste, ist die Küche dein Problem.


    Dass er es nicht wusste, hat ja keiner gesagt. Es hat ihn halt nur nicht interessiert.

    Zitat

    Du hast die Küche, IMHO, quasi vom Vormieter gekauft


    :eek: Wie kommst Du denn auf DAS schiefe Brett? :confused:

    Zitat

    Du hättest vom Vormieter ja verlangen können, die Küche rauszumachen.


    Das ist doch genau der Punkt: Wieso hätte ICH das verlangen müssen? Das wäre, WENN, dann Sache des Vermieters gewesen. Letztlich stehe ich als Mieter auch dann, wenn sich mein Mietvertrag unmittelbar an das eines Vormieters anschließt, mit diesem in keinerlei vertraglicher Verbindung.


    Was hier ggf. zwischen Vor- und Nachmieter "unter der Hand" vereinbart wurde, ist mit Blick auf den Mietvertrag doch überhaupt nicht von Belang. Aus meiner Sicht hat der Vermieter die Küche in der Wohnung gelassen, hat die Wohnung in diesem Zustand weitervermietet, und somit ist die Küche Bestandteil der Mietsache, auch wenn sie im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wird.


    Bzgl. des Ausräumens von Gegenständen aus der Wohnung sagt der Mietvertrag, wie oben zitiert, ja sogar explizit, dass nur Dinge aus der Wohnung geräumt werden müssen, die man selbst reingetragen hat.


    Wie Du zu Deiner Ansicht in diesem Punkt kommst, erschließt sich mir - gerade auch mit gesundem Menschenverstand - absolut nicht... :confused:


    Zitat

    Zumal Du bei einem Rechtsstreit immer die Frage der Beweislast hast.


    Schon wieder :confused: . Wie kommst Du bitteschön darauf? Natürlich habe ich die Frage in den Raum gestellt, wer in diesem speziellen Fall die Beweislast hat, aber Deine Aussage, dass bei einem Rechtsstreit immer ICH in der Beweislast wäre, ist ja nun vollkommener Humbuk. Es gibt zum einen bestimmte Situationen, in denen die Frage der Beweislast gesetzlich geregelt ist (bei der gesetzlichen Gewährleistung z.B.). Und ansonsten gilt im Allgemeinen ja immernoch, dass derjenige, der meint, einen Anspruch zu haben, beweisen muss, dass er einen solchen hat. Im vorliegenden Falle wäre ja nicht ich derjenige, der hier proaktiv einen Rechtsstreit anfangen müsste, sondern der Vermieter. Insofern wäre, wenn es für einen solchen speziellen Fall nicht zufällig eine gesetzlich geregelte Beweislastlage gibt, er derjenige welche, der beweisen müsste, warum sein vermeintlicher Anspruch, dass die Küche zu entfernen sei, zu Recht besteht.

    Zitat

    Andererseits würde Dich da ja der Vermieter verklagen und er müsste das beweisen.


    Ähmm... ja... :D Hätte ich mal vor dem Quoten komplett gelesen, aber jetzt will ich das ganze Geschriebene nun auch nicht mehr wegmachen... :D Du hast den Denkfehler ja selbst erkannt - genauso sehe ich das auch.

    Zitat

    Gibt es in diesem Fall nicht die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen und dem die Küche zu überlassen?


    Ja klar, das wird sowieso versucht. Und selbst wenn das nicht klappt, gehe ich nicht davon aus, dass der Vermieter hier irgendwelchen Stress machen wird. Im Grunde geht es hier nur darum, auf einen eventuellen worst case vorbereitet zu sein. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Dass er es nicht wusste, hat ja keiner gesagt. Es hat ihn halt nur nicht interessiert.



    :eek: Wie kommst Du denn auf DAS schiefe Brett? :confused:


    Der Satz

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    "Was ja wohl ganz klar NICHT sein kann, ist, dass der Vormieter seine Möbel in der Wohnung lässt (was im vorliegenden Falle übrigens durchaus mündlich zwischen Vor- und aktuellem Mieter so abgestimmt war; der Vermieter hatte mit dieser Absprache allerdings nichts zu tun),"


    hat mich auf diese Idee gebracht. Speziell der Teil in der Klammer. Ich hab das so verstanden, dass Du die Teile haben wolltest und sie sind damit in dein Eigentum übergegangen. Zumal Du ja selber sagst, der Vermieter hat damit nichts zu tun. Ihm kann es auch egal sein, woher Du deine Möbel beziehst.


    Und mal abgesehen davon. Wie wäre die Situation, wenn der Vormieter die Möbel ohne Absprache mit Dir in der Wohnung gelassen hätte. Und Du hättest Dich nicht weiter darum gekümmert, würde dann sowas wie "Gewohnheitsrecht" greifen, also quasi stillschweigend akzeptiert?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist doch genau der Punkt: Wieso hätte ICH das verlangen müssen? Das wäre, WENN, dann Sache des Vermieters gewesen. Letztlich stehe ich als Mieter auch dann, wenn sich mein Mietvertrag unmittelbar an das eines Vormieters anschließt, mit diesem in keinerlei vertraglicher Verbindung.


