ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Mir leuchtet nur nicht ein, warum ein Eigentumsdelikt eher vorsätzlich geschehen soll als eine Körperverletzung.
Ein Einbruch oder Betrug ist ja wohl in jedem Fall geplant und damit in jedem Fall vorsätzlich.
Eine Körperverletzung z.B. resultiert in den meisten Fällen aus der Situation heraus und ist nicht von vorneherein geplant. Falls doch, ist das Strafmass ja auch durch §225 StGB deutlich verschärft (Beabsichtigte Körperverletzung).