ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Das schreit nach Gesetzen,die wir anscheinend in diesem Land nicht haben.
Man darf eben nicht vergessen, dass der Gesetzgeber niemals mit einem Fall dieser Art gerechnet hätte.
Wer denkt schon daran, dass sich ein Mensch freiwillig für eine solche Tat opfert? Denn ohne diese freiwillige Hingabe hat man jedenfalls ein normales Tötungsdelikt, wenn nicht sogar Mord.
Dass die Tat nun aber unter die Privilegierung des 216 StGB fallen könnte, halte ich für wirklich unbefriedigend. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich klappt. Denn es muß ein anderer zu der Tötung bestimmt worden sein. Und davon kann in dem Fall doch nicht unbedingt die Rede sein.
Außerdem habe ich bei Tötung auf Verlangen immer das Bild eines schwer kranken Menschen vor mir, der um Erlösung von seinen Schmerzen bittet, jedoch nicht einen Menschen, der gern "verspeist" werden würde, geschweige denn einen Täter, der die Tötung nicht, wie bei den normalen Fällen der Tötung auf Verlangen, aus Mitleid fremdnützig, sondern aus Selbstsucht zum eigenen "Genuß" durchführt. Insofern sträuben sich bei mir alle Haare, allein beim Gedanken, hier Tötung auf Verlangen als Privilegierung anzunehmen.
Der Gesetzgeber hat jedenfalls bestimmt nicht an eine derartige Konstellation gedacht. Für solche Fälle ist die Privilegierung nicht gemacht.
Schade nur, dass man im Strafrecht nicht die Möglichkeit hat, im Rahmen der Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift zu reduzieren. Denn das würde einer Bestrafung, für eine nachträglich unter Strafe gestellte Tat, gleichkommen, die dem Grundsatz von "Nulla poena sine lege" widersprechen, das in der Verfassung und in § 1 StGB verankert ist.
Man wird sehen, aufgrund welcher Vorschriften die Anklage tatsächlich erfolgen wird.
Für extrem bedenklich halte ich aber, dass sich aufgrund des Fehlens der Strafbarkeit von Kannibalismus Fälle konstruieren lassen, bei denen wirklich keine Strafbarkeit im Raume steht. Man denke nur an einen Fall, in dem das Opfer Selbstmord begeht. Vor diesem Hintergrund wäre eine Strafbarkeit von Kannibalismus wirklich erforderlich.
Alles in allem halte ich den Fall für wirklich schlimm. Dass es so etwas wie Kannibalismus tatsächlich in Deutschland gibt, hätte ich nie geglaubt.
Vor allem aber, dass die Kanibalenseiten öffentlich im Internet zu finden sind/waren, ohne dass sich irgendjemand genötigt sah, einzuschreiten, halte ich für unglaublich.
Leider ist eben nicht jeder Betreiber von Websites so um Rechtstreue bemüht, wie das TT-Team. Wenn das so wäre, hätte sich dieser Fall sicher verhindern lassen. Man fragt eben nicht auf der Straße "Entschuldigung, darf ich sie essen?", das gibt es nur in der Anonymität des Internets.
Andererseits haben sich so "wenigstens" Menschen mit ähnlichen "Interessen" gefunden, andere unschuldige, die mit Kannibalismus nichts zu tun haben wollen, wurden nicht mit hineingezogen.
Aber auch so ist der Fall erschütternd.
Gruß
DaFunk