Unfälle, bzw. Schäden müssen binnen 7 Tagen der Versicherung gemeldet werden, sofern diese den Schaden begleichen soll.
Bei mir (HUK24) kann ich mir auch Tipps einholen wie zb das Einschätzen, inwiefern die Spur davon betroffen sein kann oä...
Kleiner Verkehrsunfall - Probleme bei der Schadensregulierung
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Original geschrieben von Uelmuek
Unfälle, bzw. Schäden müssen binnen 7 Tagen der Versicherung gemeldet werden, sofern diese den Schaden begleichen soll.Der Versicherung bleibt überhaupt nichts anders übrig, als den Haftpflichtschaden der Pflichtversicherung zu übernehmen. OK, laut Versicherungsbedingungen sollte man den Schaden anzeigen. Aber wenn es die Gegenpartei macht, bekommt man eine Aufforderung, dazu Stellung zu nehmen. Gezahlt wird trotzdem.
Habe auch noch nichts davon gehört, daß sie in diesem Fall was vom Versicherten wieder haben wollten.
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Original geschrieben von Fropper
Wenn Ihr noch keine Beweisfotos des "Schadens" bei beiden Autos gemacht habt, würde ich dies schleunigst nachholen. Sicher ist sicher.Wie hoch wird die eigentliche Reparatur, das Lackieren angesetzt?
Das Auto steht in einer anderen Stadt, Fotos werden aber umgehend gemacht.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Bis auf der ganz leichte Stoßstangenabrieb ist kein optischer Schaden zu erkennen, dies wurde auch vom Unfallgegner so bestätigt.Es ist auf dem Kostenvoranschlag keine Reperatur dieses Abriebs durch z.B. Lakierarbeiten zu finden, eben nur der Wechsel der Türbolzen und das Einstellen der Spur. Der Abrieb scheint also durch "Knibbeln"/Polieren entfernt worden zu sein.
Ein bekannter KFZ-Mechaniker hat uns heute auch noch einmal bestätigt, dass zumindest ein Wechsel der Türbolzen absolut überzogen sei bei solch einem Berührungschaden und es sich bei den Bolzen um ein Verschleißteil handelt, das gegnerische Unfallfahrzeug ist bereits über 6 Jahre alt.
Ich bedanke mich herzlich für die Tipps und auch für die Möglichkeit, mir ein wenig den Ärger von der Seele zu schreiben ;).
Wir werden also den Kostenvoranschlag als solches ablehnen und ein entsprechndes (Kurz-)Gutachten einholen lassen bzw. die Versicherung einschalten (soweit das noch möglich ist, da heute bereits der 7. Tag nach dem Unfall ist).
Dank und Gruß,
David -
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Original geschrieben von Blood2Man
Wir werden also den Kostenvoranschlag als solches ablehnen und ein entsprechndes (Kurz-)Gutachten einholen lassen.
Die wahrscheinlich für Euch stressfreiere Variante wäre die Versicherung einzuschalten. Bis auf das Ausfüllen des Schadensberichtes habt ihr dann damit nichts mehr zu tun. Der zu zahlende Betrag würde schätzungsweise gleich bleiben.
Ich kenne den Geschädigten zwar nicht, aber um "das Klima" nicht zu belasten (wenn der schon alles ersetzt haben will, wer weiß, wofür er dann sonst noch fähig ist bzw. wie beschränkt er denkt), soll sich die Versicherung mit ihm rumschlagen. Im Zweifel ist sie dann schuld, und nicht ihr. Deren Auto kann er ja wohl schlecht verkratzen

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Original geschrieben von Blood2Man
Wir werden also den Kostenvoranschlag als solches ablehnenWie schon gesagt. Kein Öl ins Feuer gießen. Deine Freundin kann ihm ja einfach sagen. Der Schaden sei ihr zu teuer. Sie habe es der Versicherung gemeldet.
Wenn die diese merkwürdigen Posten hören, melden die sich schon bei ihm und teilen ihm mit, daß da mal jemand käme, "der sich mit sowas auskennt".

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Also, ich würde den Schaden zunächst der Versicherung mitteilen. Meldet auch eure Zweifel an der ganzen Sache. Die Versicherung wird dann schauen, ob da noch etwas zu machen ist.
Wenn die ganze Sache dann reguliert ist, kauft ihr den Schaden ggf. zurück.
Ich denke, dass das besser ist, als jetzt einen Prozess zu riskieren, welcher ggf. noch zu euren Ungunsten ausfällt.
Für den nächsten Unfall (auch wenn ich hoffe, dass es dazu nicht kommt):
Immer Unfallaufnahme durch die Polizei verlangen. -
ich würde auf jedenfall mal mit der Verischerung sprechen.
Nur vermute ich leider mal das sich das Inanspruch nehmen selbiger nicht
lohnen wird. 250€ ist ein bißchen wenig um die Versicherung zahlen zu lassen. Deine Freundin wird hochgestuft und das wird warscheinlich schnell die 250€ übersteigen . Aber ein Versicherungskaufmann kann das mit seine Programmen ganz schnell durchrechnen. -
Nicht zu vergessen sind Gutachterkosten, welche den Schadensbetrag schnell übersteigen können.
Gutachter stellen tlw. utopische Beträge in Rechnung.ZitatOriginal geschrieben von stonecold
ich würde auf jedenfall mal mit der Verischerung sprechen.
Nur vermute ich leider mal das sich das Inanspruch nehmen selbiger nicht
lohnen wird. 250€ ist ein bißchen wenig um die Versicherung zahlen zu lassen. Deine Freundin wird hochgestuft und das wird warscheinlich schnell die 250€ übersteigen . Aber ein Versicherungskaufmann kann das mit seine Programmen ganz schnell durchrechnen. -
Mal ne Frage am Rande: Nimmt die Polizei nicht auch schon eine Gebühr, sofern sie bei einem Unfall gerufen wird? Zumindest bei Kleinigkeiten bzw. geringen Schäden stellt sich dann doch die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist...
Klar, sofern der Unfallgegner dann mit einem überhöhtem Gutachten kommt, macht sich das dann vielleicht bezahlt, aber ich wollte nur mal wissen, wie das so grundsätzlich ist bei einem Hinzuziehen der Polizei. -
Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass die Versicherung den Schaden ohne grossartige Anstrengungen bezahlen wird.
Bei einem Betrag von 250 € lohnt ein Sachverständiger kaum (der kann nämlich schnell das doppelte kosten), der Sachbearbeiter bei der Assekuranz wird auch zusehen, dass die Angelegenheit schnell im Archiv landet....
just my 2 cents

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