Moin,
ich stehe gerade vor meiner Steuererklärung für 2006 und habe meine Einkeinkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit zusammengerechnet. Sprich das Geld für meinen Nebenjob und einen zusätzlichen Werkvertrag, den ich im Jahre 2006 hatte.
Da ich BaföG beziehe habe ich ja eine feste Grenze von 4206,00 €. Diese habe ich jetzt um ca. 300 € überschritten.
Nun bin ich mir im Unklaren darüber, ob das BaföG Amt nun eine Rückzahlung von mir verlangt, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung mit den Einnahmen abgebe. Denn eigentlich ist der Bewilligungszeitraum ja nicht von 01.01 bis 31.12 , sondern von 01.10 bis 30.9. des Folgejahres
Wird also jetzt mein Gehalt im konkreten Fall vom 1.10.2005 bis 30.09.2006 für die Berechnung herangezogen, oder das komplette Jahr 2006 ?
Würde es eigentlich etwas bringen die Fahrtkosten für den Nebenjob anzusetzen ? Dieser lag außerhalb der Stadt und für mich nur günstig mit dem Auto zu erreichen. Die einfache Strecke lag hier bei ca. 12 km.
Da ich noch nicht selbst krankenversichert bin, sollte sich hier eigentlich nichts verändern oder ?
Edit: Noch eine Ergänzung. Ich habe jetzt meine Einkünfte inkl. Werkvertrag für den Zeitraum 01.10.2005 bis 30.09.2006 aufaddiert und bleibe somit unter der Grenze von 4206,00 €. Wie kann das BaföG Amt das nachvollziehen, wenn sie von mir nur den Jahreswert von 2006 haben und evtl. noch den alten Jahreswert aus 2005 ? Wird dann einfach bei jedem 1/12 genommen und dann anteilig aufgerechnet , also 3/12 * Einkünfte aus 2005 + 9/12 * Einkünfte aus 2006 ?