Rücktritt, wenn der Vertrag schon beendet -> Welcher Betrag wird erstattet

  • Ich glaube, wir haben uns missverstanden:


    Ich sprach von einem Rücktritt vom Kaufvertrag, der nach der zweiten erfolglosen Reparatur möglich ist.
    Ob man nun von nur dem Kaufvertrag oder auch vom Mobilfunkvertrag zurücktritt ist sicherlich eine gute Frage, die hier aber nicht von Belang ist. Denn im Allgemeinen würde man natürlich sofort einen neuen Vertrag mit einem anderen Handy abschließen.


    Dies ist gängige Praxis bei O2. Man kann sich dann irgendein Handy aussuchen -auch den Nachfolger- und zwar zum subventionierten Preis.


    Wenn man allerdings kein Vertragskunde mehr ist, macht O2 das nicht mehr.


    Meine Frage ist, wie dies rechtlich zu begründen ist.


    Gruß,
    Hendrik

  • Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Ich glaube, wir haben uns missverstanden:


    Arne ist leicht begriffsstutzig, dies kann man auch in anderen Threads verfolgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Strupo
    Arne ist leicht begriffsstutzig, dies kann man auch in anderen Threads verfolgen.


    Okay, kurz OT: In diesem Thread möchtest du dich offensichtlich nicht beteiligen sondern willst nur gegen mich rumstänkern. So etwas kannst du gerne per PN machen, das hier ist ziemlich daneben. Bitte schreibe hier nur, wenn du dich beteiligen willst.


    Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Ich glaube, wir haben uns missverstanden:


    Nein, ich habe dich schon verstanden, nur das war hier die für mich naheliegenste Möglichkeit neben dem Angebot von O2. Wenn du so an ein aktuelles Vertragshandy kommen willst kann ich dir zumindest keine rechtliche Begründung liefern. Das wird wohl nichts. Trotzdem welche Folgen zieht hier ein Rücktritt nach sich? Interessante Frage...

  • Letztlich kannst du nur ein Nagelneues Handy zur VVL oder bei 2malieger erfolgloser Reparatur und einem 3. defekt des Hy bekommen. So steht es im Gesetz.

  • Ich sehe wohl nicht richtig ey... Sorry aber sowas schwachsinniges wie hier habe ich noch nie gelesen. Wenn ich der liebe O²-Mitarbeiter wäre würd ich dich im hohen Bogen aus dem Laden schmeissen. Schon mal was von Restwert gehört? Geh doch zu deinem Anwalt, fang eben nen Rechtstreit an wenn du Zeit und Nerven dafür hast! Die Beweislastumkehr gilt ja schon für dich... und zwar ab dem 7. Monat! Such dir mal nen unabhängigen Handy-Gutachter (viel Spaß dabei)... und dann find mal nen Anwalt dazu, der dich (zumindest innerlich) nicht auslacht! Sei froh das man dir 99€ bietet... das ist verdammt Fair!


    Wegen so Leuten wie dir... gibt es Tarife ohne Handy... die Netzbetreiber warten Händeringend darauf, dass sich hier in Deutschland der Markt dahingehend entwickelt, dass der Kunde sein Handy selber kauft und nur den Mobilfunkvertrag dazu abschließt, was in sehr vielen Ländern der Fall ist...
    Wozu soll man sich als Netbetreiber mit so nem sch... rumschlagen... das sollen die Hersteller machen, denken die Netzbetreiber in anderen Ländern und setzen das auch genauso um!


    Gruß
    SonySpy (der die Welt nicht mehr versteht)

  • Wie kann man blöß auf den Gedanken kommen, daß man für ein fast 2 Jahre benutzes Gerät noch über 500 Euro bekommen kann, nur weil defekt ist.


    Da sind eigentlich schon die 99 Euro zuviel bzw. eigentlich ein gutes Angebot.


    Dafür bekommz man heute schon ein neues Gerät im Loop Paket oder ein fast neues bei Ebay.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • BGB ist ein halbes Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.


    D.h. DU musst beweisen das der Fehler, bzw der Defekt schon während der von Anfang an vorhanden war, zumindest zu erkennen war.


    Das andere von was du hier schreibst ist wohl eine vorzeitige Vertragsverlängerung die ein Kunde vornimmt um sein defektes Mobile gegen ein neues auszutauschen, bzw weil er ein neues möchte.


    Ich frage mich ersthaft von welchem Planet du letzte Woche herabgestiegen bist oder was du geraucht hast, Unterhaltungswert hat ja dein Beitrag.


    Also nimm die 99,00 Euro und kaufe dir ein gebrauchtes oder ein Prepaid wie meine Vorposter schon ausführen.


    Auf Dinge wie Restwert usw (auch darauf wurde hier im Fred schon geschrieben) will ich gar nicht eingehen.
    Für MICH ist jedenfalls ein Mobile dass 1 Jahr alt und normal benutzt worden ist bestenfalls noch symbolisch 1,00 Euro wert.


    Schaue mal hier im Forum oder im Net was die Dinger kosten.


    Tut mir leid, aber das ist die Realität!


    In diesem Sinne: Don`t feed the Troll, und noch einen schönen Sonntag.


    Viele Grüße



    MikeB

    Viele Grüße



    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von MikeB
    BGB ist ein halbes Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.


    Nur eine Kleinigkeit, aber auch im ersten halben Jahr gilt nur die Gewährleistung. Garantie gilt immer dann, wenn sie entsprechend vom Hersteller/Händler zugesichert wurde.
    Das einzige, was im ersten Halbjahr anders ist, ist die Sache mit der Beweislastumkehr.


    Übrigens will mir mein Handyverkäufer derzeit erklären, daß er die gesetzliche Gewährleistung auf ein halbes Jahr begrenzen kann, wenn seine AGBs das entsprechend vorsehen. Ob mir das wegen eines 10 Euro "Blutut"-Sticks, wie er auf der Rechnung geschrieben hat, einen Rechtsstreit wert ist, ist die andere Frage.

  • Zitat

    Original geschrieben von TopSpoT
    Ob mir das wegen eines 10 Euro "Blutut"-Sticks, wie er auf der Rechnung geschrieben hat, einen Rechtsstreit wert ist, ist die andere Frage.


    Auf jeden Fall würde ich da klagen, sofern es sich nur um diese Rechtsfrage dreht. Bei sowas geht es doch ums Prinzip.

  • Wenn mir ein gerichtlich anerkannter Gutachter für Blutut-Sticks über den Weg läuft und das ganze vertretbar günstig macht, käme ich u. U. schon ins Geschäft.

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