    Was hier ggf. zwischen Vor- und Nachmieter "unter der Hand" vereinbart wurde, ist mit Blick auf den Mietvertrag doch überhaupt nicht von Belang. Aus meiner Sicht hat der Vermieter die Küche in der Wohnung gelassen, hat die Wohnung in diesem Zustand weitervermietet, und somit ist die Küche Bestandteil der Mietsache, auch wenn sie im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wird.


    Es ist durchaus von Belang was unter der Hand vereinbart wurde. Es könnte ja sein, dass Du die Küche vom Vormieter gekauft hast und der Vermieter davon nichts weiß. Damit ist die Küche doch dein Eigentum und damit deine Sache. Dem Vermieter kann es ja egal sein, ob Du da eine Küche einbaust oder die alte behälst. Das wird doch damit nicht automatisch Teil der Mietsache, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Bzgl. des Ausräumens von Gegenständen aus der Wohnung sagt der Mietvertrag, wie oben zitiert, ja sogar explizit, dass nur Dinge aus der Wohnung geräumt werden müssen, die man selbst reingetragen hat.


    Wie Du zu Deiner Ansicht in diesem Punkt kommst, erschließt sich mir - gerade auch mit gesundem Menschenverstand - absolut nicht... :confused:


    Ich glaube nicht, das der Punkt "selbst reingetragen" sich auf das physische Reinschleppen bezieht. Wenn Du die Küche korrekt vom Vormieter gekauft hättest, wäre es auch deine, obwohl es Dich nur Geld und kein Schweiß gekostet hätte, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Schon wieder :confused: . Wie kommst Du bitteschön darauf? Natürlich habe ich die Frage in den Raum gestellt, wer in diesem speziellen Fall die Beweislast hat, aber Deine Aussage, dass bei einem Rechtsstreit immer ICH in der Beweislast [...]


    Aaaah, ich und meine Gedanken. Der Satz "Zumal Du bei einem Rechtsstreit immer die Frage der Beweislast hast." sollte eher allgemein zu verstehen sein und nicht dahingehend, dass DU die Beweislast hast - zumindest nicht in diesem Fall. War unglücklich formuliert von mir.


    Wobei es durchaus sein kann, dass Du was beweisen mußt, nämlich dann wenn der Vermieter die Kaution einbehält und sagt "Entsorgung der Küche" und Du auf Rausgabe derselbigen klagst.


    Ich versteh nur nicht ganz, warum der Vermieter dafür haften soll, dass Du bwusst eine Küche übernommen hast, die nicht im Mietvertrag drinstehen und damit nicht Gegenstand desselbigen sind.


    Wobei ich dazu sagen muß, dass ich keine Ahnung von der entsprechenden Rechtslage habe. Ich finde die Diskussion nur interessant und werfe meine Meinung/Bedenken ein - denke dass ist auch so gewünscht, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ja klar, das wird sowieso versucht. Und selbst wenn das nicht klappt, gehe ich nicht davon aus, dass der Vermieter hier irgendwelchen Stress machen wird. Im Grunde geht es hier nur darum, auf einen eventuellen worst case vorbereitet zu sein.


    Dann kann ich ja auch meine Bedenken einwerfen, dann hast Du wenigstens auch unbedarfte Meinungen ;)


    bs

  • Hallo.


    Hast Du einen Mietvertrag über eine Wohnung mit Küche?
    Wenn nein, dann gehört die Küche nicht zur Wohnung und muss vor der Übergabe raus.


    So kenne ich das, da bei allen Wohnung die mit Küche vermietet werden, diese Küche auch im Mietvertrag erwähnt wird. Damit man sie drinnen lässt und nicht mitnimmt ;)


    Grüße

  • Zusammenfassung:

    Zitat

    Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle Gegenstände im Mietbereich, soweit sie von ihm eingebracht worden sind.


    Eigentlich geht es einzig allein um diesen Satz.
    Weil:
    a) Küche wurde an dich durch Vormieter verkauft (übergeben) du hast sie in der Theorie selbst eingebracht.


    b) Küche ist vorher in Besitz des Vermieters gewandert (Bzw. der war sich bewußt das da noch eine Küche drin ist (muss er ja, weil er ja die wohnung nach auszug kontrolliert hat) Und hat an dich wohnung incl Küche vermietet, daher hast du sie nicht selbst eingebracht und kann stehen bleiben.


    Und welche Antwort Richtig ist, seht ihr wenn das Licht angeht....



    Ich finde das sehr interessant, weil ich bald ähnliche Situation habe, werde aber meine Küche bei ebay reinsetzen und denn ist gut.

  • Genau das ist die Frage. A) oder B)?!!


    Dass die Küche hier nichts mehr für Ebay ist, sondern eher für den Speermüll, kann man leider nicht mehr ändern...


    Gut, irgendein armer Student (so wie ich es einmal war) würde sich noch mal drüber freuen....


    Wie gesagt, nach einem Nachmieter werde ich ja suchen. Auch wenn ich eigentlich keine Zeit dafür habe :)

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • wieso setzt ihr die Küche nicht irgendwo bei markt.de oder im lokalen Anzeigenblättchen "zu verschenken" rein, die sollen die Küche dann abbauen!


    Oder ans schwarze Brett der Uni! Wenn sich arme Studenten darüber freuen! :p


    Wäre doch das einfachste!


    Gruß

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