ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Nein, so kann man das nicht sehen. In diesem Fall hätte das VG der Bahn die Kosten des Verfahrens nicht auferlegen dürfen. Genau das hat es aber gemacht.
Frankie
Blödinn.
Trotz der Kritik ließ das Verwaltungsgericht jedoch offen, ob die Baumfällarbeiten ohne Vorlage der vom Eisenbahnbundesamt verlangten Unterlagen rechtswidrig waren.
Es wurde keine Aussage über die Legalität oder Illegalität getroffen und dennoch wurden der Bahn die Kosten für das Verfahren auferlegt. Der Eilantrag hatte auch nicht die Prüfung der Legalität zur Folge, sondern einen Baustopp bis eben zur Klärung einer eventuellen Illegalität. Sonst wäre der Streitwert sicherlich um einiges höher gewesen als 5.000 Euro