Hallo, vielleicht hatte ja schonmal jemand von euch diese Problemstellung?
Ich überlege, ob ich mir eine Sattelitenanlage zulegen werde. Ich wohne zur Miete und habe den Balkon leider nach Osten raus, mit freier Sicht nach Süden. Ich müsste die Antenne demnach übers Balkongeländer ragen lassen, aber auch nur im Durchmesser der Antenne selbst, nicht etliche Meter weit raus.
Im Haus besteht Kabeanschluß. Der Balkon ist nicht zur Straßenseite, sondern nach hinten raus und dort ist auch kein Publikumsverkehr, sprich, es kann sich eigentlich niemand aesthetisch belästigt fühlen.
Im Haus hat derzeit nur eine Mietpartei eine Satantenne angebracht, diese Nachbarn sind ausländischer Herkunft.
Meine Idee ist nun, das man mir doch eigentlich nicht verbieten kann, eine solche Antenne anzubringen, wenn bereits ein anderer Mieter eine betreibt.
Das Urteil hinsichtlich "Sat für Empfang von Heimatsendern" kann ja für meinen Nachbarn nicht gelten, da mittlerweile ausländische Sender im Kabel bereitgestellt werden.
Insofern müsste mein Vermieter entweder allen oder keinem ein Satverbot aussprechen.
Ich will mit meinem Vorhaben aber keineswegs den Teufel an die Wand malen und damit herausfordern, das meine Nachbarn die Schüssel abnehmen müssten, sofern ich damit argumentiere. Das sind nette Menschen und ich will denen nicht die Schüssel neiden.
Daher wüsste ich gerne, ob es einen Unterschied macht, ob ein ausländischer Mieter eine Satantenne anbringt oder ein "deutscher", wenn beide im selben Haus wohnen? Weil wenn es keinen Unterschied macht, dann könnte der Vermieter den anderen Mieter nicht zwingen, die Schüssel wieder abzubauen, sofern er mir das nicht gestatten will.
Ich werde mich morgen mal mit meinem Vermieter in Verbindung setzen und wüsste daher gerne, wie ich rechtlich dran bin, falls er sich quer stellt.