Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Danke.


    NL hat eine hohe Nachschusspflichterklärung in den Sicherungsverträgen und eine Reihe einheimischer Grossbanken mit akzeptablen Ratings. Deren Sitz verlegt man bei Wackeltendenzen nicht mal so schnell ins Ausland.


    LUX hat natürlich eine ebensolche Erklärung, der grosse Unterschied zu NL ist der, dass die Mitglieder des Fonds mit der grössten Bonität bessere Briefkästen ausländischer Grossbanken sind. Die sind schnell dichtgemacht und dann hängt es von deren gesellschaftrechtlichen Konstrukten ab inwieweit man die jeweiligen Mütter in die Haftung nehmen kann. Gut, eine adv würden die vermutlich mit Teilen ihrer Portokassen schultern, wenn sie es denn wollen.


    Ich bin selbst seit Mitte Juli mit nicht unerheblichen Mitteln bei adv investiert, bei dem gestrigen Schockangebot, das nun einsam an der Spitze der in D verfügbaren T'geldangebote liegt, kriege ich ein ungutes Gefühl. Im ersten Anschein sah das wie Geldnot aus.


    NL hat eine relativ vertrauenswürdige Bankenaufsicht, so wird gezwischert. Die von LUX kenne ich nicht, aber grade weil die dort die Banken fürs nackte Überleben brauchen wird vielleicht nicht so genau hingeschaut.


    Soweit meine Erklärungsversuche, verunsichern möchte ich niemanden, genau hinschauen sollten wir aber schon. Von Hrn Erlichs Kommentaren halte ich übrigens auch vergleichsweise viel. Der Mann macht einen sehr seriösen und ehrlichen Eindruck.

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    das Thema Steuererklärung und damit verbunden Steuerbescheinigung taucht eigentlich jedes Frühjahr im Feb/März hier im Forum auf. Ich habe den Eindruck gewonnen dass viele hier ohnehin sämtliche Kapitaleinkünfte angeben, auch wenn im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits alles bezahlt wurde (mich wundert das immer, bekommt ihr da wirklich alle immer etwas wieder zurück?)


    Das braucht ja nicht der Fall zu sein - auch wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, aber andererseits Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte man sich die Differenz erstatten lassen - und das geht nur, indem man alles angibt. Und zumindest mir wäre es zu lästig, jedes Jahr Freistellungsaufträge aufzugeben, zu ändern, zu löschen, darüber Buch zu führen, dass man den Freibetrag nicht überschreitet, usw. Ich mache das komplett im Folgejahr über die Steuererklärung.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Warum sollten dann Zinseinkünfte aus dem Ausland ein Problem sein? Bescheinigungen für erhaltene Zinsen u Steuern hat man genauso fast immer. Man muss diese nur auf einem anderen Blatt der Erklärung angeben.


    Auf einem anderen Blatt? Ich meine, ausländische Einkünfte werden mittlerweile ebenfalls in der Anlage KAP angegeben, oder liege ich da falsch?


    Der Unterschied ist der, dass bei den Steuerbescheinigungen jeweils die Zeile angegeben ist, in der etwas einzutragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, wovon ich beim Advanzia-Konto ausgehe (die werden sicherlich nur den Zinsbetrag nennen, der angefallen ist, oder man muss ihn sogar selbst ausrechnen), muss man sich selbst schlau machen - und Zeit ist Geld. :)


    Meiner Meinung nach ist eine europäische "Harmonisierung" der Zinsbescheinigungen dringend überfällig - optimal fände ich es, wenn alle Länder Steuerbescheinigungen nach deutschem Vorbild einführen würden und auch nicht mehr zwischen deutschen und ausländischen Erträgen unterschieden werden müsste. Auch das Quellensteuerproblem - dass man sich mit einer vom Finanzamt unterschriebenen Bescheinigung ggf. sogar ans Ausland wenden muss, um diese (zumindest teilweise) zurückzuerhalten - finde ich absolut nicht mehr zeitgemäß. Man kann heute problemlos Waren in allen EU-Ländern bestellen, ohne dass man einen Mehraufwand hat - aber bei Kapitalanlagen ist der Mehraufwand zumindest größer, teilweise sogar beträchtlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das braucht ja nicht der Fall zu sein - auch wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, aber andererseits Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte man sich die Differenz erstatten lassen - und das geht nur, indem man alles angibt. Und zumindest mir wäre es zu lästig, jedes Jahr Freistellungsaufträge aufzugeben, zu ändern, zu löschen, darüber Buch zu führen, dass man den Freibetrag nicht überschreitet, usw. Ich mache das komplett im Folgejahr über die Steuererklärung.


