ZitatOriginal geschrieben von ingo74
das habe ich - lies mal die ausführungen bzw die weiteren urteile dazu...
eine sitzblockade oä kann unter bestimmten umständen zb wenn andere personen zusätzlich behindert werden eine nötigung sprich straftat sein...
Diese Straftat kann man dann auch gerne seitens der Justiz verfolgen. Spricht nichts gegen.
ZitatGeeignetheit: Wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
gegeben. Das gelände wurde geräumt.
ZitatErforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
M.E. hätte es weniger belastende Mittel gegeben --> Störenfriede mit Greiftrupps aus der Menge holen, Wegtragen etc. pp.
ZitatAngemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Eine staatliche Maßnahme verstößt insbesondere dann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ist m.a.W. also unverhältnismäßig, wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
und insbesondere letzteres sehe ich als gegeben...das, was die dort angerichtet hat, ist m.E. deutlich negativer zu bewerten als das, was damit erreicht worden ist. Und damit war dieser Einsatz m.E. absolut unverhältnismässig.