Rotes 06er Kennzeichen und Auslandszulassung

  • Servus,



    bevor es hier zu einer Grundsatzdiskussion möchte ich bitten, meine Fragen nur
    zu beantorten, soweit Sie inhaltlich weiterführen - vielen Dank.


    Wie viel kostet ein 06er Kennzeichen - Steuer und die Versicherung !
    Ich brauch keine Angabe auf Euro und Cent, eine grobe Hausnummer genügt mir.


    Die 07er Kennzeichen sind im Ausland anerkannt und unterliegen keiner
    wiederkehrenden TÜV Prüfung ??


    Unter welchen Umständen darf ein im Ausland zugelassener PKW in Deutschland geführt werden und von wem ? Nur vom Fahrzeugeigentümer
    oder auch von einem Deutschen ?


    Welche ausländischen Kennzeichen sind in der BRD nicht anerkannt (evtl.
    wegen Bürgerkrieg oder so ) - ich denk da an Afghanistan.
    Darf man beispielsweise mit einem "offiziell" in Kambodscha oder Senegal zugelassenen Fahrzeug auf deutschen Strassen fahren ??


    MfG

  • Als Privatperson oder als normales Unternehmen kannst du garkein 06 Kennzeichen erhalten, das gibts nur für KFZ-Betriebe. 07 Kennzeichen sind zwar prinzipiell zu bekommen (für Oldtimer und andere Ausnahmen) jedoch sind sie nur für diese Fahrzeuge möglich und die Nutzung ist dann nur noch stark eingeschränkt erlaubt.


    Was im Ausland zugelassene Fahrzeuge betrifft dürfen im Prinzip vermutlich Fahrzeuge alle Länder in Deutschland genutzt werden, jedoch muss ein Haftplichtschutz bestehen welcher den deutschen Vorgaben entspricht. Bei Fahrzeugen die im europäischen Ausland zugelassen sind ist das praktisch immer der Fall, in Afghanistan, Kambodscha oder im Senegal wohl nicht. Da musst du wohl beim jeweiligen Versicherer (falls das dort überhaupt vorgeschrieben ist) explizit eine entsprechende Versicherung verlangen, und das dann durch eine Grüne Karte welche die Nutzung in Deutschland erlaubt nachweisen.

  • Solange eine Versicherungsbestätigung vorliegt ist es ok.


    Ich kenne jemanden der fährt mit kanadischen Händlerkennzeichen (ok er ist aus Canada, aber trotzdem :D ). Er ist schon mehrmals angehalten worden und es lief immer daraus hinaus das er weiterfahren durfte sobald er die Versicherungsbestätigung gezeigt hat.


    Ein rotes 07er Kennzeichen kostet 191 € im Jahr und leider sind die ganzen Vorteile davon mittlerweile auch verschwunden. Du musst jetzt jedes Fahrzeug das du auf die Nummer packen willst einer Vollabnahme unterziehen (wie beim H-Kennzeichen). Das kostet immer um die ~100 €.


    Dann darfst du mit dem Kennzeichen nur auf Oldtimertreffen fahren und diese für Bewegungsfahrten nutzen. Das kann richtig zu ärger führen bei Missbrauch.


    Zur 06er Nummer: Versicherung kostet die genau soviel wie du sie eben versicherst. Da musst du Anfragen starten.


    Steuer weiss ich grad nicht, ist aber nicht die Welt.


    Die Auflagen der 06er Nummer wurden ebenfalls vor kurzem verschärft.


    Wenn du es schaffst Kennzeichen aus Senegal zu besorgen bring mir auch welche mit, ich würd mein Auto da auch gern anmelden :D

  • Ich habe ein rotes 07er Kennzeichen und kann folgendes darüber sagen:


    Meins kostet 191,- Euro Steuer und 231,- Euro Versicherung im Jahr.


    Ich kann zehn PKWs, die seit 01.04.2007 mindestens 30 Jahre alt sein müssen (vorher 20 Jahre), damit fahren, allerdings nie gleichzeitig, sondern nur nacheinander.
    Für jedes auf die rote Nummer angemeldete Fahrzeug bekomme ich einen eigenen rosa Fahrzeugschein.
    Bei anderen Kreisen kann die Zahl der darauf angemeldeten Fahrzeuge variieren, manchmal ist z. B. nur eins erlaubt.
    Man darf damit auch im Ausland fahren.


