Schreckschusswaffe im Fluggepäck

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Es ist nämlich verboten ohne Genehmigung ein Feuerwerk abzufackeln. Einzige Ausnahme ist hier die Zeit kurz vor und an Silvester. Die Ordnungsämter sind da teilweise sehr, sehr empfindlich! Sowas kann schnell mit ner gesprengten Fete und empfindlichen Geldstrafen enden.


    Solange es nur Kl. I ist, also z.B. kleine Fontänen, Wunderkerzen, Fackeln o.ä. sind, ist es unbedenklich. Für Kl. II ("Silvesterraketen" bspw.) braucht es eine Ausnahmegenehmigung, die von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt wird. Für Großfeuerwerk könnt Ihr mich anrufen. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Und zum zweiten sprichst Du das Thema "Event" an.
    Hier ist es Privatpersonen generell verboten, Waffen zu führen. Kleiner Waffenschein hin oder her - in Menschenansammlungen kann sowas schnell zu sehr bösen komplikationen führen.


    Das Waffengesetz verbietet, abgesehen von Ausnahmegenehmigungen und -regelungen, das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.


    siehe Waffengesetz §42:

    Zitat

    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen


    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.


    Eine Hochzeit ist daher, so sie idealerweise auf privatem Grund stattfindet und nur eine geschlossene Gesellschaft umfasst, keine solche öffentliche Veranstaltung. Daher wäre das Führen einer Schreckschusswaffe dort kein Problem.


    Die Genehmigungspflicht für ein Feuerwerk bleibt davon natürlich unberührt.



    C Ya
    (der Bruder von chevygnon)

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Für Großfeuerwerk könnt Ihr mich anrufen. :D


    Wieso? Bist du bei'r Feuerwehr? :)


    Im Ernst: Man kann es auch übertreiben. Wegen zwei, drei Sylvesterraketen breche ich nicht gleich in Panik vor der Obrigkeit aus. Allerdings finde ich dieses Rumgeballere mit einer Schreckschußpistole ziemlich albern. Irgendwann wird man ja doch auch mal 17. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    BMI für Verkehr :


    Im Handgepäck selbstverständlich nicht, im aufgegebenen Gepäck erlaubt (ohne Feuerwerksmunition natürlich).


    Richtig!
    Ich empfehle bei Aufgabe als Gepaeck zusaetzlich die Schreckschusswaffe zu deklarieren und eine Kopie des kleinen Waffenschein aussen am Gepaeck anzubringen.[kann bei LH und A B nuetzlich sein]


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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  • Nein, die Maus der TM aus HB ist ein Pyrotechniker ;)


    Bei uns wurde im Restaurant nebenan auch einmal mitten im Jahr ein ca. eine Viertelstunde andauerndes Feuerwerk gezündet (also Grossfeuerwerk). Wie weit da Bewilligungen vorhanden waren, weiss ich nicht. Auf jeden Fall wurde die Bevölkerung nicht informiert... Aber die Gemeinde könnte es sich nicht leisten, wenn dieser Betrieb die Gemeinde verlassen würde... :)

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Wieso? Bist du bei'r Feuerwehr? :)


    Um Himmels Willen - NEIN! :eek:
    Pyrotechniker! ;)


    Zitat

    Wegen zwei, drei Sylvesterraketen breche ich nicht gleich in Panik vor der Obrigkeit aus.


    Da wird ggf. auch eher die Obrigkeit in Panik ausbrechen... Es ist halt verboten und wird recht empfindlich geahndet. Wenn dann noch was passiert... :rolleyes:


    Zitat

    Allerdings finde ich dieses Rumgeballere mit einer Schreckschußpistole ziemlich albern. Irgendwann wird man ja doch auch mal 17. :rolleyes:


    Auch hierfür kann man von der Obrigkeit einen auf den Deckel kriegen. Ist ggf. Lärmbelästigung...


    Zitat

    Original geschrieben von grambler Wie weit da Bewilligungen vorhanden waren, weiss ich nicht. Auf jeden Fall wurde die Bevölkerung nicht informiert... Aber die Gemeinde könnte es sich nicht leisten, wenn dieser Betrieb die Gemeinde verlassen würde... :)


    Eine Bewilligung braucht es auch gar nicht. :D Großfeuerwerke müssen nicht genehmigt werden. ;)



    Back 2 topic:


    Ich würde die Airline anrufen, um das zu klären.

  • Es wird geduldet bei einer Hochzeit sogenannte Kleine Feuerwerksartikel abzubrennen (es ist zwar verboten wird aber nicht geandet). Wer hat nicht schon vor dem Standesamt Leute gesehen die dann 2 oder 3 Knallkörper gezündet haben?..


    Da es ein Privatgelände ist das weit weg vom Schuss ist einer Verbotenen Zone z.B. krankenhäuser, Kindergärten usw. und das Gelände keiner Behörde oder Stadt gehört wird man sicherlich gegen die ein oder andere Rakete nichts einzuwenden haben.


    Aber ich habe nun mal beim Flughafen angerufen. Ich soll die Waffe in einem verschlossenen Behältniss mitbringen und der Bundespolizei übergeben die ein Siegel beim Verschluss draufmacht und die Waffe auf Zustand und Erlaubniss zum Führen überprüft. Bei der Ankunft am Flughafen in Berlin wird die Waffe der Bundespolizei übergeben vom Flughafenpersonal und ich kann sie mir dort abholen unter Nachweis der Mitführungsgenehmigung, also kleiner Waffenschein. Der Waffenschein muss definitiv mitgeführt werden.


    Munition wird nicht mitgenommen und wäre eh verboten :)

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Richtig!
    Ich empfehle bei Aufgabe als Gepaeck zusaetzlich die Schreckschusswaffe zu deklarieren und eine Kopie des kleinen Waffenschein aussen am Gepaeck anzubringen.[kann bei LH und A B nuetzlich sein]


    -ralf-


    Auf jeden Fall wird der Koffer dann unter Garantie nicht verloren - In Amerika gibt es einige Leute, die immer ihre Waffe mitfliegen lassen (aus genau dem Grund).
    Eigentlich eine hammer geile Idee :D.

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Die Idee mit dem Koffer ist gut ;)...


    Aber Frage, musst du die Waffe nur in einem verschlossenem Behältnis transportieren, eine Butterbrotdose eines bekannten Herstellers würde die Anforderung erfüllen, oder muss es ein Transportkoffer für Schusswaffen mit entsprechender Sicherung sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von BuBubaer
    Die Idee mit dem Koffer ist gut ;)...


    Aber Frage, musst du die Waffe nur in einem verschlossenem Behältnis transportieren, eine Butterbrotdose eines bekannten Herstellers würde die Anforderung erfüllen, oder muss es ein Transportkoffer für Schusswaffen mit entsprechender Sicherung sein?


    Verschlossenes Behaeltnis ist in dem Fall wohl Auslegungssache z.B Aktenkoffer mit Zahlenschloss.
    Eine Schreckschuss zudem ungeladen stellt eh keine Gefahr da.
    Ausserdem erhaelt man bei der Crewbesprechung eh wichtige Infos ob z.B Tiere mitfliegen (Druckausgleich im Frachtraum) etc.
    Ob nun Schreckschusswaffen da gross erwaehnt werden kann ich im Moment so nicht sagen-ist mir nie aufgefallen wohl aber Hinweise auf besondere Medikament,"lebende" Organe etc.
    Im Fall des OP wird die BPol. die Waffe im Behaeltnis die Waffe zum Flieger transportieren-die Verkladung im Auge behalten und nach Schliessen der Ladeluken abwackeln.


    -ralf-

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