    Du musst nur alles angeben, wenn du eine Günstigerprüfung beantragst. Ansonsten kann man in der Steuererklärung angeben, wieviel des genutzten Freistellungsauftrages auf nicht erklärte Erträge entfällt. Hat man nirgends einen Freistellungsauftrag gestellt, genügt es nur Zinseinkünfte bis 801 Euro zu erklären um die Steuer zurück zu erhalten (Annahme: von allen nicht erklärten inländischen Erträgen wurde bereits ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen & es gab keine ausländischen Erträge (diese muss man in jedem Fall erklären)).

  • Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Du musst nur alles angeben, wenn du eine Günstigerprüfung beantragst. Ansonsten kann man in der Steuererklärung angeben, wieviel des genutzten Freistellungsauftrages auf nicht erklärte Erträge entfällt. Hat man nirgends einen Freistellungsauftrag gestellt, genügt es nur Zinseinkünfte bis 801 Euro zu erklären um die Steuer zurück zu erhalten (Annahme: von allen nicht erklärten inländischen Erträgen wurde bereits ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen & es gab keine ausländischen Erträge (diese muss man in jedem Fall erklären)).


    Einen Freistellungauftrag (bei der Consorsbank) habe ich - beim aktuellen Zinssatz sind das Einnahmen von 600 Euro im Jahr. Aber wer weiß, ob auch noch kommendes Jahr eine Zinsaktion angeboten wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das braucht ja nicht der Fall zu sein - auch wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, aber andererseits Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte man sich die Differenz erstatten lassen - und das geht nur, indem man alles angibt. Und zumindest mir wäre es zu lästig, jedes Jahr Freistellungsaufträge aufzugeben, zu ändern, zu löschen, darüber Buch zu führen, dass man den Freibetrag nicht überschreitet, usw. Ich mache das komplett im Folgejahr über die Steuererklärung.


    das ist ein Grund. Wenn man viele Banken nutzt, ist es schwierig, punktgenau zu landen. Meist ist man über oder unter dem maximal zulässigen Freistellungsauftrag.


    Dazu kommt: liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Kapitalertragssteuer, gibts auch Geld zurück.



    Zur Advanzia: als ich das TG das letzte mal nutzte (2014), gab es eine Steuerbescheinigung mit Angaben für Zeile 7 und 50.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobor
    Zur Advanzia: als ich das TG das letzte mal nutzte (2014), gab es eine Steuerbescheinigung mit Angaben für Zeile 7 und 50.


    Interessant, wurde die zwischenzeitlich abgeschafft?

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Einen Freistellungauftrag (bei der Consorsbank) habe ich - beim aktuellen Zinssatz sind das Einnahmen von 600 Euro im Jahr. Aber wer weiß, ob auch noch kommendes Jahr eine Zinsaktion angeboten wird...


    genau das meine ich. Die meisten TT-Nutzer hier nutzen doch die ganzen Aktionsangebote, haben auch "echte" Anlagen in Wertpapieren und kommen so auch weiterhin problemlos über die 801 Euro Kapitaleinkünfte würde ich jetzt einfach mal sagen. Ich würde auch sagen dass man als Arbeiter/Angestellter/Selbstständiger ruckzug mit seinem persönlichen Steuersatz über der Abgeltungssteuer für die Günstigerprüfung ist.
    Ohne jetzt überheblich klingen zu wollen, aber wenn jemand eines der beiden Kriterien nicht erreicht, dann machen meiner Meinung nach Anlagen im Ausland keinen Sinn. Ich denke man hat dann andere Dinge mit denen man mehr kämpfen muss.


    Was den angesprochenen Aufwand der Freistellungsaufträge angeht, das soll wirklich einfacher sein keine Freistellungsaufträge zu nutzen, sondern stattdessen 20 Steuerbescheinigungen (auch von irgendwelchen Konten, die man noch hat weil man meint dass man sie noch einmal verwenden könnte und wo man dann 2cent Zinsen im Jahr hat) stattdessen in der Steuererklärung "abzurechen"?


    danchel
    also soweit ich weiß muss man formell seine Kapitaleinkünfte *immer* vollständig in der Erklärung angeben, auch wenn es sinnlos ist. die anderen Spielarten (nichts angeben, oder das von Dir beschriebene) ist denke ich lediglich in der Praxis geduldet.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    genau das meine ich. Die meisten TT-Nutzer hier nutzen doch die ganzen Aktionsangebote, haben auch "echte" Anlagen in Wertpapieren und kommen so auch weiterhin problemlos über die 801 Euro Kapitaleinkünfte würde ich jetzt einfach mal sagen.


