Original geschrieben von leon
In Anbetracht dieses Artikels: http://www.spiegel.de/politik/deuts...,721537,00.html (SPON) sowie der nachweislich zwei schwerden Augenverletzungen kann ich mir nur wundern, seit wann mit Wasserwerfern auf die Gesichter von Demonstranten gezielt werden darf?
Habe bisher noch nie und von keiner Demonstration gehört, in der ähnliches passiert ist.
Ja, das gibt mir auch zu denken. Man könnte den Wasserwerfer auch tiefer richten. Allerdings weiß ich nicht wie so ein Wasserwerfer funktioniert, wie genau man damit "zielen" kann. Wenn es aber grundsätzlich möglich ist "unter die Gürtellinie" zu zielen und dies hier (extra) nicht gemacht wurde dann müßte das gegebenenfalls Folgen für die eingestzten Beamten oder deren Vorgesetzte (wenn sie das hohe zielen befohlen haben) vor der Justiz haben. Hier besteht in der Tat Klärungsbedarf.
Aber wie gesagt ich habe keine Ahnung ob das genaue zielen mit eine Wasserwerfer geht. Das müßte einmal getestet werden. Auch im Interese der Polizei. Denn wenn sich herausstellen würde dass es nicht so genau möglich ist dann würde sie ja entlastet. Wir werden sehen ob dies eine Rolle bei evt. Ermittlungen spielen wird.
Da stimme ich zu, das es Augenverletzungen durch den Wasserwerfer gegeben hat das ist mir auch neu. Das kenne ich von Polizeieinätzen auch nicht.
LG