Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Consors 12+1


    Dieses Mal kam die Prämie, nachdem am 15.12. die 12 mal voll waren (und ich den Sparplan direkt pausiert habe), ohne weitere Benachrichtigung am 18.01.

  • Re: Consors 12+1


    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Dieses Mal kam die Prämie, nachdem am 15.12. die 12 mal voll waren (und ich den Sparplan direkt pausiert habe), ohne weitere Benachrichtigung am 18.01.


    dito, allerdings wurde der Sparplan nach der 12. Ausführung automatisch durch Consors beendet, völlig ohne eigenes Zutun.

  • Re: Consors 12+1


    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Dieses Mal kam die Prämie, nachdem am 15.12. die 12 mal voll waren (und ich den Sparplan direkt pausiert habe), ohne weitere Benachrichtigung am 18.01.


    Ich habe die Benachrichtigung wieder postalisch erhalten, allerdings einige Tage später.

  • Depotübertragungsaktion der Consorsbank


    Kann jemand schon sagen, ob bei der aktuellen Depotübertragungsaktion der CONSORSBANK (5000 Euro Prämie maximal) bei Zahlung der Prämie die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag sofort abgezogen werden. Oder wird Prämie ohne Abzug gezahlt (auch wenn kein Freistellungsauftrag besteht) ?

  • Re: Re: Degiro


    Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Hauptproblem ist, dass dies eine niederländische Firma ist und keine Abgeltungssteuer abführt. Man muss damit seine Gewinne (soweit welche da sind) beim Finanzamt über die Einkommenssteuererklärung ordentlich angeben ... :flop:
    Wer das sowieso jedes Jahr macht, ist es OK. Sonst ist das mühsam ...


    Mal ganz ehrlich:
    Es sind 3 Zahlen in die KAP zu füllen. 3 Zahlen... Dazu braucht es kein Betreuer.
    Diese 3 Zahlen kriegt man sogar zum Jahresende in der Jahressteuerübersicht frei Haus geliefert mittlerweile. Selbst was ausrechnen braucht man nicht mehr. Dauert keine Minute!


    Weiterer Vorteil: Liquidität.


    Da die Abgeltungssteuer nicht sofort anfällt bei Gewinnrealisierung sondern erst zum Jahresende, kann man mit dem Geld noch weiter arbeiten.


    Zitat

    Merkwürdig finde ich, dass es keine Abrechnungen für die Trades gibt, so dass man sich alles aus den Kontobuchungen zusammenreimen muss. Da ein einzelner Trade jedoch immer in mehrere Buchungen auf dem Konto zerlegt wird, ist das richtige Puzzlearbeit, wenn man an einem Tag mehrere Trades macht.


    Nein, mittlerweile bekommst du über ein Jahresbericht einmal im Jahr eine Aufstellung, wo alles drin ist :top: Kommt immer so im Februar für das abgelaufene Jahr.


    Zitat

    Man zahlt eine jährliche Gebühr wenn man Positionen an seiner nicht Heimatbörse offen hat („Einrichtung von Handelsmodalitäten“):


    "Die Gebühr ist 0,25% des totalen Portfoliowertes (der höchste Wert des Kalenderjahres) bzw. maximal 2,50€ pro Jahr und pro Börse (mit Ausnahme von XETRA, Frankfurt und EUREX). Die Kosten werden berechnet, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres mindestens eine Transaktion durchführen oder die Position an einer Fremdbörse halten."


    Richtig, wobei ganz ehrlich, diese 2,50 sind vernachlässigbar bei den sonstigen günstigen Gebühren. Die Gebühren fallen aber nur bei Dow, NYSE usw an und nur einmal im Jahr pro Börse... egal wieviel man da tradet. XETRA ist immer frei von den 2,50 EUR.


    Ich habe mehrere hundert Euro gespart und kann DeGiro nur empfehlen. Wie gesagt, die KAP sind sind 1 Minute arbeit. Das ist mir die Ersparnis aufjedenfall Wert.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Re: Re: Re: Degiro


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nein, mittlerweile bekommst du über ein Jahresbericht einmal im Jahr eine Aufstellung, wo alles drin ist :top: Kommt immer so im Februar für das abgelaufene Jahr.


