Größtes deutsches Bahnprojekt aller Zeiten beschlossen: Stuttgart 21

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nein, so kann man das nicht sehen. In diesem Fall hätte das VG der Bahn die Kosten des Verfahrens nicht auferlegen dürfen. Genau das hat es aber gemacht.


    Frankie


    Blödinn.


    Trotz der Kritik ließ das Verwaltungsgericht jedoch offen, ob die Baumfällarbeiten ohne Vorlage der vom Eisenbahnbundesamt verlangten Unterlagen rechtswidrig waren.


    Es wurde keine Aussage über die Legalität oder Illegalität getroffen und dennoch wurden der Bahn die Kosten für das Verfahren auferlegt. Der Eilantrag hatte auch nicht die Prüfung der Legalität zur Folge, sondern einen Baustopp bis eben zur Klärung einer eventuellen Illegalität. Sonst wäre der Streitwert sicherlich um einiges höher gewesen als 5.000 Euro

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    ...
    Trotz der Kritik ließ das Verwaltungsgericht jedoch offen, ob die Baumfällarbeiten ohne Vorlage der vom Eisenbahnbundesamt verlangten Unterlagen rechtswidrig waren.
    ...


    Dazu hatte ich doch bereits was geschrieben. Diese Entscheidung wird nicht im Eilverfahren, sondern im Verfahren zur Haupsache getroffen. Auch wenn die Unterlagen dem VG vorgelegen hätten, wäre keine endgültige Entscheidung zur Rechtswidrigkeit getroffen worden.


    Du wirfst also mit Argumenten um Dich, die keine sind. Ich erinnere daran, dass es hier allein um das Eilverfahren geht.


    Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    ...
    Es wurde keine Aussage über die Legalität oder Illegalität getroffen und dennoch wurden der Bahn die Kosten für das Verfahren auferlegt. Der Eilantrag hatte auch nicht die Prüfung der Legalität zur Folge, sondern einen Baustopp bis eben zur Klärung einer eventuellen Illegalität. Sonst wäre der Streitwert sicherlich um einiges höher gewesen als 5.000 Euro


    Das ist richtig ... aber was tut das jetzt und hier zur Sache?


    Wie Du schon zitiert hast: "Der Eilantrag hatte auch nicht die Prüfung der Legalität zur Folge, sondern einen Baustopp bis eben zur Klärung einer eventuellen Illegalität."


    Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die Du hier vermischst und vermengst. Momentan geht es ausschließlich um die Frage, wie das VG den Eilantrag beschieden hätte.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das ist richtig ... aber was tut das jetzt und hier zur Sache?


    Das tut insofern was zur Sache weil dein Erstbeitrag den Sachverhalt so hat rüberkommen lassen dass die Bahn jetz richtig Ärger bekommt und alles falsch war was sie an diesem Donnerstag machte und dadurch jetzt endlich S21 gekippt werden kann.


    Einfach ein bischen weniger Emotionen und Polemik reinlegen. ;)

  • frank_aus_wedau


    dann erkläre mir mal bitte wie deine vorige Antwort auf die Aussage von VFBler zu verstehen ist. Da bin ich mal gespannt. Du hast doch behauptet, dass mit der Entscheidung der Kostenfrage des Eilverfahrens quasi schon ein Hinweis auf die (Il)Legalität gegeben ist und das ist, wie sovieles, Blödsinn.


    Und was wieder auffällt, keine Antwort von Dir auf gestellte Fragen, du redest ständig nur um den heißen Brei und verursachst soviel heiße Luft dass es bei TT bestimmt 3 Grad über der Durchschnittstemperatur ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Momentan geht es ausschließlich um die Frage, wie das VG den Eilantrag beschieden hätte.


    Frankie


    Und wieder Blödsinn. Wie jemand entschieden hätte ist überhaupt niemals Bestandteil irgendeiner Diskussion, weil "hätt und wär und wann - 's warn drei arme Mann" - um mal ein passendes schwäbisches Sprichwort zu nutzen.


