Ah,sorry.Verlesen!
Ich dachte, du hättest am 9.11. die Ware zurückgeschickt!
LG
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Ah,sorry.Verlesen!
Ich dachte, du hättest am 9.11. die Ware zurückgeschickt!
LG
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Bitte? Wenn der Schuldner sich in Verzug befindet, sind die Kosten des Mahnverfahrens für den Gläubiger als Verzugsschaden von dem Schuldner zu ersetzen, unabhängig davon ob der Schuldner nach Beantragung des Mahnverfahrens gezahlt hat oder nicht.
Rein rechtlich gesehen muß der Schuldner die Zusatzkosten zahlen. Praktisch wird er es nicht freiwillig tun. Für den Fall, daß er nach dem Rückzug des Mahnbescheides gezahlt hat. Deshalb besser die Mahngebühren sausen lassen. Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war.
ZitatOriginal geschrieben von delvos
Rein rechtlich gesehen muß der Schuldner die Zusatzkosten zahlen. Praktisch wird er es nicht freiwillig tun.
Da ist die Erfahrung aus der Praxis aber anders.
ZitatOriginal geschrieben von delvos
Deshalb besser die Mahngebühren sausen lassen. Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war.
Was ist das denn für ein Rat von dir (Google, Wiki und laienhaftes Schlussfolgern reichen nun mal nicht aus), wenn wie hier der Schuldner solvent ist? "Du bist zwar im Recht, aber lass' das Geld sausen."
Und deine "erst recht"-Äußerung bei Einschaltung eines Anwalts ist auch unverständlich. Wenn er die Sache an einen Anwalt gegeben hat, braucht er sich um nichts mehr kümmern, dieser wird die Kosten für das Mahnverfahren vom Schuldner einklagen. Wenn er keinen Anwalt eingeschaltet hat, klagt er eben selbst ein.
Wozu soll er auf freiwillige Leistung des Schuldners hoffen? Wenn alle freiwillig ihren Pflichten nachkämen, bräuchten wir den Mahnbescheid nicht und auch sonst kein Tätigwerden der Gerichte.
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Sorry, wenn ich das falsch sehe;
Aber:
Wenn dir der Verkäufer doch schon schreibt, dass er momentan überlastet ist, dann kann man sich doch noch ein Bisschen gedulden?
MfG
Na denn... das nächste mal, wenn ich im Media Markt stehe kann ich auch sagen: "Zahlen tu ich dann, wenn mein Gehalt in 2 Wochen da ist..."
IMHO finde ich die Zeiträume absolut ausreichend, um zu solchen Maßnahmen zu greifen. Man muss sich also nicht alles gefallen lassen :flop:
Edit
hecke
Hab den 2. Beitrag von dir überlesen, sorry.
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Da ist die Erfahrung aus der Praxis aber anders.
Wenn du (ohne Einschaltung eines Anwaltes, der den Fall bis zum Ende durchboxt) vor Zahlung der Schuld den Mahnbescheid zurückziehst, bekommst Du nicht ohne weitere Lauferei die Kosten des Mahnverfahren ersetzt. Das ist nun mal Tatsache und schreckt viele Gläubiger ab.
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Was ist das denn für ein Rat von dir (Google, Wiki und laienhaftes Schlussfolgern reichen nun mal nicht aus), wenn wie hier der Schuldner solvent ist? "Du bist zwar im Recht, aber lass' das Geld sausen."
Siehe oben und außerdem darf man hier keine rechtlichen Ratschläge abgeben. Daher die Verweise. Die "laienhaften Schlussfolgerungen" habe ich eben nicht als Laie abgegeben, ich weiß schon wovon ich schreibe. Und woher weißt Du, daß der Schuldner solvent ist? Im Ausgangsposting war keine Rede davon.
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Und deine "erst recht"-Äußerung bei Einschaltung eines Anwalts ist auch unverständlich. Wenn er die Sache an einen Anwalt gegeben hat, braucht er sich um nichts mehr kümmern, dieser wird die Kosten für das Mahnverfahren vom Schuldner einklagen. Wenn er keinen Anwalt eingeschaltet hat, klagt er eben selbst ein.
Das bestreite ich gar nicht. Ein geschäftstüchtiger Anwalt wird den Fall bis zum Ende durchziehen ;). Da hast Du mich wohl mißverstanden. Ich schrieb "Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war."
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Wozu soll er auf freiwillige Leistung des Schuldners hoffen? Wenn alle freiwillig ihren Pflichten nachkämen, bräuchten wir den Mahnbescheid nicht und auch sonst kein Tätigwerden der Gerichte.
Auch das bestreite ich nicht. Man sollte nur Kosten und Nutzen abwägen.
So, und nun Schluß mit den Kabbelleien ![]()
Wollte mich erst einmal für eure Mühe bedanken :top: Was mich noch interessieren würde, kann ich auch eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten?
Deine Frist vom 17.-23.11 (oder habe ich mich verlesen?) ist zu kurz. Einschreiben Einwurf reicht übrigens auch (Fax wäre noch günstiger).
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