freenet : sonderkündigungsrecht?

  • nabend zusammen...


    folgende frage: habe ich bei freenet (oder jedem x-beliebigen anbieter) die möglichkeit meinen vertrag, der noch nicht wirklich zusstande gekommen ist (zweiter schalttermin der t-com ist morgen, der erste viel ins wasser wegen streik) wieder zu stornieren bzw zu kündigen wegen nicht erbrachter leistungen...oder sowas in der art ?! :confused:


    also erster schalttermin war der 15.06, ein tag vorher kam der brief von freenet das evtl, und vielleicht und bla bla der termin nicht eingehalten wird. so war es dann auch. ich den ganzen tag zu hause gesessen, x-tra urlaubstag genommen, dadurch verdienstausfall gehabt usw usw usw...


    der nächste termin sollte der 25.06 werden...also zehn tage später...zehn tage wieder ihne internet, ohne festnetz und 10 tage teuer vom handy telefonieren.


    zwei tage nachdem ich den 25.06 als termin bekommen habe, bekam ich einen anruf...es wird doch erst der 27.06.


    mittlerweile hab ich echt die faxen dicke...deswegen meine frage nach kündigung bzw stornierung.


    1000 dank im voraus...





    gabbademon

  • Ja.


    Im Amtsdeutsch nennt sich das: "Rücktritt vom Vertragsangebot wg. nicht erbrachter, vertraglich vereinbarter, Leistungen."


    Du muss Freenet eine Frist von 2 Kalenderwochen setzen (habe ich damals mit Einschreiben + Rückschein gemacht).


    Verstreichen die 2 Wochen ohne, dass sich am Anschluss etwas tut, sendest du wieder ein Einschreiben mit Rückschein. Diesmal mit o. g. Überschrift.


    Das wars. Freenet wird dir zwar - so wie mir - nur eine Kündigungsbestätigung und weiter Rechnungen senden - was natürlich falsch ist, aber wenn du die Rückscheine aufhebst, kann dir nichts passieren! Auf die Rechnungen brauchst du nicht mehr reagieren. Die sind verbraucherrechtlich Gegenstandslos.

    Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen. - J. W. v. Goethe

  • Tja, sicher bin ich nicht, aber ich denke, dass es kein Grund für eine Vertragsauflösung gibt. Laut AGB steht geschrieben:
    "3.2 freenet wird durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt,
    Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrungen), die freenet oder den Netzbetreiber
    betreffen, dessen sich freenet zur Leistungserfüllung bedient, von ihrer Leistungsverpflichtung
    frei. Der Kunde wird für die Dauer der Nichtverfügbarkeit von seiner Leistungsverpflichtung
    frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen."


    Da die Schaltung weiterhin der T-Com obliegt und die ja bekanntlich durch Streik die Arbeit zurück gefahren haben, ist dies wohl so ein unvorhersehbares Ereignis.

  • erstmal vielen dank für die antwort...


    das problem ist, dass der nächste schalttermin MORGEN sein soll...ich aber wie schon beschrieben, aufgrund des ganzen hin und her's die sache lieber beenden möchte BEVOR sie erstmal richtig angefangen hat...


    ich habe freenet gestern ein fax geschickt, in dem ich um stornierung des vertrages bitte...natürlich habe ich noch keine antwort erhalten....*achtung ironie* so schnell ist selbst freenet nicht :D:D:D


    allerdings weiss ich nicht wie ich mich morgen verhalten soll...telekom techniker in die wohnung lassen und schalten lassen, oder wegschicken mit der begründung das ich bei freenet (natürlich von denen unbestätigt) storniert habe ?!?!?

  • Schwierige Sachlage, wenn der Techniker morgen kommt.


    Auch wenn der Techniker den Anschluss anklemmt, hast Du ihn ja noch nicht genutzt. Sobald Du aber einen Router anschließt und Daten übertragen werden, ist die Leitung akzeptiert worden und in Gebrauch. Dann wird sicherlich das Widerrufsrecht erloschen sein.
    Lieber nichts anklemmen und hoffen, dass freenet das Fax schnell beantwortet.

  • mumpi


    na das wäre natürlich schlecht :(


    ansonsten müsste ich wohl oder übel ganz schnell umziehen...weil wie ich erfahren habe, sind DSL-anschlüsse wie er beim freenet-komplett verwendet wird, NICHT umziehbar !!! dann gibts das sonderkündigungsrecht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpi Lieber nichts anklemmen und hoffen, dass freenet das Fax schnell beantwortet.


    lieber nichts anklemmen (also ich die fritz-box) oder den telekom techniker nicht anklemmen (schalten) lassen ?!?? :confused:

  • So, hier noch die Widerrufsklausel aus den AGB´s:
    Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn
    freenet mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist
    mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt oder der Nutzer diese z.B.
    durch den erstmaligen Aufbau einer DSL Verbindung oder eines DSL Telefonates
    im Rahmen des freenetKomplett Angebotes selbst veranlasst hat.


    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die Leitung erstmal nicht anrührst. ;)

  • Sofern deine Widerrufsfrist nicht schon abgelaufen ist. Ich vermute mal, dass sie das ist, denn der Schalttermin kostet freenet sicherlich schon Geld, so dass die diese sicherlich so "spät" legen, dass sie auf der sicheren Seite sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!