    Es geht hier nämlich rein um die Kostenfestsetzung des Gerichts für den, nun hinfälligen, Eilantrag. Daraus kann man überhaupt keine Rückschlüsse ziehen, so wie Du es verzweifelt tust.

  • Was mich noch interssieren würde:


    Kann es auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Beteiligter das Gericht über den wahren Sachverhalt täuscht, indem er dem VG entscheidungserhebliche Umstände verschweigt?


    Vielleicht hat die Antwort hier ja jemand auf Anhieb parat.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe


    Und wieder Blödsinn.
    ...


    Vielleicht sollten wir uns hier um einen halbwegs vernünftigen Umgang miteinander bemühen. Auch wenn zwei in der Sache verschiedener Meinung sind, muss der eine den anderen doch nicht zwangsläufig anpinkeln.


    Was Du hier die ganze Zeit schon veranstaltest, gehört wirklich nicht mehr in den TT. Sicher würdest Du ein anderes Forum finden können, das Deinem Niveau entspricht.


    Im TT halte ich solche Formulierungen jedenfalls für mehr als unangemessen. Und das ist bei Dir ja ein Dauerzustand.


    Letztlich ist es aber allein die Entscheidung des Moderorenteams, welchen Umgangston man hier wünscht.


    Frankie

  • frank_aus_wedau,


    das Wort "Blödsinn" wurde hier im Thread bereits 5 mal vor mir verwendet und insgesamt auf TT 2603 mal. Ich konnte also natürlich nicht davon ausgehen, dass dieses Wort auf der Blacklist steht. Aber, da Du keine fachlichen und sachlichen Argumente (mehr) hast will ich Dir einfach mal verzeihen dass Du auf diese Art und Weise versuchst die Diskussion zu lenken.


    Meine Fragen an Dich stehen nach wie vor unbeantwortet im Raum, ebenso stehe ich nach wie vor dahinter dass deine Aussagen und Schlußfolgerungen "Blödsinn" sind und deswegen von mir als solche bezeichnet wurden. Ich denke nicht, dass dies niveaulos ist. Das ist z.B. eher deine Märtyrer-Behauptung.


    Aber bevor es hier nun abdriftet verzieh ich mich in die Badewanne.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Es geht hier nämlich rein um die Kostenfestsetzung des Gerichts für den, nun hinfälligen, Eilantrag. Daraus kann man überhaupt keine Rückschlüsse ziehen, so wie Du es verzweifelt tust.


    Voll Zustimm! Es ist absolut unmöglich dadurch Rückschlüsse zu ziehen Frankie. Bitte aktzeptiere dies dass aufgrund des VG jeder seine eigene Interpretation sich zurechtlegen darf und gut ist.
    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
      frank_aus_wedau,


    das Wort "Blödsinn" wurde hier im Thread bereits 5 mal vor mir verwendet ...


    Das ist mir nicht entgangen - wenn jemand dieses Wort mal nutzt, ist das sicher nichts außergewöhnlich und in manchem Zusammenhang auch passend.


    Wenn man in Disussionen die Beiträge eines anderen Teilnehmers regelmäßig als "Bödsinn" verunglimpft, wird es sicher Kreise geben, in denen das üblich ist. Vom TT hatte ich bisher aber nicht diesen Eindruck und ich würde es wirklich bedauern, wenn es nun so käme.


    In der Wanne solltest Du Deine Art des Umgangs mit Anderen mal überdenken.


    Zu Deinen Sachfragen:
    Das EBA hatte die Fällarbeiten verboten, wodurch sie rechtswidrig wurden. Wenn das VG (zudem in Unkenntnis dieser Anordnung) einen gerichtlich angeordneten Baustopp ablehnt, hat das keine Auswirkungen auf die Weisung durch das EBA.


    Ich weiß wirklich nicht mehr, was jetzt noch unklar sein soll. Wir drehen uns im Kreis und sollten in diesem Punkt jetzt erst den morgigen Tag abwarten, wenn nicht kurzfristig noch andere Tatsachen offenbar werden - woran ich aber nicht glaube.


    Frankie

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