1&1 24M-Vertrag!Nach 12M Wohnungskündigung!Kann Vertrag gekündigt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Schwachsinn! Dieses dämliche Wort gibt es nur im Mietrecht und damit hat 1&1 noch nichts zu tun. Ansonsten s.o.


    Tja, irgendwie muss 1&1 ja auch Geld verdienen. Kein Wunder, dass die das Wort SoKü nicht kennen.
    Ist wie mit den alten T-Online Tarifen: Wenn CallPlus weg, auch T-Online kündbar, trotz Laufzeit.

  • wie kommt ihr alle darauf, daß man ein jahr lang weiterzahlen müßte ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
    "Pacta sunt servanda" ist Stammtischniveau, mehr nicht.


    @ frankg: Tu Dir den Gefallen und frag einfach jemanden der sich auskennt und nicht einen Haufen "Rechts-Spezialisten" in einem TelefonForum.

    Für Zeitschriften-Abos: http://www.Abo-Frosch.de der Abo Prämien-Vergleich mit über 5.000 Abo-Angeboten im Preisvergleich

  • re


    im onlinekosten.de forum gibts nen ellenlangen thread zum thema kündigung bei 1und1..


    http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=89549


    das ganze klappt jedoch nur, wenn du einen 3dsl vertrag aus dem jahre 2006 hast,, dir 1und1 nicht mitgeteilt hat, das sie die preise verändert haben..
    dann kannste über diese hintertür raus.. ansonsten,, muss ich mich meinen vorredner anschließen..


    bei 1und1 kann man zwar umziehen, zahlt jedoch 50€ umzugsgebühr,
    andernfalls.. auf kulanzlösung bestehen, in dem man sagt, man zahlt die restliche grundgebühr in einem wisch ab und fertig..


    1und1 ist für mich gestorben, selten so nen bescheuerten anbieter gesehen, der seine kunde so übers ohr haut..das ist meine persönliche meinung... jedem der mit 1und1 zufrieden ist dem wünsch ichs ; ).. solange wie die leitung funktioniert..

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Ich versteh das Problem irgendwie nicht. Wenn man umzieht, nimmt man den DSL-Anschluß mit und für die Neueinrichtung am neuen Wohnort zahlt man dann eine Einrichtungsgebühr.
    Wenn kein DSL verfügbar, zahlt man selbstverständlich nicht weiter. Wie 1und1 das findet ist dabei doch erstmal vollkommen egal.

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  • Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    wie kommt ihr alle darauf, daß man ein jahr lang weiterzahlen müßte ohne eine Gegenleistung zu bekommen.

    Vereinfacht formuliert: Da der Vertragspartner Kunde die Unmöglichkeit verschuldet hat. Nicht der Vertragspartner Internetprovider.


    Zitat

    "Pacta sunt servanda" ist Stammtischniveau, mehr nicht.

    So? Magst du das mal etwas näher ausführen oder wolltest du dich nur wichtig machen, ohne wirklich eine Ahnung zu haben?


    Zitat

    @ frankg: Tu Dir den Gefallen und frag einfach jemanden der sich auskennt und nicht einen Haufen "Rechts-Spezialisten" in einem TelefonForum.

    LOL, s.u.


    Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Wenn kein DSL verfügbar, zahlt man selbstverständlich nicht weiter. Wie 1und1 das findet ist dabei doch erstmal vollkommen egal.

    frankg: Tu Dir den Gefallen und frag einfach jemanden der sich auskennt und nicht einen Haufen "Rechts-Spezialisten" in einem TelefonForum. :D

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Vereinfacht formuliert: Da der Vertragspartner Kunde die Unmöglichkeit verschuldet hat. Nicht der Vertragspartner Internetprovider.


    So? Magst du das mal etwas näher ausführen oder wolltest du dich nur wichtig machen, ohne wirklich eine Ahnung zu haben?


    Ich bin selbst kein Jurist, aber weiß sehr wohl, daß es so simpel eben nicht ist. Solltest Du es tatsächlich auch komplizierter wissen, tu Dir keinen Zwang an. Du mußt nichts vereinfachen ;)


    Ich will mich im übrigen nicht wichtig machen, sondern wundere mich nur über so viel Fachwissen hier.

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  • Nun denn. Wie sebklaas sagte, streiten sich die Rechtsgelehrten derzeit über diese Problemstellung. Es gibt also keine 100% richtige, verbindliche Ansicht. Es gibt meines Wissens nur eine einzige Gerichtsentscheidung (AG München, 271 C 32921/06), die das anders sieht und Kündigungsrecht bejaht. Der Rest ist Diskussion. Die h.M. sieht derzeit nur bei einem Fitnessstudiovertrag (warum auch immer ;)) einen Umzug als Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 314 BGB. Nicht bei Handyverträgen bei Umzug ins Ausland, nicht bei DSL-Verträgen oder sonst etwas. Es gilt in der Tat der Grundsatz "Pacta sunt servanda", Verträge sind zu halten. Wer einen Vertrag bewusst eingeht (und das wird bei einer volljährigen, rechtsfähigen Person vorausgesetzt), der muss sich auch daran halten lassen. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder schnell mal langfristige Verträge abschließt wie er gerade lustig ist und dann kurz darauf einfach wieder beendet?


    Und noch einmal plakativ: Es kann nicht sein, dass man Hardware im Wert von 200 EUR (oder wie viel auch immer) kassiert, aber dann ein paar Monate später meint, man könne einfach so kündigen, die Hardware behalten und den Vertrag beenden. Die Hardware ist zwar ein eigenständiger Kaufvertrag, aber doch mit dem DSL-Vertrag verbunden.


    Näher will ich da jetzt nicht darauf eingehen. Da gab es schon viele Threads hier und in anderen Foren (auch Rechtsforen) dazu, wo alles schon breit erklärt und diskutiert wurde.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Es gilt in der Tat der Grundsatz "Pacta sunt servanda", Verträge sind zu halten.


    Sorry, aber (zum Glück) gibt das BGB doch eine ganze Menge mehr her als übliches Forums-Rechtswissen :)



    Zitat

    Und noch einmal plakativ:...

    ...und lieber noch einmal zurück zu den tatsachen ;-): niemand will einen vertrag einfach kündigen. Aber wenn 1und1 nicht mehr leisten kann, sieht die sache nunmal anders aus.


    Ich hab im übrigen keine Lust mich mit Dir rumzustreiten, finde aber Dein Auftreten hier (erste Antwort auf SoKü Zitat: "Schwachsinn!") mehr als unangebracht.

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