DVD-Box "geöffnet" wieder zum Händler zurückschicken?

  • Moin!


    Nun hab ich auch mal eine Frage, ggf. an die "Paragraphenreiter" unter euch. :D


    Ich habe mir vor drei Tagen eine DVD-Box über einen I-Net-Händler (bol.de) zuschicken lassen (Zahlung auf Rechnung). Die ist (noch) verschweißt.


    Nur mal theoretisch:


    Wenn ich die Folie entferne, mir die Filme angucke und die Box dann im "geöffneten" Zustand wieder zurücksende - geht das überhaupt? Bzw. muß ich die Ware behalten?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Nein, das geht nicht. Zitat aus den AGB-s:

  • Hmm...gelesen hatte ich das auch. Nur war mir nicht klar, das eine solche Folie (weil sie neben der Box noch etwas anderes mit "zusammenhielt" (quasi ein 2 in 1 - Pack)) auch eine Art Siegel darstellt.


    Dann überlege ich es mir nochmal ;)


    Vielen Dank für die Antwort.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Tja, wenn es die Filme in meiner Videothek geben würde... :rolleyes: die ist *räusper* eher mäßig bestückt.


    Und Amazonas ist mir zu teuer, respektive hat mir eine zu lange Bindung. Ich will ja nur diese eine Box/die Filme aus der Box.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Vielleicht eine blöde Frage Quindan: Wieso kaufst Du die Box Deines Begehrens nicht einfach???


    :rolleyes:

  • Hm, die können in ihren AGBs ja reinschreiben was sie wollen, es muss ja nicht immer rechtlich korrekt sein. Außerdem kannst du immer noch behaupten, dass die DVD nicht verschweißt war. :D

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Ich denke, die Ausgangsfrage des Threads sollte mit ein wenig Gehirnaktivität selbst zu beantworten sein.


    Zitat

    Original geschrieben von Lord EX


    Hm, die können in ihren AGBs ja reinschreiben was sie wollen, es muss ja nicht immer rechtlich korrekt sein. Außerdem kannst du immer noch behaupten, dass die DVD nicht verschweißt war. :D

    Bevor noch mehr Tipps dieser Art kommen, mache ich hier mal zu. :rolleyes:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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