Also doch:
Augen ausschießen ist verboten!
Die Anwendung überzogener/widerrechtlicher Polizeigewalt wurde im Thread bekanntermaßen bestritten.
Und wer jetzt erst nach einem "rechtskräftigen Urteil" ruft, verkennt die Systematik deutschen Strafrechts: es erfordert den Nachweis persönlicher Schuld natürlicher Personen. Das eine hängt also nicht unbedingt vom anderen ab.
Frankie