Hallo,
bin mit 14 auf drängen meiner Eltern in die Kirche "hineingetauft" worden und möchte mich nun von eben dieser wieder abwenden. (nicht von Gott denn den find ich -> :top: ) .
Gemäß Allgemeinen Gebührenordnung soll mich das beim Amtsgericht 25€ kosten ..."Kirchenaustrittsgebühr" schimpft sich das
Ich frage mich warum ich das zahlen soll denn wenn der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat die Kirchenaustritte zu verwalten dann soll er sich diese "Dienstleistung" doch bitte von der Kirche und nicht von mir bezahlen lassen!?! :confused: Außerdem steht die Höhe der Gebühr in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand!
Religionsfreiheit kann man das wohl nicht nennen!
Ich werde das auf keinen Fall bezahlen schließlich habe ich mir das mit der Taufe auch nicht selbst eingebrockt.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Vllt weiß jmd Rat???