    Unser Kreis verlangt das Führen eines Fahrtenbuchs, ist aber bei anderen Kreisen nicht so.


    Die Autos, die unter der roten Nummer laufen, brauchen nie wieder TÜV und AU, man hat sich als Halter selbst um den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern. Allerdings brauchen sie das bei uns zur Zulassung auf die rote Nummer, und wenn es nur noch zwei oder drei Monate sind.


    Man darf damit Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrten machen sowie Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit und zum Zweck der Wartung und Reparatur des Fahrzeugs und Fahrten zur Vorführung in der Öffentlichkeit zum Zweck der Kauflustanregung.


    Man darf diese Fahrzeuge nicht zum alltäglichen Gebrauch nutzen.


    Man kann dann z. B. ein Oldtimertreffen im Ausland besuchen, allerdings gibt es einige wenige Länder, in die ich mit meiner roten Nummer nicht fahren kann, z. B. die Türkei.

    Handys: SonyEricsson W890i, K750i, Samsung SM-G920F Galaxy S6, SM-T805 Galaxy Tab S 10.5 LTE, P300, D880, E1080i, B100, Nokia 2610, Motorola V3i Dolce & Gabbana, C121, W156, Siemens SL55, SL45i, C55, Sagem My230x, LG KB770, KP100, GB102, Huawei U8600 (Telekom Move)

  • Zitat

    Unter welchen Umständen darf ein im Ausland zugelassener PKW in Deutschland geführt werden und von wem ? Nur vom Fahrzeugeigentümer
    oder auch von einem Deutschen ?


    Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, maßgeblich ist, ob der Betreffende seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
    Wird ein ausländisches Fahrzeug eingeführt, so ist im Grundsatz Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fällig. (sofern es von außerhalb der EU kommt)
    Des weiteren ist (auch bei Einfuhr aus der EU) die deutsche Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.


    Benutzt eine Person mit Wohnsitz im Inland ein ausländisches Kfz, so wird von einer Einfuhr und somit ggf. Abgaben- und Steuerhinterziehung ausgegangen.


    Ausnahmen:
    -Studenten
    -Berufspendler, die z.B. ein Fahrzeug des ausländischen Arbeitgebers benutzen
    -Notfälle (eigenes Auto geht im Ausland kaputt, man fährt mit einem geliehenen Auto zurück nach D, dieses muss aber innerhalb von 5 Tagen wieder ausgeführt werden)
    -Mietwagen (müssen nach spätestens 8 Tagen wieder ausgeführt werden)
    - gelegentliche Fahrten nach Weisung des ausländischen Fahrzeugbesitzers (z.B. man ist mit einem ausländischen Freund in D unterwegs und löst diesen beim Fahren ab)

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas Benutzt eine Person mit Wohnsitz im Inland ein ausländisches Kfz, so wird von einer Einfuhr und somit ggf. Abgaben- und Steuerhinterziehung ausgegangen.


    Nicht ganz richtig. Du musst im Ausland lediglich einen Wohnsitz haben, dann kannst du dein Auto auch dort anmelden und hier problemlos 165 Tage im Jahr ganz legal fahren. So geht das mit Fahrzeugen aus anderen EU Ländern, ganz sicher.


    Du kannst theortisch immer damit fahren, denn wer kann dir denn schon nachweisen ob du nicht zwischenzeitlich wieder ins Land wo das Fahrzeug zugelassen ist zurückgefahren bist oder nicht.


    Genauso wie man hier auch mit einem italienischen Führerschein fahren darf, darf man auch ein auf sich zugelassenes italienisches Auto fahren.

  • Du wirst ja mit dem ausländischen Fahrzeug nur gedulet. Wenn du bsp. in D lebst und ein Auto besitzt dann musst du es auch dort anmelden. Sonst wäre es ja wirklich Steuerhinterziehung da es einige EU Staaten gibt wo ein Auto weniger Steuer kostet.


    Fakt ist aber, wenn du ein Auto hast, das auf ein anderes EU Land auf dich angemeldet ist und du dort auch einen zweit-Wohnsitz hast kann man dir gar nichts machen und das Ganze ist legal. Man darf eben nur nicht dauerhaft damit fahren. Aber das hab ich ja vorher schon gesagt, wer will dir das nachweisen.

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