ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Es ist nämlich verboten ohne Genehmigung ein Feuerwerk abzufackeln. Einzige Ausnahme ist hier die Zeit kurz vor und an Silvester. Die Ordnungsämter sind da teilweise sehr, sehr empfindlich! Sowas kann schnell mit ner gesprengten Fete und empfindlichen Geldstrafen enden.
Solange es nur Kl. I ist, also z.B. kleine Fontänen, Wunderkerzen, Fackeln o.ä. sind, ist es unbedenklich. Für Kl. II ("Silvesterraketen" bspw.) braucht es eine Ausnahmegenehmigung, die von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt wird. Für Großfeuerwerk könnt Ihr mich anrufen. ![]()