Frage zu Strafzetteln Ausland und Mietwagen?

  • Ich hätte eine Frage dazu wie generell Strafzettel bei Mietwagen im Ausland abgewickelt werden. Holt sich die Behörde das Geld von der Mietwagenfirma und die belastet die Kreditkarte des Kunden oder würde sie halt die Daten des Mieters herausgeben und ggf noch das Schreiben weiterleiten?


    Mein konkreter Fall ist: Wir haben mit einem Mietwagen (angemietet bei Alamo in Toronto/Ontario) einen Strafzettel über 30$ + 12$ Gebühren für Falschparken in Montreal/Quebec bekommen. Morgen Abend fliegen wir aber wieder zurück (und werden einige Jahre nicht mehr Urlaub in Kanada machen können.


    Die Frage ist, verläuft es im Sand oder landet das ganze Thema unerbittlich bei mir an der Heimatadresse mit saftigem Gebührenaufschlag?

  • Bei Alamo US unterschreibst Du AFAIK, dass alle Strafzettel mit einem Handling-Aufschlag von ca 25 USD direkt der Anmietungs-KK belastet werden.


    Dieses Procedere dürfte für Alamo CA ebenfalls gelten, da es sehr einfach und praktikabel ist - zumindest für Alamo... ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Falls das Vergehen auf den Halter zurückfällt, in diesem Fall die Mietwagengesellschaft, legt die die Gebühren einfach auf Dich um - zuzüglich ihrem Bearbeitungsaufwand von >50 USD.
    Dem hast Du im Mietvertrag zugestimmt (gerade bei Alamo weiß ich, dass der Passus so drin steht). Nicht zu bezahlen und damit a) mehr zu zahlen und b) sowohl Mietwagenfirma als evtl. auch den Staat gegen sich auf zu bringen ist in dem Fall echt doof, zumal es ja nicht mal um viel Geld geht.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • In Großbritannien (Easycar) steht so ein Passus auch drin. Dort ist es ohnehin günstiger, gleich zu bezahlen, da es innerhalb der ersten 14 Tage 50% "Rabatt" auf den ausgwiesenen Betrag gibt.


    In Ländern mit Halterhaftung (z.B. Österreich) werden sich die Mietwagenfirmen sicher ebenfalls absichern. Sofern ein Rechtshilfeabkommen besteht (im Fall von Östereich ist das so, bei anderen Ländern weiß ich es nicht), werden die ausländischen Strafzettel ohnehin auch von deutschen Behörden vollstreckt.

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