Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)

  • wo wird denn stehen bzw. wann wird das feststehen, ob ich rückwirkend die pendlerpauschle vom 1 km an bezahlt bekomme? (vom letzten jahr..)

  • Feststehen kann es erst dann wenn das BVerfG dementsprechend geurteilt hat. Allerdings muss ich meine letzte Aussage hierzu relativieren: Ein Einspruch erscheint nach Meinung einiger Experten doch unumgänglich. Denn ohne Einspruch (also nur durch den Vorläufigkeitsvermerk) ist es möglich dass trotz entsprechendem Urteils des BVerfG doch keine automatische Bescheidänderung, mithin also eine Steuererstattung, erfolgt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Denn ohne Einspruch (also nur durch den Vorläufigkeitsvermerk) ist es möglich dass trotz entsprechendem Urteils des BVerfG doch keine automatische Bescheidänderung, mithin also eine Steuererstattung, erfolgt.


    deswegen muss man aber nicht einen Einspruch einlegen. Man selbst kann dann ja ohne Probleme die Auszahlung "beantragen". Der Steuerbescheid ist dahingehend ja vorläufig und kann von beiden Seiten geändert werden wenn eine Entscheidung in diesem Punkt fällt.
    Die Vorläufigkeitserklärung reicht vollkommen aus. Auch in der Fachliteratur o.ä. wird nicht mehr darauf gedrungen einen Einspruch einzulegen.



    Grüße

  • Leider nicht ganz. Die Vorläufigkeit ist ja nur punktuell, also gem. § 165 AO und nicht allumfassend gem. § 164 AO. Also kommt es auf den genauen Wortlaut der punktuellen Vorläufigkeit im Bescheid an, denn nur genau diese genannten Punkte können nach einem Urteil geändert werden.


    Habe es vor ein paar Wochen noch irgendwo gelesen (entweder KÖSDI oder Steuer und Studium), da kommt es bei einem Urteil des BVerfG genau auf den Urteilsspruch an ob dann geändert werden kann oder nciht. Der muss nämlich genau mit der punktuellen Vorläufigkeit übereinstimmen, ansonsten keine Erstattung.


    Bei einem Einspruch wird hingegen der komplette Vorgang vollumfänglich wieder offen. Dann ist es egal, wie das BVerfG urteilt. Sobald feststeht dass die Neuregelung so nicht hätte sein dürfen gibt es Geld zurück. Und dabei ist es egal, wie dieses Urteil dann ausfallen wird.

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  • Ich hab mir schon generell die komplette Pauschale eintragen lassen, das Finanzamt hatte sogar ein Formular dafür.

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  • ja wie läuft das dann mir der "Nachzahlung" für 2007? Muss man das beantragen oder wird das einem automatisch gutgeschrieben weil der Steuerbescheid ja nur vorläuftig war?

  • Jetzt gibts ein bisschen Geld zurück :D


    halphas
    Wenn vorläufig dann wird das Geld ohne Aufforderung an dich überwiesen.

    HTC One


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