    Dieser Jahresbericht ist leider nicht nach deutschem Steuerrecht erstellt und sehr oft falsch. So war es auch bei mir die letzten beiden Jahre. Der Support von DeGiro meinte dazu nur, dass dieser Bericht nicht den Anspruch hat dem deutschen Steuerrecht gerecht zu werden. Ich hatte beim FA den Jahresbericht und einen kompletten Ausdruck der Depotbewegungen eingereicht. Ergebnis: Auch das FA hat gemerkt, dass der Jahresbericht und die selbst ermittelten Werte aus den Depotbewegungen nicht passen und hat daher alles mit Einstandwert 0 versteuert - auch Quellensteuern wurde nicht angerechnet. Ich sollte eine Quellensteuerbescheinigung und die Bescheinigung der Einstandswerte beibringen. DeGiro war es leider nicht möglich das zu liefern. Einfach nur 3 Zahlen eintragen ist also leider nicht...

  • Ich frage mich schon seit längerem, warum Degiro nicht einfach eine deutsche Filiale o.Ä. gründet. Wenn die eine Steuerbescheinigung verschicken würden, würde ich dort sofort ein Depot eröffnen. Und wenn die dann noch einen Emittentenhandel anbieten würden, würde ich dieses Depot sogar nutzen. ;) Dafür dürften sie die Handelsgebühren auch auf z.B. 4 Euro erhöhen, damit hätte ich kein Problem.

  • Re: Re: Re: Re: Degiro


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Dieser Jahresbericht ist leider nicht nach deutschem Steuerrecht erstellt und sehr oft falsch. So war es auch bei mir die letzten beiden Jahre. Der Support von DeGiro meinte dazu nur, dass dieser Bericht nicht den Anspruch hat dem deutschen Steuerrecht gerecht zu werden. Ich hatte beim FA den Jahresbericht und einen kompletten Ausdruck der Depotbewegungen eingereicht. Ergebnis: Auch das FA hat gemerkt, dass der Jahresbericht und die selbst ermittelten Werte aus den Depotbewegungen nicht passen und hat daher alles mit Einstandwert 0 versteuert - auch Quellensteuern wurde nicht angerechnet. Ich sollte eine Quellensteuerbescheinigung und die Bescheinigung der Einstandswerte beibringen. DeGiro war es leider nicht möglich das zu liefern. Einfach nur 3 Zahlen eintragen ist also leider nicht...


    Sollte das FA deine eingereichten Unterlagen nicht akzeptieren hilft der Einspruch.
    Da du schreibst, dass du sogar eigene Unterlagen mit eingereicht hast (Auflistung aus dem Handelskonto), ist dein Nachweis erbracht. Das FA muss das ganze akzeptieren. Das FA kann vieles verlangen, auch mehr als nötig. Die Steuerbescheinigung (was das Finanzamt darunter versteht, nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) werden die ausländische Broker nicht beibringen können, das Finanzamt hat allerdings auch keinen Anspruch darauf wenn sich das Institut im Ausland befindet. Letzteres ist der Satz, der im Falle des Einspruchs hilft.


    Die DE Finanzämter handeln das leider noch sehr unterschiedlich. Einige Finanzämter machen überhaupt keine Probleme und akzeptieren den Jahresbericht sofort, andere fordern nochmal eine eigene Aufstellung (mit Excel gut machbar) und wieder andere fordern weitere Dinge, die einem kein ausländischer Broker bietet. Hier hilft eigtl. immer der Einspruch, richtige KAP Ausfüllung und eine klar verstehende Erträgnisaufstellung. Es gibt leider viele FA Sachbearbeiter, die sich nicht mit ausländischen Brokern auskennen und daher so verfahren wollen, als wäre es ein deutscher Broker (so wie sie es kennen). Die Mitarbeiter sind leider oft überfordert mit dem ganzen.


    Immer dran denken, es gilt Nachweispflicht. Ist diese erbracht, muss das FA dieses anerkennen. Da gibt es kein "Aber..., oder..., mal gucken...".

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

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