Congstar Prepaid Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Startguthaben ist immer nur aufbrauchbar, nie auszahlbar. Bei fast jedem Anbieter...


    Was steht denn dazu in den von Dir akzeptierten AGBs?


    Naja, vor einem halben Jahr wurde mir das Startguthaben von congstar zusammen mit dem aufgeladenem Guthaben ausgezahlt. Auch Telekom und vodafone zahlen Startguthaben mit aus.
    In den AGB steht zu diesem Thema auch dieser Quatsch / Vera.... ung mit dem "geschenktem Guthaben" Das gibt es anscheinend nur bei congstar. :flop:
    Dennoch meine ich, das rechtskräftige Urteile und Gesetze über den AGB's stehen. :rolleyes:

    Herbert

  • Besser als bei Lycamobile, die gar nichts auszahlen :flop:


    Aber naja, geschenkt ist das Startguthaben ja eigentlich nicht.


    zu congstar:
    Habe denen zwei RTLmobil SIM-Karten geschickt und sie gebeten, mir eine neue congstar dafür zu schicken, weil ich die RTLmobil nicht mehr aktivieren kann. Bisher habe ich weder eine Antwort noch eine Ersatzkarte. :flop:

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Moto g55 | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: LIDL Connect unlimited on demand S(25_GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 9,99_€/28 Tage)

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Dennoch meine ich, das rechtskräftige Urteile und Gesetze über den AGB's stehen. :rolleyes:

    Und welche rechtskräftigen Urteile und Gesetze besagen, dass Klauseln unwirksam sind, nach denen Startguthaben nicht ausgezahlt wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und welche rechtskräftigen Urteile und Gesetze besagen, dass Klauseln unwirksam sind, nach denen Startguthaben nicht ausgezahlt wird?


    Nun, es gibt mehrere rechtskräftige Urteile gegen Mobilfunkbetreiber, nach denen Prepaidguthaben nicht verfallen / einbehalten werden darf. Sicherlich gelten diese zunächst nur für den verurteilten Mobilfunkbetreiber, aber die meisten Anderen haben sich bisher daran gehalten.
    Man könnte das Einbehalten auch als überraschende Klausel oder Unterschlagung auslegen. Zumindest dürfte die Rechtsauffassung von congstar nicht so eindeutig sein, denn die haben mir mit Deaktivierung gedrohnt und zum Aufladen genötigt. Ich werde keinen Rechtsstreit deswegen führen, denn das ist mir zu aufwändig und wäre eher für Verbraucherschützer interessant. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Nun, es gibt mehrere rechtskräftige Urteile gegen Mobilfunkbetreiber, nach denen Prepaidguthaben nicht verfallen / einbehalten werden darf.

    Das stimmt. Hier geht es aber nicht allgemein um Guthaben, sondern explizit um den Verfall ausschließlich von Startguthaben. Dazu ist mir kein Urteil bekannt. Ich wüsste auch nicht, warum eine solche Klausel unwirksam sein sollte. Auch die Verbraucherschützer sind bislang offenbar nicht dagegen vorgegangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    zu congstar:
    Habe denen zwei RTLmobil SIM-Karten geschickt und sie gebeten, mir eine neue congstar dafür zu schicken, weil ich die RTLmobil nicht mehr aktivieren kann. Bisher habe ich weder eine Antwort noch eine Ersatzkarte. :flop:


    Warum gehst Du nicht in den Laden und kaufst Dir eine Karte, anstatt Deinen Müll an Congstar zu senden?

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Man könnte das Einbehalten auch als überraschende Klausel oder Unterschlagung auslegen. Zumindest dürfte die Rechtsauffassung von congstar nicht so eindeutig sein, denn die haben mir mit Deaktivierung gedrohnt und zum Aufladen genötigt. Ich werde keinen Rechtsstreit deswegen führen, denn das ist mir zu aufwändig und wäre eher für Verbraucherschützer interessant. :rolleyes:


    Die haben Dir echt damit gedroht, Deine bestimmt über 6 Karten auch irgendwie zu nutzen, und umsatzlose Nummern zu deaktivieren?
    Das ist eigentlich ein Fall für den EUGH.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Die haben Dir echt damit gedroht, Deine bestimmt über 6 Karten auch irgendwie zu nutzen, und umsatzlose Nummern zu deaktivieren?
    Das ist eigentlich ein Fall für den EUGH.


    Da fehlt der Smiley. ;)
    Nun, die beiden gekündigten Karten wurden schon genutzt, wenn auch nur wenig. Wenn mir die Karten schon abgeschaltet werden, sollte wenigstens das bezahlte Guthaben ausgezahlt werden.
    Die anderen beiden Karten hatte ich zum Bezahlen der Online-Ausgabe der örtlichen Tageszeitung und Parkgebühren genutzt und es waren nur noch ein paar Cent drauf. Deshalb hatte ich diese nicht gekündigt. Mittlerweile sind diese abgeschaltet.
    Den Schwachsinn mit den angeblich "geschenktem Guthaben" sollte congstar unterlassen, denn damit vera..... man nur die Kunden. :mad:

    Herbert

  • "Kundenservice" bei congstar


    Nachdem ich mehrere Mails mit den Praktikanten der congstar Kundenbetreuung ausgetauscht hatte, wurde mir heute diese Mail geschickt:


    wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen gekaufte Guthaben auch komplett erstattet werden würde. Das Startguthaben ist aber von uns geschenktes Guthaben, welches nicht ausgezahlt wird. Eine Reaktivierung der Rufnummern ist nicht mehr möglich.
    Wir können Ihnen gerne neue SIM-Karten zukommen lassen. Diese werden aber wieder mit dem Bereitstellungspreis von 9,99 € berechnet und das Startguthaben der anderen Verträge würde nicht übertragen werden.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Ist das wirklich ernst gemeint? Das unterschlagene Guthaben wird einbehalten und ich soll erneut SIM-Karten kaufen und bezahlen? :flop:
    Das werde ich mit Sicherheit nicht tun, denn ich lasse mich von denen nicht weiter vera..... :mad:
    Die sind nicht mal bereit, irgend eine Kulanzlösung zu finden. Guter Service geht anders. :rolleyes:

    Herbert

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