Mahnung von ePlus aus dem Jahr 2004 heute bekommen..

  • Es handelt sich hier um "nur" 29,90 Euronen.


    Das wäre kein Thema, aber irgendwie kommt mir das
    Schreiben schon spanisch vor.


    Habe mal nach der Bankverbindung gegooglet,
    die ist auch nicht identisch mit der auf dem Schreiben angegebenen.


    Und bevor jemand anderer auf die Idee kommt:


    Ja, ich werde da am Montag anrufen.


    :)

    You can't always get what you want...

  • Verjährungsfrist


    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    3 Jahre (§ 195 BGB)


    Genauer gesagt 3 Jahre zum Jahresende (§ 199 BGB), d. h. die Forderung verjährt zum 1.1.2008. Wenn bis dahin also kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt ist, wäre die Sache erledigt. Sonstige Inkassoschreiben oder ähnliche "Drohbriefe" bewirken keinen Aufschub der Verjährung.


    Gruß,
    spockie

  • Zitat

    Original geschrieben von hsvrules999
    das gleiche haben wir hier doch grade nochmal oder? :D


    http://telefon-treff.de/showth…5&highlight=eplus+mahnung


    Upps.


    Irgendwie hat die SuFu mich nicht lieb.


    :(


    Trotz allem,
    würdet Ihr zahlen ?


    EDIT: Hab grade mal auf Datum des anderen Thread geschaut,
    also bitte mal wieder einen von mir closen.


    Man wird alt.


    :rolleyes:


    Ich gelobe Besserung, habt Nachsicht mit mir. :gpaul:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Wetterprophet
    Trotz allem,
    würdet Ihr zahlen ?


    Nein, weil wir immer etwas bestellen und dann nicht bezahlen. :mad:


    Natürlich musst Du bezahlen, wenn Du dort etwas bestellt hast, was für eine Frage :rolleyes:

    iPhone X 256GB

  • Ich formuliere es mal anders:


    Ich werde am Montag mal nachhaken,
    was das gewesen sein soll und dementsprechend reagieren.


    Ansonsten hänge ich mich nun an den bereits bestehenden Thread,
    in der Hoffnung, das der Ersteller seine Erfahrung dort postet.


    Vielen Dank für die rege Anteilnahme, bitte closen, danke.

    You can't always get what you want...

  • Tipp:


    Nicht bei denen melden!


    Wenn die nicht nachweisen können, daß Du die Mahnung erhalten hast, läuft die Frist weiter.
    Meldest Du Dich, beginnt die Frist von vorne.

  • Zitat

    Original geschrieben von delvos
    Tipp:


    Nicht bei denen melden!


    Wenn die nicht nachweisen können, daß Du die Mahnung erhalten hast, läuft die Frist weiter.
    Meldest Du Dich, beginnt die Frist von vorne.


    Super-Tip :rolleyes: hat sich aber nach dem Posten des Vorfalls hier im Forum wohl erledigt: E+ liest mit... :p

  • Zitat

    Original geschrieben von delvos
    Wenn die nicht nachweisen können, daß Du die Mahnung erhalten hast, läuft die Frist weiter.
    Meldest Du Dich, beginnt die Frist von vorne.


    Sorry delvos,
    aber das ist Quatsch. Die Frist wird im Allgemeinen nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gleich Klageeinreichung gehemmt. Da können noch so viele Inkassobriefe von wem auch immer kommen und man genauso viel widersprechen. Genaueres stand zum Beispiel vor einiger Zeit in ner c't oder sagt dir sicher jeder Rechtsanwalt.


    Gruß,
    spockie

  • Re: Rechnung von ePlus aus dem Jahr 2004 heute bekommen..


    Zitat

    Original geschrieben von Airbiker
    ...
    Habt Ihr einen Tip was ich da machen kann?
    ich denke nicht das ich meine alten Kontoauszüge aus dem jahr 2004 noch habe um das zu kontrollieren und wie gesagt, ich bin mir sicher das ich immer alle Rechnung bezahle.


    Gruß, Lars


    Wieso haben die eigentlich eine Rechnung geschickt, geht das bei dir nicht per Abbuchung?
    Was du tun kannst/ solltest: Plausibilität der Forderung prüfen:
    -Gehören die angegeben Telefonnummern und Kontodaten überhaupt e+
    -Rechnungen durchsehen um zu schauen ob der fragliche Betrag überhaupt in Rechnung gestellt wurde (Rechnungsnummer und Datum sollte ja aus der Mahnung hervorgehen).
    -Wenn ja müsstest du deine Kontoauszüge prüfen oder bei der Bank nachfragen, Banken müssen die Daten fürs Finanzamt 10 Jahre vorhalten und sollten die zumindest gegen Aufwandsentschädigung an dich herausgeben.
    Ansonsten was Verjährung und Fristen anbelangt hat spockie recht, 3 Jahre zum Jahresende muss ein Mahnbescheid vor Gericht beantragt sein, sonst ist es verjährt, deren "private" Mahnungen haben dabei keine Bedeutung

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