Kirchenaustritt wird durch Gebühr erschwert - Sauerei!

  • Welchen Unterschied macht das? Erfüllungsgehilfe ist er so oder so, egal ob die Gebühr zu 100% an die Kirche geht (was mit Sicherheit nicht der Fall ist), nur ein Teil davon an die Kirche fließt, oder komplett vom Staat eingestrichen wird. Wäre Letzteres der Fall, dann wäre die Vermengung von Staat und Kirche nur noch übler, als sie eh ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Der Staat verlangt die Gebuehr ja fuer die Ausstellung einer Bescheinigung, die dich wiederum von der Kirchensteuer befreit.


    Die Verquickung von Kirche und Staat ist unabdingbar - welcher andere Verein bekommt seine Mitgliedsbeitraege direkt vom Staat eingezogen? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Der Staat verlangt die Gebuehr ja fuer die Ausstellung einer Bescheinigung, die dich wiederum von der Kirchensteuer befreit.


    Im Zweifel nicht für die Bescheinigung, sondern für die Änderung der Standesregister (Familienbuch insbesondere) dürften die Gebühren 'begründet' sein.
    Ich finde es nur langsam etwas abstrus, wofür Gebühren (und wofür keine) gezahlt werden sollen.
    Für die Änderung der Steuerkarte nach einem Austritt muss ja (noch) nichts bezahlt werden... ;)


    Zitat


    Die Verquickung von Kirche und Staat ist unabdingbar - welcher andere Verein bekommt seine Mitgliedsbeitraege direkt vom Staat eingezogen? ;)


    Nur sind die Kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften eben keine Vereine sondern Körperschaften öffentlichen Rechts ;)
    Wofür es -denke ich- gute Gründe gibt. Und keine Religionsgemeinschaft (und Weltanschauungsgemeinschaft) ist verpflichtet einen Körperschaftsstatus zu haben- aber alle haben im Prinzip die Möglichkeit diesen zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Im Zweifel nicht für die Bescheinigung, sondern für die Änderung der Standesregister (Familienbuch insbesondere) dürften die Gebühren 'begründet' sein.

    Ich hab damals nen Wisch bekommen, den ich bei meinem Arbeitgeber eingereicht hab.


    Zitat

    Nur sind die Kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften eben keine Vereine sondern Körperschaften öffentlichen Rechts ;)
    Wofür es -denke ich- gute Gründe gibt. Und keine Religionsgemeinschaft (und Weltanschauungsgemeinschaft) ist verpflichtet einen Körperschaftsstatus zu haben- aber alle haben im Prinzip die Möglichkeit diesen zu bekommen.

    Keine Ahnung, da koennte ich nur mit Stammtischparolen gegenhalten ;)

  • Sorry, aber wegen 25 Euro so nen Aufstand zu machen, das will echt nicht in mein Hirn. Denn wenn es danach geht, dann kannst du so ziemlich alles anzweifeln.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Ich hab damals nen Wisch bekommen, den ich bei meinem Arbeitgeber eingereicht hab.


    Und du hast nicht die Steuerkarte ändern lassen? Normalerweise ändert der Arbeitgeber doch auch nicht die Steuerklasse eigenhändig... ;)
    Die (Landes)Kirche bekommt (in 3 Bundesländern zumindest) auch eine direkte Mitteilung. Aber das entscheidende ist eben, daß die Religionszugehörigkeit im Familienbuch ( in vielen Bundesländern beim Standesamt verwahrt, in manchen anscheinend beim Amtsgericht) gelöscht/geändert wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Und du hast nicht die Steuerkarte ändern lassen? Normalerweise ändert der Arbeitgeber doch auch nicht die Steuerklasse eigenhändig... ;)

    Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, ist aber schon ne ganze Weile her. Meine Beine sind grau, meine Ohren sind leer, meine Augen sind alt und gebeugt... ;)

  • Lohnsteuerkarten kann man doch auch nur auf den Ämtern direkt ändern.

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