Mit den Zinsen stimmt aber nicht.
Ich habe meine Erklärung für 2004 auch erst Anfang dieses Jahr gemacht, weil ich nicht mehr daran gedacht habe (7-Jahres-Frist galt, weil ich 2004 pflichtveranlagt war) und ich habe Zinsen bekommen, soweit ich weiß, ab dem 15. Monat nach dem betreffenden Jahr.
Bis wann muß ich eine Steuererklärung abgeben?
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ich bin seit oktober 2006 selbstständig, und habe noch kein schreiben erhalten bezüglich meiner steuererklärung...?
ist das normal oder kommt da jetzt noch was?
bzw. bis wann habe ich zeit?
mfg
afa2006 -
Ich zitiere mal aus dem kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler der Finanzbehörden der Länder:
Zitat
In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung 2008 gilt eine Frist bis zum 31. Mai 2009, die aber verlängert werden kann.
Die Verpflichtung
besteht u. a. dann, wenn• Sie oder Ihr Ehegatte noch andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte, z. B.
Zinsen aus Sparguthaben oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, bezogen haben und die positive Summe dieser Einkünfte mehr als 410 Euro beträgt; bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird – soweit nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden – ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro (Ehegatten 102 Euro) und ein Sparer-Freibetrag von 750 Euro (Ehegatten 1500 Euro) berücksichtigt; Renten sind bei der Ermittlung der Einkünfte nur mit dem steuerpflichtigen Anteil und nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 102 Euro steuerlich zu erfassen,• Sie oder Ihr Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld – einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld –, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte bezogen haben und die positive Summe mehr als 410 Euro beträgt,
• das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der
Pauschbetrag für Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in
Sonderfällen (Seite 21) eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist,• Sie oder Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben, der nach Steuerklasse VI
besteuert worden ist,• Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und der Arbeitslohn eines
Ehegatten nach der Steuerklasse V besteuert worden ist.nachzulesen hier: http://www.callnrw.de/broschue…/1853/lohnsteuer_2008.pdf
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Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Ich zitiere mal aus dem kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler der Finanzbehörden der LänderIch ergänz dein Zitat noch etwas:
ZitatRatgeber für Lohnsteuerzahler der Finanzbehörden der Länder
Vergessen Sie auch nicht, dass Sie zum Ausgleich der 2007 überzahlten Lohnsteuer bis zum 31. Dezember 2009
eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen könnenFür eine Pflichtveranlagung gilt der 31.05. des Folgejahres als Abgabetermin. :mad:
Wer eine Veranlagung (freiwillig) beantragt, der hat bis zum 31.12. des übernächsten Jahres Zeit. :top:
Es kommt auf die Pflichtveranlagung an. Ob eine Erstattung zu erwarten ist oder nicht, spielt keine Rolle. :cool:
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Habe meine Steuererklärung 2006 auch endlich mal fertiggestellt.
Obwohl ich immer recht hohe Erstattungen bekommen, schiebe ich diese Tätigkeit immer vor mir her.Habe ich irgendwelche Sanktionen zu befürchten? Meine Bruder erzählte mir, das ich angeblich von dem Erstattungsbetrag nur 90% bekäme, da 10% als "Strafe" einbehalten würden.
-Andi-
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Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
Habe meine Steuererklärung 2006 auch endlich mal fertiggestellt.Herzlichen Glückwunsch! :top:
ZitatObwohl ich immer recht hohe Erstattungen bekommen, schiebe ich diese Tätigkeit immer vor mir her.
Tja... .
Wirst du zur Steuererklärung veranlagt? Dann wird's Zeit.
Oder gibst du sie freiwillig ab? Dann hast du noch ein Jahr Zeit. :pZitatHabe ich irgendwelche Sanktionen zu befürchten?
Nach meiner Erfahrung nicht. Und wenn, dann gibt's vorher erst böse Briefe. :o
ZitatMeine Bruder erzählte mir, das ich angeblich von dem Erstattungsbetrag nur 90% bekäme, da 10% als "Strafe" einbehalten würden.
:confused:
Habe ich noch nie erlebt.
Hab' auch schon mal Zinsen vom Finanzamt bekommen. -
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