Erfundene Anzeige, rechtliche Möglichkeiten

  • Wusste keinen besseren Titel auf die Schnelle...


    Folgender Sachverhalt in meinem Bekanntenkreis: Polizei klingelt und eröffnet, das sie informiert wurden, eine Person sei betrunken Auto gefahren. Daraufhin wird die Person um eine Atemalkoholkontrolle gebeten/aufgefordert, diese ergibt aber totale Nüchternheit (o,o Promille).


    Welche Möglichkeiten hat diese Person, gegen denjenigen vorzugehen, der die Anzeige gemacht hat? Die Beamten sagten, sie dürfen keine Auskunft geben, wer der Urheber ist.


    Und um Spekulationen vorzubeugen, ich trinke weder Alkohol, noch habe ich ein Auto-geht wirklich um nen Bekannten. :)

  • manchmal fragt man sich ja wirklich, in welcher geselschaft wir inzwischen leben...



    tut mir leid dir keine Hilfestellung geben zu können, aber das musste ich wirklich mal loswerden... :flop:

  • Anwalt. der Akteneinsicht beantragen kann.
    Dann halt ein paar Schläger, die an der entsprechenden Tür warten...

  • hä??? ich hab auch keine konstruktiven vorschläge, nur das mußt mir jetzt mal erklären? die haben einfach irgendwo geklingelt und den dann blasen lassen???


    das klingt aber nach nem schlechten aprilscherz! mit welchem recht dürfen die einfach rumrennen und blasen lassen? und inwieweit hätte das dann auch nur irgendeine relevanz?
    also wenn das jetzt wirklich stimmt, was ich jetzt gar nicht bezweifeln will;), dann frage ich mich so langsam echt in was für nem staat wir wohnen! und vorallem wie runtergekommen die gesellschaft ist die auf geratewohl der polizei irgendwelche "tips" gibt!


    greetz weesel


    ach ja, das ich mit den grünen im dauerkriegszustand lebe ist kein geheimniss;)

  • Moin,



    ich denke mal,das man da nichts machen kann. Wogegen sollte Mensch sich denn da wehren können? Rufschädigung oder sowas fällt doch weg.. . Ein Schaden ist nicht entstanden (naja,ausser der Polizei. Die hat wertvolle Zeit geopfert ;). Also, einfach in Ruhe n Bierchen trinken gehen, und sich keine weiteren Gedanken über die Aktion machen..


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    hä??? ich hab auch keine konstruktiven vorschläge, nur das mußt mir jetzt mal erklären? die haben einfach irgendwo geklingelt und den dann blasen lassen???


    Naja, wie schon gesagt, es klingelt an der Tür und die Polizei stand davor. Meinem Bekannten haben sie nur gesagt, dass man sie informiert hätte, er wäre betrunken mit dem Auto gefahren. Weitere Informationen konnten oder durften sie ihm nicht geben.


    Dem Vernehmen nach muss die Polizei ja direkt nach der Information zu meinem Bekannten gefahren sein-macht ja auch Sinn, wenn es sich um ein Alkoholdelikt handeln könnte.


    Was ich aber so perfide daran finde ist, mein Bekannter war gerade beim Abendessen. Wenn er da nun ein Bier getrunken hätte, dann sähe es für die Beamten ja tatsächlich so aus, als könnte was an der Geschichte dran sein. Nun gut, in dem Fall jetzt hatte der Bekannte keinerlei Alkohol zu sich genommen und dementsprechend war das Ergebnis...aber trotzdem.


    Ich hab ihm jetzt auch erst mal geraten, sich bei einem Anwalt nach den Möglichkeiten zu erkundigen und auch nochmal die Polizei anzurufen, was die ihm raten können. Rechtsschutz hat er ja glücklicherweise auch.


    Zitat

    Ein Schaden ist nicht entstanden


    Das sehe ich nicht so. Je nach psychischer Verfassung kann so eine Anzeige von Unbekannt einen schon ganz schön aus der Bahn werfen. Es kann ja dann quasi jeder dafür verantwortlich sein und die Lebensqualität geht dann aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf das Umfeld ziemlich in den Keller. Nicht zuletzt ist es auch peinlich, weil wenn sowas öfter passieren sollte, dann gehts schnell los mit Gerüchten ala "bei xyz war ja schon wieder die Polizei, die kommen ja fast jede Woche" etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von manolo
    Warum shict er nicht einfach drauf?


    Weil sich nicht jeder alles bieten lassen muss und lässt.

  • manolo: Was ist "shict"?


    pallmall: Deinem Bekannten wird wohl in der Tat nichts weiter übrig bleiben, als einen Anwalt zu konsultieren, der Akteneinsicht beantragen kann.


    Im Übrigen stellt sich die Frage, wie man gegen Deinen Bekannten hätte vorgehen wollen, selbst wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle Alkohol festgestellt hätte. Wie Du selbst sagst, hätte es ja sein können, dass er zum Abendbrot ein Bier getrunken hatte o.dgl.. Davon abgesehen: Wie hätte man ihm dann nachweisen wollen, wann, bzw. ob überhaupt er an diesem Tag Auto gefahren war und ob er zu diesem Zeitpunkt auch bereits alkoholisiert war?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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