    Sehe ich auch so - aber doch wohl nicht bei nur einer Bank. Wie gesagt, bei der Consorsbank sind es bei der 2016er-Tagesgeldaktion 600 Euro, d.h. wenn man dort sonst keine Anlagen hat (die Consorsbank ist mir deutlich zu teuer für meine Bonuszertifikate), bleibt man unter dem Freibetrag. Und ich kenne keine Bank, bei der "Otto Normal" im derzeiten Marktumfeld nicht darunter bleibt.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Was den angesprochenen Aufwand der Freistellungsaufträge angeht, das soll wirklich einfacher sein keine Freistellungsaufträge zu nutzen, sondern stattdessen 20 Steuerbescheinigungen (auch von irgendwelchen Konten, die man noch hat weil man meint dass man sie noch einmal verwenden könnte und wo man dann 2cent Zinsen im Jahr hat) stattdessen in der Steuererklärung "abzurechen"?


    Ich finde schon. Steuerbescheinigungen kommen automatisch, während man Freistellungsaufträge manuell erstellen, ändern, löschen und über das ganze Buch führen muss, damit man nicht mehr als 801 bzw. 1602 Euro deklariert. Heute ist es nicht mehr ganz so schlimm, weiil mittlerweile relativ viele Banken den Freistellungsauftrag online akzeptieren, aber dennoch finde ich es angehmer, einmal im Jahr eine Stunde zu investieren, um die Eintragungen in den Steuerbescheinigungen in einer Open-Office-Tabelle zu erfassen und die Beträge dann in ELSTER eiinzutragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    ...aber doch wohl nicht bei nur einer Bank...
    ..."Otto Normal" im derzeiten Marktumfeld nicht darunter bleibt.


    wie gesagt, die TT-ler sind nicht Otto-Normal.
    Bei einer Bank wird schwierig, aber mehr wie 3 Aufträge benötigst Du doch auch heute nicht.


    Aber auch Otto-Normal hat kein Problem. Otto-normal hat vermutlich ca. 2 Banken mit Einkünften, sagen wir mit 500 Euro Einkünften. Da er sonst nichts braucht an Freistellung kann er die Freistellungsaufträge auch großzügig passend auf die beiden Institute verteilen. Er verschenkt in dem Fall ja nichts.


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich finde schon. Steuerbescheinigungen kommen automatisch


    Genau letzteres stimmt nicht. Für 2015 bin ich nun erstmals in der Verlegenheit das alles-angeben-Prinzip anwenden zu müssen. Ich habe festgestellt dass eben nicht alle Banken automatisch eine verschicken. Die Consorsbank ist ein gutes Beispiel dafür. Hier muss man Online eine beantragen.
    Die Norisbank hat es nicht für nötig erachtet wegen meinen 5cent Zinseinkünften mir für 2015 eine Bescheinigung zu schicken.
    Auch gekündige Bankverbindungen haben gerne die Eigenschaft dass nicht mehr automatisch eine verschickt wird.


    Ich halte das Hinterhergerenne für die Bescheinigung wesentlich aufwendiger als Freistellungsaufträge. Ich habe festgestellt dass Banken wesentlich zuverlässiger einen Freistellungsauftrag einpflegen als eine Steuerbescheinigung verschicken.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Genau letzteres stimmt nicht. Für 2015 bin ich nun erstmals in der Verlegenheit das alles-angeben-Prinzip anwenden zu müssen. Ich habe festgestellt dass eben nicht alle Banken automatisch eine verschicken.


    Das ist richtig, einige Ausnahmen gibt es, die muss man manuell anfordern. Sprich, rechne vielleicht noch 15 oder 30 Minuten hinzu. Ich bezweifle SEHR, dass ich mit mehr als 1 Freistellungsauftrag weniger Zeit verschwenden würde.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Also ich das Hinterhergerenne für die Bescheinigung wesentlich aufwendiger als Freistellungsaufträge. Ich habe festgestellt dass Banken wesentlich zuverlässiger einen Freistellungsauftrag einpflegen als eine Steuerbescheinigung verschicken.


    Gut, ich schätze, da werden wir nicht auf einen Nenner kommen. :) Jeder soll es einfach so machen wie er es für sinnvoll hält.

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