Sonderkündigungsrecht Aufgrund neuer Roaming Preise bei debitel?

  • Zitat

    Original geschrieben von mcradge
    Ob Preise sinken oder steigen ist unerheblich. Was zählt ist, dass sich Vertragsbedingungen geändert haben und das ohne Zustimmung.


    Und um sowas hier zu posten extra nen neuen (Zweit?)account erstellt


    :top: :top:


    Naja mein Tag heute ist gerettet :P

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von mcradge
    Ob Preise sinken oder steigen ist unerheblich. Was zählt ist, dass sich Vertragsbedingungen geändert haben und das ohne Zustimmung.


    LOOOL selten so gut gelacht...


    Ich stell mir schon das Schreiben vor:


    ...Kündige ich, weil ich jetzt statt 1,29 Euro nur noch 0,58 Euro zahlen muss. Das will ich aber nicht - egal ob die EU das verordnet hat...

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Hat überhaupt schon mal jemand von Euch auf der debitel Seite nachgeschaut? :confused:


    ich lese da: "... Es sein denn, Sie widersprechen dieser Umstellung bis zum 30.09.07".


    Da gibt's nix zu kündigen!

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  • Sorry aber das ist doch auch eine selten besch*****e Frage.


    1.) Es gibt keine SoKü (das ist nur umgangssprachlich), wenn überhaupt bei Dauerschuldverhältnissen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB


    2.) Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis, in § 314 BGB steht:
    "Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."


    3.) Wo liegt denn in einer Preissenkung nun ein Grund vor, weshalb es dem Kunden nicht mehr zugemutet werden kann an dem bestehenden Vertrag festzuhalten, wenn er ausschließlich zu seinen Gunsten verbessert wurde?


    4.) Wir fassen zusammen: Wg. einer Preissenkung eine "SoKü" haben zu wollen entspricht nicht der in D geltenden Gesetzeslage und ist daher nicht durchsetzbar.


    Wie kommst Du denn darauf, dass bereits eine einseitige Vertragsänderung immer zwangsläufig auch einen Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung ist?


    Also erstmal die eigene Position überdenken und dann andere User anpampen gell? ;)

  • Na vielleicht ist der Threadersteller ja einfach nur ein wiederauferstandener alter Bekannter, der Wind wegen nix machen will?

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • mcradge:


    Sorry, aber "blöde Frage, blöde Antwort".
    Im Ernst, wenn ich wieder einmal das Wort "Sonderkündigungsrecht" lese wird mir fast schon übel. Jeder Pup der irgendwo falsch verstanden wird, ist in vielen Augen ein SoKü-Recht.
    Mein Gott, was willst Du denn? Kündigen um einen neuen Vertrag abzuschliessen und wieder ein Gerät abzugammeln? Und wohlmöglich noch Rufnummermitnahme...
    Als Mitarbeiter eines Netzbetreibers muss ich halt über solche Fragen lachen.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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