Größtes deutsches Bahnprojekt aller Zeiten beschlossen: Stuttgart 21

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    ich les hier auf dutzenden von seiten immer nur "protest" und "dagegen" - wo ist denn die alternative, ansonsten ist die diskussion scheinheilig....


    Zwei Alternativen gibt es. Alles so lassen wie es ist oder "K21". Die Frage ist, ob eine der Alternativen sinnvoller ist oder nicht. Wie bei allem gibt es Dinge, die dafür und dagegen sprechen. Was mir an einigen Stellen fehlt, ist die Beschäftigung mit durchaus auch sachlich-kritisch vorgetragenen Argumenten der Gegner von S21. Es geht nicht alleine um die Kosten, sondern die Frage ist auch, ob der Nutzen die Kosten rechtfertigt.


    Zum Thema Magistrale beispielsweise fand ich folgendes bei SPON:


    "Europäische Schnellzugverbindung in weiter Ferne: Die Fortsetzung der Strecke von Ulm nach Freilassing bei Salzburg ist nicht einmal im Planungsstadium, verschiedene Streckenführungen durch Bayern lehnen die Behörden strikt ab. Die Verbindung Wendlingen-Ulm würde das Projekt "Europäische Magistrale" also nicht wirklich voranbringen."


    Des weiteren zwei Argumente der Gegner, die ich nachvollziehbar finde:


    "Einseitige Nutzung: Überholzonen sind nicht geplant, die Nutzung der Neubaustrecke für Güterzüge ist also offensichtlich nicht vorgesehen. Der Güterverkehr braucht aber dringend neue Streckenkapazitäten. "


    "Infrastruktur: Verkehrspolitisch wird "Stuttgart 21" die Erwartungen nicht erfüllen, weil es kaum Möglichkeiten für Erweiterungen bietet. Weil die Zahl der Zubringergleise stark reduziert werden soll, dürfte es zu langen Wartezeiten für die Züge kommen, die in den Bahnhof einfahren wollen. Vier Bahnsteige, an denen jeweils mehrere Züge hintereinander halten, sorgen für beengte Platzverhältnisse für die Reisenden."


    Wegen dieser Punkte muss man S21 m.E. zwar nicht verhindern, aber die Kritik an sich kann ich schon verstehen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von thunder1902
    6 Milliarden Euro - das sind bei 80 Mio. Einwohnern in Deutschland pro Kopf 75 Euro..


    Ja wäre bestimmt schön wenn in Deutschland die Steuerlast pro Kopf identisch wäre.

  • ich bin mittlerweile vorsichtig geworden bezüglich der kosten, da es doch diverse kostenberechnungen gibt und auch dort viel populismus drin steckt...

  • Zitat aus dem Bericht:


    "Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Zweifel an der Zulässigkeit der bereits erfolgten Baumfällarbeiten für das Projekt „Stuttgart 21“ erhoben. Das Gericht legte die Kosten für ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg angestrengtes Eilverfahren der Deutschen Bahn auf, „da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn am Abend des 30.09.2010 alle entscheidungserheblichen Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom selben Tage bekannt gewesen wären“, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte."


    Es war also genau so, wie ich geschrieben hatte. Das VG sieht sich durch das Verheimlichen der Unterlagen von den Stuttgart-21-Verantwortlichen getäuscht und hätte dem Eilantrag auf Untersagung der Arbeiten stattgegeben, wie es selbst schreibt.


    Man hat also - unabhängig, wie ein Verfahren in der Hauptsache letztlich ausgehen mag - die Fällarbeiten m.E. zunächst widerrechtlich durchgeführt um "Fakten zu schaffen". Dass man eine diesbezügliche Entscheidung des VG durch gezielte Täuschung des Gerichts verhindert hat, macht es nicht besser. Darüber hinaus wurden selbst Schwerstverletzte in Kauf genommen.


    Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ist damit aber nicht verbunden, wie das Gericht in der Presseerklärung selbst anführt. Die bleibt naturgemäß dem - sicher noch längere Zeit laufenden - Hauptsacheverfahren vorbehalten.


    Im Ergebnis sehe ich gute Chancen, das Projekt vielleicht vorläufig komplett zu stoppen, um unabhängige Sachverständige mit der Prüfung sämtlicher Arbeiten auf ihre Rechtmäßigkeit beauftragen zu können.


    Ein Baustopp durch das VG halte ich dringend für erforderlich, da niemand durch die Täuschung der deutschen Gerichtsbarkeit noch Vorteile erlangen darf - in meinen Augen ist er sogar zwingend im Hinblick auf das Verhalten eines Beteiligten, das im Zivilverfahren den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen dürfte. Sollte im Hauptsacheverfahren auf die Unrechtmäßigkeit der Fällarbeiten erkannt werden, hätte Deutschland tatsächlich einen neuen "Martyrer". Dass der den Vorfall überlebt hat, mag beim Wortgebrauch ein kleiner "Schönheitsfehler" sein - allerdings einer, der wirklich im Sinne aller sein dürfte.


