Kabelfernsehen (bisher) ohne Bezahlung - Nachforderungen möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Da du ja gekündigt hast ist das nicht dein Problem, allerdings solltest du den Kabelanschluss dann auch nicht mehr nutzen, zumindest bei Digitalkabel können die das auch feststellen.


    Ach ja wie denn :confused: Also wenn Du heute zu jemanden gehst der einen Kabelanschluss hat und angenommen Du nimmst eine D-Box mit und startest einen Suchlauf dann bekommst Du ganz normal die Freien TV Sender angezeigt die Digital vorliegen ohne das es eine extra Freischaltung dafür benötigt. Da bekommt kein Netzanbieter etwas da es für solche Sender keiner extra Freischaltung bedarf. Da brauchste noch nicht mal eine Smart Card weil die nur gebraucht wird für die kostenpflichtigen Programme für die ein Freischaltesignal benötigt wird.


    Mal OT: Ich möchte nicht wissen wieviel Haushalte wissentlich das sie keine Gebühren bezahlen, Kabel TV sehen und das sogar noch Digital. Das sind sicherlich mehr als nur ein paar Hundert Haushalte :D Mittlerweile aber gehen die Kabelanbieter dagegen vor und versehen eine Verteilerbox mit einer weiteren Verteilerbox wo dann die einzelnen Haushalte angeklemmt sind und können daher gezielt sperren ohne Probleme. Was zwar nicht neu ist aber momentan verstärkt angewendet wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Wie sollte das möglich sein?
    Im Kabel-TV gibt es keinen Rückkanal.


    Klar gibt es einen Rückkanal (sofern das Netz soweit ausgebaut ist), wie sollte denn sonst Internet über das Antennenkabel gehen.

  • Wenn dir die dumm kommen, einfach sagen du nutzt DVB-T! Funktioniert aber nur, wenn es das in deiner Gegend auch gibt... Nachzahlen würde ich allerdings nicht...

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Trotzdem muss ja ein Vertrag zustande kommen. Wenn jemand Geld in deinen Briefkasten wirft ist es ja auch nicht deine Sorge woher es kommt.
    Kommt leider nur zu selten vor :D .


    Das ist wirklich wie mit der GEZ wenn die erstmal einen Neukunden haben machen die sich selten die Mühe Altlasten abzurechnen.


    Der Nachweis währe viel zu aufwendig.



    Gruß jato

  • Wie visioneer schon sagte, nutzt du selbstverständlich kein Kabelfernsehen.
    Entweder du nutzt DVB-T (sollte dein Vermieter dies spontan überprüfen wollen, müsstest du natürlich die entsprechenden Gerätschaften haben), oder hast den Fernseher nur zum Schauen von DVDs und VCs.

  • Zitat

    Original geschrieben von NadFL
    Klar gibt es einen Rückkanal (sofern das Netz soweit ausgebaut ist), wie sollte denn sonst Internet über das Antennenkabel gehen.


    Aber dafür benötigt man z.B. eine Rückkanalfähige Antennendose.
    Das davon abgesehen, dass dieser Rückkanal eben nur für Internet verwendet wird und ein DVB-C-Receiver nur Daten empfängt.


    Selbst bei Smartcards ist es doch AFAIK so, dass der Kabelnetzbetreiber nicht sehen kann, dass Karte Nr. XY gerade aktiv am Kabel hängt. Die Freischaltsignale kommen für jede Smartcard an allen Anschlüssen im Netz an.

  • Danke euch schonmal :top:


    (hätte ich auch auf den Anruf bei der Rechtsberatung der Rechtschutzversicherung verzichten können, wo gleich mal GEZ und Kabel durcheinandergewürfelt wurden...)


    Ok, ich habe in der Zwischeinzeit sogar noch eine Abrechnung der Hausverwaltung gefunden. Darauf ist tatsächlich Kabel aufgeführt, für meine Wohnung allerdings mit "0 Euro". Damit dürfte aber feststehen, dass alles über die Hausverwaltung abgerechnet wird. Den zuständigen Ansprechpartner konnte ich heute nicht erreichen...


    Des weiteren war im Jahre 2006 10 Monate eine Zwischenmieterin (als "Untermieterin" von mir) in meiner Wohnung, die von der Hausverwaltung eine extra Abrechnung bekommen hat. Denke, damit habe ich auf jeden Fall nix zu tun...


