Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?

  • Hallo,


    ich habe vor zwei Jahren ein Neufahrzeug über einen Werksangehörigen gekauft. Dieser musste es 6 Monate auf sich zulassen, wegen des WA-Rabattes. Also hatte das Fahrzeug anfangs ein Saisonkennzeichen für 6 Monate, weil die spätere Ummeldung schon feststand. Versicherung lief von Anfang an auf meinen Vater.


    Nach 6 Monaten wurde das Auto auf meinen Vater umgemeldet. Es bekam jetzt ein Ganzjahreskennzeichen. Auch die Versicherung wurde auf das neue Kennzeichen umgestellt. Wie ich erst vor kurzem bemerkete, blieb es allerdings als Saisonfahrzeug versichert. Eine Anpassung wurde hier wohl übersehen.


    Dies habe ich der Versicherung mitgeteilt. Jetzt kam das Schreiben, dass ich nachzahlen soll.


    Allerdings habe ich erhebliche Bedenken, ob dies rechtens ist. Schließlich wäre ich lt. Vertrag außerhalb der Saison ja auch nicht versichert gewesen. Warum soll ich für etwas leisten, wo ich keine Gegenleistung erhalten hätte?


    Am Telefon meinte die Dame maleben aus dem Stehgreif, dass ja die Doppelkarte auf ein ganzes Jahr ausgetellt sei und die Versicherung deswegen gezahlt hätte. Eine Kopie der Doppelkarte werde ich noch anfordern, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Versicherung für die Saison läuft und die Doppelkarte auf ein Ganzjahreskennzeichen ausgestellt wird.


    Was sagt ihr dazu? Gut wäre eine Unterscheidung zwischen richtiger und mit falscher Doppelkarte.


    Danke!

  • Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von Hector
    Dies habe ich der Versicherung mitgeteilt. Jetzt kam das Schreiben, dass ich nachzahlen soll.


    Allerdings habe ich erhebliche Bedenken, ob dies rechtens ist. Schließlich wäre ich lt. Vertrag außerhalb der Saison ja auch nicht versichert gewesen. Warum soll ich für etwas leisten, wo ich keine Gegenleistung erhalten hätte?


    Selbstverständlich ist das rechtens. Das Auto war die ganze Zeit versichert. Und nun wollen die die Beiträge, die sie Dir falsch berechnet haben.


    Ich kriege immer blanko Doppelkarten. Da kann ich drauf schreiben, was ich will.

  • Also zunächst mal gibt es keine Doppelkarte mehr. Auf der Versicherungsbestätigung muss angekreuzt werden ob es um ein Saisonkennzeichen oder um ein "normales" Kennzeichen geht. Das ist was zählt. Desweiteren steht im Zweifelsfall in den Versicherungsunterlagen ob eine Saisonzulassung oder eine reguläre Zulassung für den Wagen vorliegt. Wenn dort nichts von Saisonzulassung vermerkt ist dann ist es auch keine.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von Hector
    Wie ich erst vor kurzem bemerkete, blieb es allerdings als Saisonfahrzeug versichert. Eine Anpassung wurde hier wohl übersehen.


    Kann man das so verstehen, dass die Versicherung nur saisonal (also über einen Zeitraum von 6 Monaten) gezahlt wurde, das Fahrzeug aber auch ausserhalb dieses Zeitraumes bewegt wurde?
    Falls ja, würde ich sofort und ohne jedes weitere Rumlamentieren zahlen.
    Das würde ich sogar als besondere Kulanzleistung der Versicherung betrachten - die Alternative wäre ja ein Fahren ohne Versicherungsschutz - und das kann teuer werden. Sogar nachträglich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Kann man das so verstehen, dass die Versicherung nur saisonal (also über einen Zeitraum von 6 Monaten) gezahlt wurde, das Fahrzeug aber auch ausserhalb dieses Zeitraumes bewegt wurde?


    Genau.


    Zitat


    Falls ja, würde ich sofort und ohne jedes weitere Rumlamentieren zahlen.
    Das würde ich sogar als besondere Kulanzleistung der Versicherung betrachten - die Alternative wäre ja ein Fahren ohne Versicherungsschutz - und das kann teuer werden. Sogar nachträglich.


    Inwiefern kann das teuer werden?


    Und warum war das Fahrzeug versichert? Hätten die bei einem Unfall außerhalb der versicherten Saison zahlen müssen? Dann wäre es kein Thema, dass ich zahlen muss.

  • PflVG § 6
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch
    gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche
    Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs
    Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden,
    wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


    soweit ich weiß gibbets gleich mal noch 6 punkte oben drauf;)


    auf der police steht saisonkennzeichen aber die VB lautete auf ganzjahreswagen? hattest du keinen kontakt mit der versicherung um den umfang des versicherungsschutzes auszumachen? wenn ja, kam da nie die frage ob saisonkennzeichen oder nicht? im zweifellsfall würde ich sagen hats die versicherung verbaselt! da du ja allerdings den vertrag unterschrieben hast und somit einverstanden warst....


    greetz weesel

  • Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von Hector
    Inwiefern kann das teuer werden?


    Und warum war das Fahrzeug versichert? Hätten die bei einem Unfall außerhalb der versicherten Saison zahlen müssen? Dann wäre es kein Thema, dass ich zahlen muss.


    Im Prinzip handelt es sich um eine Straftat, weil Du schon kontrollieren mußt, daß das richtige auf Deinem Vertrag steht und Dein Fahrzeug Haftpflicht versichert ist.


    Das Fahrzeug war aber trotzdem versichert, weil in Deutschland eine Pflichtversicherung herrscht. Und wenn man davon ausgeht, daß der Fehler nicht bei der Zulassung passiert ist, sprich, daß die Versicherung die Deckung bestätigte, muß die dann auch zahlen. Wenn sie die Deckung nicht übernehmen will, teilt sie der Behörde mit, daß kein Versicherungsschutz besteht. Dann setzt sich das normale Prozedere mit Zwangsstillegung in Gang.


    Wenn Du Dich weigerst, die Haftpflichtprämie nachzuzahlen, wirst Du wahrscheinlich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

  • Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    [i]


    Wenn Du Dich weigerst, die Haftpflichtprämie nachzuzahlen, wirst Du wahrscheinlich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.


    selten so ein zeug gelesen ....


    der vertrag mit der versicherung bestand ja, daher auch die forderung der versicherung. soll heissen es geht lediglich um offene versicherungsbeiträge. wenn er diese nicht zahlt geben die das an ihr inkassobüro weiter, es handelt sich um eine zivilsache zw. versicherungsnehmer und versicherung und er bekommt ganz sicher keine post von der staatsanwaltschaft... man man, da hat echt jamand zuviel krimis geschaut.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von himmelblau
    der vertrag mit der versicherung bestand ja


    Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, tritt der von Weesel zitierte Paragraph in Kraft.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von himmelblau
    der vertrag mit der versicherung bestand ja


    Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, findet der von Weesel zitierte Paragraph Anwendung.

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