    Frankie


  • Reine Interpretationssache Frankie. Ich kann auch simpel einfach die Aussage des Gerichtes wie folgt interpretieren:


    "Wir hätten dem Antrag der Stopps der Baumfällarbeiten stattgegeben wenn alle Unterlagen da gewesen wären. Das waren Sie aber nicht, somit konnten wir auch nichts stoppen also war das erstmal ok das Fällen. Was jetzt kommt sehn wir dann."


    ... und schon sieht wieder alles ganz anders aus ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es war also genau so, wie ich geschrieben hatte. Das VG sieht sich durch das Verheimlichen der Unterlagen von den Stuttgart-21-Verantwortlichen getäuscht und hätte dem Eilantrag auf Untersagung der Arbeiten stattgegeben, wie es selbst schreibt.


    Falsch. Das Gericht hätte dem Eilverfahren vermutlich(!) stattgegeben, und in diesem Verfahren ging es nur um einen vorrübergehenden Stopp der Fällarbeiten, bis entsprechende Dokumente und Nachweise zum Schutz eines Käfers (dazu enthalte ich mich jeglichen Kommentars, sonst wird es unsachlich) vorgelegt hätten werden können.


    Dazu muss man festhalten, dass das Gericht keine Aussage darüber getätigt hatte ob die Unterlagen noch VOR den Baumfällarbeiten beim EBA eingereicht wurden - hierzu gibt es noch immer keine Aussage des EBA. Weiterhin hatte das Gericht absolut keine Aussage betreffend der Rechtswidrigkeit oder Korrektheit der Fällarbeiten getroffen es ging lediglich um die Festsetzung der Kosten.


    Das Gericht hat die Kosten der Bahn aufgetragen, da vermutlich dem Einspruch stattgegeben worden wäre, dies lässt auch keinen Rückschluss zu ob die Bahn wenige Stunde später die Dokumente eingereicht hat/hätte und das EBA dadurch keine Einwände mehr gehabt hätte.


    Der Streitwert belief sich übrigens auf lächerliche 5.000 Euro. Besonders wertvoll scheinen demzufolge weder die Bäume noch der Käfer zu sein. Es geht hier wohl nur um Formaljuristerei.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Man hat also - unabhängig, wie ein Verfahren in der Hauptsache letztlich ausgehen mag - die Fällarbeiten m.E. zunächst widerrechtlich durchgeführt um "Fakten zu schaffen".


    Das ist falsch. Es gab und gibt keine Entscheidung ob die Arbeiten widerrechtlich waren. Die Fällarbeiten sind dadurch auch nicht zunächst widerrechtlich. Widerrechtlich ist in Deutschland nur etwas, was konkret verboten ist. Nochmal verweise ich darauf, dass das EBA bisher noch immer keine Aussage in Bezug auf die Nachreichung der Dokumente getroffen hat und die Aussage der Bahn, dass die Dokumente fristgerecht nachgereicht wurden noch immer unwidersprochen im Raum steht.



    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    - in meinen Augen ist er sogar zwingend im Hinblick auf das Verhalten eines Beteiligten, das im Zivilverfahren den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen dürfte. Sollte im Hauptsacheverfahren auf die Unrechtmäßigkeit der Fällarbeiten erkannt werden, hätte Deutschland tatsächlich einen neuen "Martyrer". Dass der den Vorfall überlebt hat, mag beim Wortgebrauch ein kleiner "Schönheitsfehler" sein - allerdings einer, der wirklich im Sinne aller sein dürfte.


    Frankie


    Ein erhaltenens Schreiben vom 30.09. nicht am selben Tag bei Gericht einzureichen dürfte wohl kaum den Tatbestand des Prozessbetruges darstellen - aber ich bin kein Jurist. Dies sollen andere beurteilen.


    Wissen möchte ich allerdings, wen Du hier als Märtyrer bezeichnen möchtest? Herrn Wagner? Den friedlichen Demonstranten der mit Gegenständen (egal mit welchen) auf Polizisten wirft? Der den Aufforderungen den Platz zu räumen nicht nachgekommen ist, danach von Polizisten weggebracht wurde (etwas was immer wieder gefordert wurde) und trotz Platzverwis rechtswidrig zurück gekommen ist? Der Mann der absichtlich und mehrfach vor den Wasserstrahl gelaufen ist? Der sich vermutlich den Risiken nicht bewusst war, da er wohl über keine Schanzenviertelerfahrung verfügt? Das Sprichwort "Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um" macht noch lange keinen zum untoten Märtyrer.


    Selbst wenn(!) die Arbeiten im Nachhinein als rechtswidrig deklariert werden, zum Zeitpunkt der Arbeiten waren sie es nicht und es ist nicht die Aufgabe von Herrn Wagner dies zu entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    „da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn am Abend des 30.09.2010 alle entscheidungserheblichen Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom selben Tage bekannt gewesen wären“,
    Frankie


    Da kannste alles reinintrepetieren. Mit hätte, wäre, wenn kommen wir nicht weiter. :) Wir Schwaben haben ein Sprichtwort: "Hätt der Hund net gschissen, hätt er den Has gfangen"! :D


    Edit:


    Wie man der Antwort von "Elchefe" entehmen kann, ist es ja doch reine Interpretationssache wie man sieht! ;)

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