    Klar, die ganzen Ideen mit DVB-T, kein TV usw. wären möglich. Leider gibt es DVB-T hier erst ab nächstem Monat...und wie schon geschrieben, von der Verwaltung war auch schon 2 mal jemand in meiner Wohnung, wegen Ablesungen, da könnte auch der TV aufgefallen sein.


    Wie auch immer, ich hatte jetzt nach eueren Einträgen eh vor (vor allem von denen, die so eine Situation selber schon hatten), wahrheitsgemäß zu sagen, dass Kabel TV bei mir läuft, ich aber davon ausging, dass dies entweder in den Nebenkosten drinnen ist oder aber über den Vermieter abgerechnet wird, da ich es bei 15 Euro Extrakosten im Monat sonst auch nicht genommen hätte.


    Über die Nebenkostenabrechnung könnte im schlimmsten Fall ja nur noch für 2006 und 2007 die Kabelgebühr nachberechnet werden, richtig? Und für die 10 Monate Untermiete mit eigener Nebenkostenabrechnung bin ich hoffentlich nicht verantwortlich...?


    Ansonsten würde mich aber immer noch die generelle Situation interessieren: ich bekomme eine eigenltich kostenpflichtige Leistung durch Fehler von wem auch immer quasi "geschenkt", bin mir dessen nicht bewusst, nutze es aber.


    Nachforderung rechtlich überhaupt möglich?

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  • Tja das wird wohl schwierig werden. Wenn du eine Leistung wie diese in Anspruch nimmst musst du wohl zahlen (weiss ich aber nicht genau).


    Da es im allgemeinen ja bekannt ist, dass Kabelfernsehen nicht kostenfrei ist.


    Das ist sicher so wie mit der Bahn ohne Ticket fahren und nicht erwischt werden
    ist trotzdem schwarzfahren.


    Ich glaub kaum das man bei solchen Dingen von Unwissenheit reden kann.


    Und selbst wenn wird es sicher schwer wenn es hart auf hart kommt.



    Gruß jato

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Aber dafür benötigt man z.B. eine Rückkanalfähige Antennendose.
    Das davon abgesehen, dass dieser Rückkanal eben nur für Internet verwendet wird und ein DVB-C-Receiver nur Daten empfängt...


    Stimmt hab ich durcheinandergebracht, korrigiere also meine Aussage das die Kabelgesellschaft bei Digitalkabel feststellen kann ob der Anschluss genutzt wird.


    Crossbuster: Wenn du Kabel nicht (weiter) nutzen willst wirds natürlich nicht so einfach über die Nachzahlung zu verhandeln, ein Kunde in der Kartei ist denen normal wesentlich lieber als eine Einmalzahlung. Sie werden evtl. erstmal versuchen beides zu bekommen, aber dann kannst du sie vor die Wahl stellen Kunde oder Nachzahlung (bzw. kein Kunde und keine Nachzahlung, wie sie denn drauf kämen dass du den Kabelanschluss nutzt).
    Du musst ja nicht gleich lügen, aber vermeide voerst jedenfalls Aussagen gegenüber der Kabelgesellschaft darüber dass du den Kabelanschluss nutzt/genutzt hast, dir zu beweisen dass du ihn nutzt/ genutzt hast wird für die Kabelgesellschaft schwierig sein, selbst wenn die den Hausverwalter als Zeugen heranziehen sollten, der wird sich kaum die Verkabelung deines Fernsehers angeschaut haben.

  • NoIdea: ich kann mit dem Kabelbetreiber gar nicht reden, geht ja über die Hausverwaltung.


    Meine Vermutung ist ja (da laut einer leider nicht für mich zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung meine Wohnung noch als Geschäftsraum bei ihnen eingetragen ist und sie das erst jetzt gemerkt haben), dass deswegen der Kabelanschluss zugänglich/geschaltet ist, aber nicht abgerechnet wird. Daher hoffe ich, dass es der Hausverwaltung völlig egal ist, was ich sage. Die führen das ab jetzt als Wohnung und damit zahle ich ab jetzt Kabel oder eben nicht. Wenn ich das richtig ergooglet habe, kann es ja sogar sein, dass man als Mieter zwangsläufig zahlen muss.


    Blöde wäre natürlich, wenn die die Räume rückwirkend als Wohnung eintragen wollen, aber davon hätten sie ja eigentlich nix...

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