Widerrufsrecht bei Abo?

  • Habe eine Sonntagszeitung abonniert, die ab nächstem Sonntag geliefert werden soll, die mich aber dank neuem ABO der FAZ am Sonntag nicht mehr interessiert.


    Greift da noch das Widerrufsrecht?


    Oder gilt das Widerrufsrecht ab Bestelldatum? Das wäre schon über 2 Wochen her !?


    Danke für Eure Antworten,


    Gruss


    NF

  • Also auf der HP steht (ist von Hobby + Freizeit)


    Zitat

    Kein Risiko, keine Verpflichtung
    Gefällt Ihnen Ihre gewünschte Zeitschrift nicht, senden Sie sie einfach innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (rechtzeitiges Absenden genügt) an uns zurück.


    Und ein Anruf bei der Firma hat ergeben, dass ein Storno nach Empfang des ersten Heftes möglich ist, wenn ich es zurück schicken würde.


    Bin aber heute ein wenig verpeilt, wer hat nun Recht??


    Gibts da evtl was spezielles bei Hobby und Freizeit?


    :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiafreak
    Bin aber heute ein wenig verpeilt, wer hat nun Recht??


    Schaust Du auch bei den MediaMarkt Vertragsbedingungen nach, wenn Dir der Fernseher von Promarkt doch nicht gefällt?


    Wenn das irgendein Verlag so handhabt ist das ja nett. Interessant ist aber, was der Verlag Deiner Sonntagszeitung so sagt.

  • Diese Information hätte in das erste Posting gehört. Ich kann dir nur sagen, wie das Gesetz das sieht. Deinen Vertrag kenne ich nicht :rolleyes:


    Und das Gesetz kennt für deinen Fall kein WRR, Ausnahme siehe oben.


    Wenn dir da ein (freiwilliges) vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt worden ist, ist das schön. Was es im Endeffekt wert ist wird sich zeigen. Freundlich sein musst du aber so oder so...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hey,


    Hobby und Freizeit ist dafür zuständig, dort habe ich bestellt, sonst hätte ich da auch nicht nachgeschaut ! ;)


    Oder was dachtest Du?



    @ Booner: Sorry, habe nicht gewusst dass diese Info relevant ist.

  • H & F vermittelt nur den Vertrag.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ja, aber was bedeutet dann auf der HP



    "Ihre Hobby + Freizeit Vorteilsgarantie:


    Kein Risiko, keine Verpflichtung
    Gefällt Ihnen Ihre gewünschte Zeitschrift nicht, senden Sie sie einfach innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (rechtzeitiges Absenden genügt) an uns zurück. "



    Kann man das nicht auf mein Abo projezieren?

  • Solche Vereinbarung wirken grds. nur zwischen den vertraglich gebundenen Parteien, also zwischen H+F und dir. Wie die genaue Gestaltung ist weiß ich nicht, evtl. schlägt das Rücktrittsrecht auch auf den Dauerbelieferungsvertrag mit dem Verlag durch.


    Auch wenn nicht hat dich H + F dann von den Verpflichtungen ggü. dem Verlag freizustellen, wenn sie soetwas zusichern.


    Ich denke es wird klappen. Wie gesagt, freundlich sein ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiafreak
    Ja, aber was bedeutet dann auf der HP


    Ja nu. Ich hab es nun auch ein paar mal gelesen. Eigentlich steht da nur, daß Du die Zeitschrift zurück senden kannst. Sonst steht da nichts.



    Und weiter unten steht: "Es gilt die im jeweiligen Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit ist nicht möglich. "


    Das ist was, das verstehe ich! :rolleyes:

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