ZitatOriginal geschrieben von chefgott
Schraub einfach vom Nachbarn 2 Straßen weiter die Nummernschilder ab und bei dir drauf, die blöden Buletten merken das eh nicht und du hast deinen Tüv.
Wird eh Zeit dass sowas wie TÜV in Deutschland endlich verboten wird.
Darfst mich gerne mal in der Niederlassung besuchen, dann hättest nämlich mitbekommen, daß wir vor nicht mal 30min nen 40 Tonner aus dem Verkehr gezogen haben, der mehr als Verkehrsunsicher war!
Die Mägelliste war drei Seiten lang, und der bis auf die Karkasse abgefahrene Reifen am Auflieger war da noch das kleinste Übel... :eek:
Manchmal bin ich Gott froh, daß die Rennleitung etwas acht gibt, die haben uns den Müllhaufen nämlich auf den Hof dirigiert (und von da gings mit Schrittgeschwindigkeit noch genau bis zur nächsten Werkstatt 500m weiter!) :top:
Zur Sache:
Du bekommst von der DEKRA/ TÜV... nen Mängelbericht, mit dem du dich innerhalb von 4 Wochen wieder bei uns vorstellen musst. In dieser Zeit darfst du am Straßenverkehr teilnehmen ohne Folgen befürchten zu müssen.
Die Mägelkarte der Polizei geht an die Zulassungsstelle, dort musst du dich (eigentlich) mit neuem TÜV wieder melden.
Sollte das nicht gehen (weil dir DEKRA/ TÜV... die Plakette verweigern) kommt es auf die Zulassungsstelle an. In der Regel bekommst du eine zusätzlich Frist, die im Ermessen der Zulassungsstelle liegt (meinetwegen 1 Woche) um die Mägel zu beheben.
Solltest du natürlich erst am 9. tag bei denen auftauchen, und dann am besten auch noch mehrere "erhebliche Mängel" haben, dann kann es gut sein, daß die Zulassungsstelle sagt, so nicht (und den Wagen tatsächlich stilllegt)!
Noch Fragen....!? ![]()